Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3944
OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2000 - 13 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 13 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abzug bei unfallbedingter Anmietung eines Ersatztaxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; Mietwagenkosten bei Taxi-Ausfall - Anrechnung von Einsparungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 218
  • DAR 2001, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Konstanz, 05.02.2019 - D 2 O 43/18

    Verkehrsunfall - Berücksichtigung Restwertangebot der Haftpflichtversicherung des

    Sie belaufen sich damit bei einem gewerblich als Taxi genutzten Fahrzeug auf (mindestens) 20 % (vgl. so auch: OLG Hamm, Urteil v. 29.05.2000 - 13 U 25/00, NZV 2001, 218).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2015 - 8 S 7887/14

    Schätzung der Eigenersparnis bei Miettaxi

    Die Kammer ist sich bewusst, dass in der Rechtsprechung überwiegend eine gegenüber einem nicht-gewerblich genutzten Mietwagen erhöhte Eigenersparnis in Abzug gebracht wird (z. B. OLG Koblenz, 16.05.1988 - 12 U 1007/87, NZV 1988, 224; KG Berlin, 27.03.2000 - 12 U 6791/98, juris; LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 15/12, juris; wohl auch OLG Hamm, 29.05.2000 - 13 U 25/00, NZV 2001, 218).
  • LG Dortmund, 04.05.2011 - 21 O 302/10

    Unfallverursachung durch Passieren einer grünen Ampel hinter einem Rettungswagen

    Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des OLG NZV 2001, 218.
  • AG Chemnitz, 04.05.2005 - 19 C 413/04
    Dieser Abzug wird grundsätzlich bejaht (vgl. Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 249 Rn. 396; Staudinger BGB-Kommentar, 13. Bearbeitung 1998, § 251 Rn. 61ff.), nur hinsichtlich der Höhe werden verschiedene Abzüge vorgenommen (vgl. KG Berlin, MDR 2005, 143; LG Trier, RUS 2004, 172; LG Baden-Baden, Zeitschrift für Schadensrecht 2003, 16; LG Karlsruhe, DAR 2003, 321; LG Zwickau, Schadenpraxis 2002, 63; OLG Hamm, NZV 2001, 218).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 37/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6509
OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 37/00 (https://dejure.org/2000,6509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2000 - 13 U 37/00 (https://dejure.org/2000,6509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2000 - 13 U 37/00 (https://dejure.org/2000,6509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 2 S. 1; ; StVO § 7 Abs. 5 S. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Ausscheren eines LKW zum Überholen auf der Autobahn und Kollision mit einem von hinten mit hoher Geschwindigkeit herangeführten Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 37/00
    Dabei muß er auch mit hohen Geschwindigkeiten von hinten Aufrückender rechnen (BGH NJW 86, 1044).
  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Denn der nachfolgende Verkehr genießt den Schutz des § 5 Abs. 4 StVO selbst dann, wenn er sich mit hoher Geschwindigkeit nähert (vgl. BGH NJW 1986, 1044 ; Saarländisches OLG Saarbrücken MDR 2006, 329 - 330 zitiert nach juris; OLG Hamm DAR 2001, 165 ).
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