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   OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00   

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https://dejure.org/2000,9849
OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00 (https://dejure.org/2000,9849)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.09.2000 - 1 Ss 223/00 (https://dejure.org/2000,9849)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. September 2000 - 1 Ss 223/00 (https://dejure.org/2000,9849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenverkehr; Regelfahrverbot; Fahrverbot; Geldbuße; Aufklärungsrüge; Beweiserhebung; Rechtsmittel; Wiederholungstäter

  • Judicialis

    StVG § 25; ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1; StVG § 25
    Absehen von Regelfahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2000, 586
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1992 - 2 Ss 187/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00
    Bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von 26 Monaten kann das Fahrverbot diesen Sanktionszweck in der Regel dann nicht mehr erfüllen, wenn der Betroffene - wie hier - in der Zwischenzeit bei einer jährlichen Fahrleistung von 80 000 km beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, aaO; NzV 1993, 76 für den ähnlich gelagerten Fall des § 44 StGB; BayObLG bei Rüth, DAR 1978, 201, 206; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99

    Anforderungen an Feststellung im Urteil bei Geschwindigkeitmessung mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00
    Die Entscheidung entspricht insoweit den von der Rechtsprechung und dem Senat aufgestellten Erfordernissen (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - 1 Ss 250/98 - und 20. Dezember 1999 - 1 Ss 279/99 -).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00
    Bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von 26 Monaten kann das Fahrverbot diesen Sanktionszweck in der Regel dann nicht mehr erfüllen, wenn der Betroffene - wie hier - in der Zwischenzeit bei einer jährlichen Fahrleistung von 80 000 km beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, aaO; NzV 1993, 76 für den ähnlich gelagerten Fall des § 44 StGB; BayObLG bei Rüth, DAR 1978, 201, 206; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • AG Bad Hersfeld, 20.02.1998 - 37 Js 130292/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00
    Es bedarf dann besonderer Umstände für die Annahme, dass zu einer nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwirkung auf den Täter die Verhängung eines Fahrverbotes nach einem längeren Zeitablauf noch unbedingt notwendig ist (herrschende Meinung vgl. z.B. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; BayObLG ZFS 1997, 75 jew.m.w.N.; OLG Stuttgart, ZFS 1998, 194).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00
    Es bedarf dann besonderer Umstände für die Annahme, dass zu einer nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwirkung auf den Täter die Verhängung eines Fahrverbotes nach einem längeren Zeitablauf noch unbedingt notwendig ist (herrschende Meinung vgl. z.B. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; BayObLG ZFS 1997, 75 jew.m.w.N.; OLG Stuttgart, ZFS 1998, 194).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Sämtliche darauf beruhende Verfahrensverzögerungen hat der Betroffene nicht zu vertreten (OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; a.A. wohl OLG Köln NZV 2000, 217; siehe auch OLG Köln NZV 2004, 422).
  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

    Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Dauer des Verfahrens darauf beruht, dass der Betroffene seine Rechte in unzulässiger Weise wahrgenommen hat und daraus Rückschlüsse auf seine rechtsfeindliche Einstellung und von hier aus auf zukünftige Rechtsbrüche gezogen werden können (OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586, 587).

    Vor diesem Hintergrund kann auch offen bleiben, ob im Falle eines Regelfahrverbots von 3 Monaten aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung, die - soweit ersichtlich - immer nur für einmonatige Fahrverbote ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 415 , DAR 2001, 133 ; OLG Schleswig, DAR 2000, 584, DAR 2001, 40 , DAR 2002, 326 ; OLG Hamm, DAR 2000, 580; BayObLG, NZV 2002, 280 ; KG, NZV 2002, 281 ; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586), eine überlange Verfahrensdauer zu einem Wegfall des Fahrverbots oder vielmehr - nur - zu einer "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von 1 oder 2 Monaten führt.

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Die Entscheidung darüber liegt im tatrichterlichen Ermessen, das auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalles auszuüben ist (vgl. SenE v. 16.12.1999 - Ss 559/99 B - = NZV 2000, 217 [218]; SenE v. 16.06.2000 - Ss 241/00 B - = NZV 2000, 430 DAR 2000, 484 = VRS 99, 212 = NStZ-RR 2000, 342; SenE v. 05.04.2001 - Ss 95/01 B - OLG Düsseldorf DAR 2001, 133; OLG Düsseldorf DAR 2000, 415 = VRS 99, 214 = MDR 2000, 829; OLG Hamm DAR 2000, 580 [581]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 m. w. Nachw.; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; vgl. a. Hentschel NJW 2001, 721).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06

    Fahrverbot: Nichtverhängung des Regelfahrverbots bei entzogener Fahrerlaubnis

    Die Erhöhung der Geldbuße im Falle des ausnahmsweisen Absehens vom Fahrverbot nach § 4 Abs. 4 BKatV ist damit fehlerhaft, sie kommt etwa auch dann nicht in Betracht, wenn infolge Zeitablaufs das Fahrverbot nicht mehr geboten ist (Senat Beschluss vom 11. September 2000 1 SS 223/00 = DAR 2000, 586).
  • OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen

    Diese wird jedenfalls dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02

    Zeitablauf

    Die Oberlandesgerichte gehen in ihren Entscheidungen von einem Mindestzeitraum von zwei Jahren aus (vgl. OLG Schleswig, DAR 2000, 584; OLG Köln, DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Rostock, ZfSch 2001, 383; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2000 - 1 OWi 671/01 - OLG Hamm, DAR 2000, 580, 581; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Ss (OWi) 196/02 - Beschluss vom 27. Juni 2002 - Ss (OWi) 43/02).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    mehr als 2 1/2 Jahre]; OLG Köln NZV 2000, 217/218 [konkret: 2 1/2 Jahre]; NStZ-RR 2000, 342 [konkret: 2 Jahre 2 Monate]; OLG Rostock ZfS 2001, 383 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; OLG Schleswig DAR 2000, 584 [konkret: 2 Jahre 8 Monate]; OLG Stuttgart ZfS 1998, '194 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 [Leitsatz: mehr als 2 Jahre]; vgl. auch BayObLG DAR 1992, 468 [Leitsatz: mehr als 3 Jahre]).
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 1 Ss 152/02

    Fahrverbot und Verschlechterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren

    b) Das vom Amtsgericht angeordnete Fahrverbot war aufzuheben, weil es nach nunmehr rund dreijähriger Verfahrensdauer seine Besinnungs- und Denkzettelfunktion nicht mehr erfüllen kann und den Betroffenen an der eingetretenen Verfahrensverzögerung keine Schuld trifft (vgl. BayObLG ZfS 1997, 75 f; OLG Stuttgart DAR 1999, 180 f; OLG Düsseldorf NZV 2001, 435 f.; DAR 2000, 415; DAR 2001, 133; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586 f; OLG Köln DAR 2000, 484 f; NZV 2000, 217 f; OLG Hamm, DAR 2000, 580 f).
  • OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Ein Absehen vom an sich verwirkten Fahrverbot wegen der Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Entscheidung wird in der Regel nur dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (Owi) 23/01 I 58/01; OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
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