Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 03.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3226
OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 2 Ss OWi 38/2000, 2 Ss OWi 38/00 (https://dejure.org/2000,3226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verjährung; Verjährungsfrist, Unterbrechung; Kennzeichenanzeige; Anhörungsbogen; Fahrerermittlung, Abstandsunterschreitung; Betroffener als Fahrer, Einstellung; Verfahrenshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung; Unterbrechung; Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Ermittlungen; Kennzeichen

  • Judicialis

    OWiG § 33 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 49; ; StVG § 26 Abs. 3; ; StVG § 24; ; StPO § 206 a Abs. 1

  • RA Kotz

    Wann ist eine Verfolgungsverjährung gegeben?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersendung des Anhörungsbogens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 697
  • NZV 2001, 48
  • DAR 2000, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Bei Kennzeichenanzeigen - wie hier - ist nur eine gegen eine bestimmte Person als Betroffenen gerichtete Handlung zur Verjährungsunterbrechung geeignet (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598), z.B. die Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens an den Halter als Betroffenen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn durch die Versendung des Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter der namentlich noch nicht bekannte Fahrer - die Existenz eines (Mess-)Fotos allein reicht nicht aus (vgl. BGHSt 42, 283) - erst ermittelt werden soll und die Formulierungen im Anhörungsbogen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Adressat als Fahrer und damit Betroffener oder nur in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter und damit Zeuge angeschrieben worden ist.

  • OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98

    Ordnungswidrigkeitenrecht; keine Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Aus dem Anhörungsbogen muss für den Adressaten unmissverständlich hervorgehen, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1105/99 - m.w.N. sowie OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21).
  • OLG Hamm, 02.02.1981 - 4 Ss OWiG 161/81
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Bei Kennzeichenanzeigen - wie hier - ist nur eine gegen eine bestimmte Person als Betroffenen gerichtete Handlung zur Verjährungsunterbrechung geeignet (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598), z.B. die Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens an den Halter als Betroffenen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00
    Aus dem Anhörungsbogen muss für den Adressaten unmissverständlich hervorgehen, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1105/99 - m.w.N. sowie OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21).
  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

    Denn dieser richtete sich nicht an den Betroffenen als Fahrer des Pkw zur Tatzeit, sondern an den Betroffenen als dessen Halter und diente lediglich der Ermittlung des noch unbekannten Fahrers (zu den Anforderungen an einen Anhörungsbogen, der zur Unterbrechung der Verjährung geeignet ist, siehe der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen in NZV 1998, 340 und Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 1998 in ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; vom 9. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 81 = MDR 2000, 210 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; vom 16. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 und vom 4. Februar 2000 in ZAP EN-Nr. 325/2000 = zfs 2000, 269 = MDR 2000, 697 = DAR 2000, 325 = VRS 98, 441.
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Die namentliche Anrede mit der einleitenden Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt ..." schloss jedes Missverständnis hinsichtlich der Frage, ob der Adressat als Fahrer und damit Betroffener oder nur in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter und damit Zeuge angeschrieben werden sollte, aus (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 697).
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    befindet (BGH a.a.O.), vielmehr muss sich aus der Bekanntgabe i.S.d. § 33 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG für den Adressaten unmissverständlich ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (OLG Hamm VRS 95, 273 ff.; VRS 98, 441; OLG Zweibrücken VRS 104, 307 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., zu § 33 Rdn. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3349
BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 2 ObOWi 638/99 (https://dejure.org/2000,3349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde ; Anwesenheitsrecht; Abwesenheitsverhandlung ; Verzicht ; Vertretungsvollmacht; Rechtsanwalt ; Geschwindigkeitsmessung

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; OWiG § ... 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BKatV § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 1
    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den Verteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 247
  • NZV 2001, 221
  • BayObLGSt 2000, 3
  • DAR 2000, 324
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Den Urteilsgründen muß auch zu entnehmen sein, daß sich der Tatrichter der Möglichkeit des Abweichens von der in Betracht kommenden Anordnung eines Fahrverbots bewußt war (vgl. BGHSt 38, 125).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    In derartigen Fällen kann es das Gesetz nicht gestatten, daß der Verteidiger als Beistand kraft eigener Entscheidung dem Betroffenen die Entscheidung aus der Hand nimmt (vgl. BGHSt 12, 367/371).
  • BayObLG, 22.02.1991 - 2 ObOWi 48/91

    Umfang einer nicht schriftlich vorgelegten Untervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Zwar brauchte der in Untervollmacht auftretende Rechtsanwalt H. seine Vertretungsvollmacht nicht schriftlich nachzuweisen (vgl. BayObLG NZV 1991, 403).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1981 - 5 Ss OWi 466/81
    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1982 - 5 Ss OWi 128/82
    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 03.11.1977 - 1 Ss 587/77

    Persönliches Erscheinen; Hauptverhandlung; Anwesenheit; Verhandeln

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99
    Als Verzicht auf das Anwesenheitsrecht wurde gewertet, wenn das Gericht einen mit Verhinderung begründeten Antrag des Betroffenen auf Verlegung des Hauptverhandlungstermins abgelehnt und statt dessen den Betroffenen von der angeordneten Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hatte, der Betroffene der vom Gericht beabsichtigten Abwesenheitsverhandlung nicht ausdrücklich widersprach und der in der späteren Hauptverhandlung für den Betroffenen erschienene Verteidiger keinen weiteren Vertagungsantrag stellte, sondern sich für den Betroffenen rügelos zur Sache einließ (vgl. OLG Koblenz VRS 54, 363; OLG Düsseldorf VRS 62, 293; VRS 63, 467; KK/Senge aaO Rn. 5; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Lieferung März 1998] § 73 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Dieser Antrag, der keiner Form bedarf, kann auch von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt oder sonstigen Vertreter gestellt werden; er bedarf hierzu jedoch einer, über die Vertretungsvollmacht hinausgehenden, besonderen Vertretungsvollmacht (vgl. BayObLG DAR 2000, 324; OLG Köln NZV 2002, 241; OLG Köln NZV 2002, 466).

    Diese, von dem Verteidiger des Betroffenen abgegebene Erklärung, kann dahin verstanden werden, dass es an der für die Stellung eines so genannten "Entbindungsantrages" über die Verteidigungsvollmacht hinausgehenden besonderen Vertretungsvollmacht (vgl. BayObLG DAR 2000, 324; OLG Köln NZV 2002, 241; OLG Köln NZV 2002, 466) fehle, jedenfalls hätte es dem Verteidiger oblegen, sich dahingehend zu erklären.

    Denn der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (BayObLG DAR 2000, 324).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entbindungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (BayObLGSt 2000, 3 = VRS 98, 376 [377 f.] = DAR 2000, 324 = NStZ-RR 2000, 247 = NZV 2001, 221).
  • OLG Koblenz, 04.11.2004 - 2 Ss 292/04

    Verwerfungsurteil gegen den nicht von der Erscheinenspflicht in der

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen begründet den absoluten Revisionsgrund der § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Entpflichtungsantrag von einem Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht gestellt worden ist (Anschluss OLG Köln, 21. Dezember 2001, Ss 507/01 B, ZfSch 2002, 152; OLG Köln, 11. Januar 2001, Ss 533/01 B, ZfSch 2002, 154 und BayObLG München, 3. Februar 2000, 2 ObOWi 638/99, VRS 98, 376 (2000)).

    Denn die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Betroffenen begründet den absoluten Revisionsgrund der §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 338 Nr. 5 StPO, wenn der Entpflichtungsantrag von dem Verteidiger ohne Vertretungsvollmacht gestellt worden ist (vgl. OLG Köln in VRS 102, 106, 110 f und VRS 102, 112, 114; BayObLG in VRS 98, 376, 378; OLG Koblenz, a.a.O.).

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    2000, 3 = DAR 2000, 324 = NStZ-RR 2000, 247 [248] = NZV 2001, 221 [222] = VRS 98, 376 [377 f.]; SenE v. 21.12.2001 - Ss 507/01 B = DAR 2002, 178 [179] = NStZ 2002, 268 = NZV 2002, 241 = StraFo 2002, 134 = VRS 102, 112 [114] = zfs 2002, 152 [153]; SenE v. 11.1.2002 - Ss 533/01 B = NJW 2002, 3791 (LS) = DAR 2002, 180 [181 f.] = NStZ-RR 2002, 114 [116] = NZV 2002, 466 = VRS 102, 106 [110] = zfs 2002, 154; SenE v. 14.1.2003 - Ss 414/02 B).
  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 4 Ss OWi 456/08

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung; Verwerfung des Einspruchs;

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des wirksamen Entpflichtungsantrags einer über die Verteidigervollmacht hinausgehenden Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Rostock, Senatsbeschlüsse vom 18.5.2006 2 Ss (OWi) 314/05 I 193/05) , vom 13.3.2006 2 Ss (OWi) 11/05 I 29/05 und vom 31.3.2006 2 Ss (OWi) 402/04 I 260/04 ; BayObLG NStZ-RR 2000, 247, 248; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. (3. Erg. Lfg) § 73 Rdn. 7, 16; Göhler, a.a.O., § 73 Rdn. 4; Stephan in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi Verfahren, Rdn. 1412).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entpflichtungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (so ausdrücklich: Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2006 - 2 Ss (OWi 314/05 I 193/05), vom 13. März 2006 - 2 Ss (OWi) 11/05 I 29/05 - und vom 31. März 2006 - 2 Ss (OWi) 402/04 I 260/04 - BayObLG NStZ-RR 2000, 247, 248; OLG Köln a.a.O.; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [3.
  • OLG Hamm, 30.03.2006 - 3 Ss OWi 171/06

    Entbindung vom Erscheinen; Begründung; Gründe; Augenblicksversagen; Begründung

    Der Verteidiger bedarf zur Stellung des Entpflichtungsantrags einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - Vertretungsvollmacht (OLG Köln, NStZ 2002, 268, 269 und NZV 2002, 466, 468; BayObLG, NStZ-RR 2000, 247, je m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.10.2013 - 2 SsRs 90/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Rüge der

    aa) Es trifft zwar zu, dass nach herrschender Auffassung die Hauptverhandlung bei zulässiger Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht auch im Fall des entschuldigten Ausbleibens (trotz Entbindung) nicht durchgeführt werden darf (Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 73 Rn. 19; Senge in: KK-OWiG, 3. Aufl., § 73 Rn. 9, 10 m.w.N.; a.A. Krumm DAR 2008, 413, 416, der im Entbindungsantrag immer eine Zustimmung zur Sachentscheidung in Abwesenheit sieht, weshalb es auf den späteren Wunsch, erscheinen zu wollen, nicht ankomme), weil das Anwesenheitsrecht durch die Befugnis, sich gemäß § 73 Abs. 3 OWiG vertreten zu lassen, nicht eingeschränkt wird (OLG Köln NZV 2002, 241; BayObLG NZV 2001, 221).
  • OLG Naumburg, 25.08.2015 - 2 Ws 163/15

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Entscheidung über den Antrag des Betroffenen auf

    Die für einen wirksamen Entbindungsantrag erforderliche Vertretungsvollmacht für Rechtsanwalt Sch. hat vorgelegen (Bl. 18 d. A.; BayObLG vom 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99, juris Rn. 16; Göhler/Seitz a.a.O., § 73 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 2 Ss OWi 803/04

    Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Verlegungsantrag; Umdeutung

  • OLG Hamm, 23.05.2014 - 5 RBs 70/14

    Rechtsbeschwerdebegründung gegen Verwerfungsurteil nach Stellung eines

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - I Ws 447/07

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Einspruchsverwerfung bei

  • KG, 21.06.2018 - 3 Ws (B) 170/18

    Verfahrensrüge bei übergangenem Entbindungsantrag

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

  • OLG Naumburg, 02.05.2022 - 1 Ws 97/22

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache:

  • OLG Hamm, 01.12.2004 - 3 Ss OWi 603/04

    Rechtsbeschwerde; Begründung; Zulassung; Entbindung vom Erscheinen in der

  • OLG Zweibrücken, 04.08.2011 - 1 SsBs 26/10

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

  • BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00

    Keine Abwesenheitsentscheidung, falls der Verteidiger nicht geladen wurde

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