Rechtsprechung
   KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8402
KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99 (https://dejure.org/2000,8402)
KG, Entscheidung vom 04.09.2000 - 12 U 4373/99 (https://dejure.org/2000,8402)
KG, Entscheidung vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 (https://dejure.org/2000,8402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 § 9 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18

    Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung

    Dem steht nicht entgegen, dass bislang teilweise in ähnlichen Fällen bei einem Zusammentreffen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO bzw. gegen § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StVO und eines erheblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO in der Rechtsprechung regelmäßig eine Abwägung der Verursachungsanteile nur dann zu einer Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten führte, wenn die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100% mit weiteren, besonderen Umständen zusammentraf (vgl. etwa KG, Urteil vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 -, juris Rdn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 1993 - 10 U 13/93 -, juris=NZV 1994, 194; KG, Urteil vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 -, juris=VerkMitt 1982, 94; KG, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, juris=VRS Bd. 83, 407; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 -, juris=VRS Bd. 93, 253).
  • KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senats ist eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, wenn also feststeht, dass ein nüchterner Kraftfahrer in derselben Situation unfallverhütend reagiert hätte (BGH NJW 1995, 1029; OLG Hamm, DAR 2000, 568; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99; Urteil vom 22. Februar 2001 - 12 U 7599/99 -).
  • KG, 22.02.2001 - 12 U 7599/99

    Verkehrsunfall; Mitverschulden; Haftungsverteilung; Betriebsgefahr;

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 -).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    In seiner Entscheidung vom 4. September 2000 (-12 U 4373/99 - ; VM 2001, 19 Nr. 23 = DAR 2001, 300 =VRS 100, 279 = KGR 2001, 42) hat der Senat entschieden, dass im Falle einer ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts mindestens 100 km/h) bei der Abwägung der Schadensverursachungsbeiträge das Verschulden des Entgegenkommenden doppelt so schwer wiegt, also mit 2/3 zu bewerten ist.
  • KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    Selbst wenn der Entgegenkommende wesentlich zu schnell gefahren ist, verliert er nicht sein Vorrecht gegenüber einem Linksabbieger (vgl. BGH NJW 2003, 1929 ; Senat, Urteil vom 4. September 2000 - 12 U 4373/99 - DAR 2001, 300 = VM 2001, 19 Nr. 23 = VRS 100, 279 = KGR 2001, 42; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 StVO , Rn. 39);allerdings kommt in Fällen unfallursächlicher Geschwindigkeitsüberschreitung eine Mithaftung in Betracht (vgl. dazu unter 2. d).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht