Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.06.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12848
BayObLG, 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00 (https://dejure.org/2000,12848)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00 (https://dejure.org/2000,12848)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 1 ObOWi 302/00 (https://dejure.org/2000,12848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Überholverbot des Z. 277 (für Lkw)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Überholverbot des Z. 277 (für Lkw)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überholverbot; Geldbuße; Rechtsbeschwerde; Verletzung materiellen Rechts; Fortbildungs des Rechts

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Überholverbot des Z. 277 (für Lkw) bezieht Gespanne aus einem Pkw und einem Anhänger nicht mit ein, so daß Wohnwagengespanne innerhalb der so ausgewiesenen Überholverbotsstrecke überholen dürfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 277)
    Kein Überholverbot durch Zeichen 277 für Personenkraftwagen mit Anhänger

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1983 - 3 Ss 106/83

    Versicherungsvertrag ; Eintritt in den Versicherungsvertrag; Erwerb eines

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00
    Es kann daher auch nicht mit Anhänger zum Lastkraftwagen werden, auch wenn die Erstreckung des Lkw-Überholverbots nach Zeichen 277 auf Gespanne wegen der gleichen Gefahrenlage wünschenswert wäre (vgl. auch OLG Frankfurt VRS 66, 60).".
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/2000, 2 Ss OWi 537/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1916
OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/2000, 2 Ss OWi 537/00 (https://dejure.org/2000,1916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/2000, 2 Ss OWi 537/00 (https://dejure.org/2000,1916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 2 Ss OWi 537/2000, 2 Ss OWi 537/00 (https://dejure.org/2000,1916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen, Mitteilung der fachlichen Begründung, Täteridentifizierung, prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild, Absehen von einem Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sachverständiger; Gutachten; Tatrichter; Strafverfahren; Schuldspruch; Urteilsgründe; Begründung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch anthropologisches Vergleichsgutachten.

  • Judicialis

    StPO § 267

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Schuldspruch gestützt auf Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Lückenhafte Feststellungen; Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung der fachlichen Begründung; Täteridentifizierung; prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild; Absehen von einem Regelfahrverbot; Möglichkeit bewusst sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 428
  • DAR 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGH R StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2 [= StV 1987, 516]; § 261 Sachverständiger 2 [= StV 1990, 339]; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss 385/99).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss 385/99

    Lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGH R StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2 [= StV 1987, 516]; § 261 Sachverständiger 2 [= StV 1990, 339]; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss 385/99).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00
    Zusätzlich weist er auf folgendes hin: Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass bei der Verhängung eines Fahrverbot es dem tatrichterlichen Urteil zu entnehmen sein muss, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit, vom Fahrverbot allein nach Erhöhung der verwirkten Regelgeldbuße absehen zu können, bewusst gewesen ist (vgl. zuletzt nur Senat in NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311, sowie Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00
    Zusätzlich weist er auf folgendes hin: Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass bei der Verhängung eines Fahrverbot es dem tatrichterlichen Urteil zu entnehmen sein muss, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit, vom Fahrverbot allein nach Erhöhung der verwirkten Regelgeldbuße absehen zu können, bewusst gewesen ist (vgl. zuletzt nur Senat in NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311, sowie Senat in ZAP EN-Nr. 12/2000 = DAR 2000, 129 = MDR 2000, 269).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00
    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGH R StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2 [= StV 1987, 516]; § 261 Sachverständiger 2 [= StV 1990, 339]; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss 385/99).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    In Übereinstimmung mit dem Bayerischen Oberlandesgericht (NZV 2000, 297 f.) geht es vielmehr davon aus, daß die Messung mit Hilfe dieses Geräts auf einem standardisierten Meßverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht (NZV 2000, 428; a.A. Iffland/Hentschel NZV 1999, 489, 494), weshalb sich der Richter, wie auch in Fällen sonstiger technischer Messungen, mit Fragen der Meßgenauigkeit in den Urteilsgründen nicht näher auseinanderzusetzen brauche, wenn keine konkreten Zweifel an der ordnungsgemäßen Messung naheliegen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277, 283 f. zur Geschwindigkeitsmessung).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bild-schärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identi-fizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428; instruktiv OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08

    Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung;

    Vielmehr muss es, wenn es dem Sachverständigen ohne Angabe eigener Erwägungen folgen will, in den Urteilsgründen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben (vgl. Senat in VA 2000, 32 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; StraFo 2002, 58 = StV 2002, 404; VA 2004, 193 = VRS 107, 371 = DAR 2005, 42; VA 2004, 173, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 3 Ss 440/05

    Straßenverkehrsgefährdung; unübersichtliche Stelle; Begriff; Eigenschaften; nicht

    Vielmehr ist er bereits aus auf die Sachrüge hin zu beachtenden sachlich-rechtlichen Gründen gehalten, in den Urteilsgründen eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung zu geben (OLG Hamm, NZV 2000, 428 m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    Eine Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO kann sich unter Umständen bereits aus dem Inbegriff des Urteils ergeben, muss aber deutlich und zweifelsfrei sein (OLG Hamm NZV 1998, 170; NStZ-RR 1998, 238; NZV 2000, 428 [429] = DAR 2000, 483 [484]; OLG Dresden DAR 2000, 279; SenE v. 12.03.1999 - Ss 97/99 (B)-; SenE v. 20.03.2001 - Ss 105/01 B - SenE v. 02.08.2002 - Ss 336/02 B -).

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität (insbes. zur Bildschärfe) enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale (in ihren charakteristischen Eigenschaften) so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 1996, 98; BayObLG VRS 61, 41; BayObLGSt 1999, 134 = DAR 1999, 558 f. = NZV 2000, 48 = VRS 97, 429 [430] = NStZ-RR 2000, 56 = NJW 2000, 530 L.; OLG Dresden DAR 2000, 279; OLG Frankfurt NZV 2002, 135; OLG Hamm NZV 2000, 428 [429] = DAR 2000, 483 [484]; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 110 [111]; SenE v. 07.05.2004 - Ss 179/04 B - m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss OWi 464/07

    Täteridentifizierung; Bezugnahme; ordnungsgemäße

    Macht der Tatrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch und ist das Foto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet, so sind darüber hinausgehende Ausführungen zur Beschreibung des abgebildeten Fahrzeugführers entbehrlich (vgl. BGH NZV 1996, 157; OLG Düsseldorf NZV 2007, 254; OLG Köln 1 Ss 358/04, Beschluss vom 17.08.2004 - beckRS 2004 - 08276; OLG Hamm NZV 2000, 428).

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428; OLG Köln a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

    Eine solche Darlegung ist bereits für die Prüfung der Schlüssigkeit des Sachverständigengutachtens unerlässlich (Senatsbeschluss vom 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00 - m.w.N.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rdn. 43 d).

    Dem tritt der Senat nach eigener Sachprüfung unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (über den von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluss, der veröffentlicht ist in StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, siehe u.a. auch noch Senat in StraFo 2002, 58 = StV 2002, 404) bei und macht sich die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zu eigen.

  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 2 Ss OWi 494/08

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Ladungssicherung,

    Die Frage kann indes letztlich dahinstehen, da die damit zusammenhängenden Rechtfragen in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt sind (vgl. u.a. Senat in VA 2000, 32 = StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204; StV 2004, 588, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 26.11.2007 - 2 Ss OWi 757/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Anforderungen; Urteil

    In diesem Fall muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere Identifizierungsmerkmale in ihren charakteristischen Eigenschaften so präzise beschreiben, dass dem Rechtsmittelgericht in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1996, 1420; BayObLG NZV 2000, 48; OLG Frankfurt NZV 2002, 137; OLG Hamm NZV 2000, 428; instruktiv OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Jedoch müssen - worauf der Senat schon wiederholt hingewiesen hat (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2000, 2 Ss OWi 537/00, StraFo 2000, 310 = NZV 2000, 429 = StV 2000, 547 = DAR 2000, 483 = VRS 99, 204, sowie Beschluss vom 25. Juni 2001, 2 Ss 508/01, und vom 13. August 2001, 2 Ss 710/01) - die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik soweit dargestellt werden, als es zum Verständnis des Gutachtens sowie zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. auch BGHSt 45, 164, 182; BGH StV 2003, 61; 1994, 359, 360; 1993, 235; BGH NStZ-RR 1996, 233; siehe auch Meyer-Goßner, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 1 Ss OWi 281/04

    Täterschaft des Betroffenen; Identifizierung; Lichtbild; Vergleichsgutachten;

  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 2 Ss OWi 683/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 (6) Ss OWi 987/09

    Fahrverbot, Verhängung, Anforderungen, Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ws 251/04

    Zulässigkeit von Telefonaten eines Untersuchungsgefangenen mit Personen

  • OLG Hamm, 28.09.2006 - 2 Ss OWi 548/06

    Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen

  • OLG Hamm, 07.09.2004 - 3 Ss 218/04

    Sachverständigegutachten; erforderlicher Umfang der Begründung; Beweiswürdigung

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • KG, 03.09.2008 - 2 Ss 211/08

    Darlegung der Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der

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