Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.03.2001

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99   

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BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - X ZR 176/99 (https://dejure.org/2001,1074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens - Übernahme der Ergebnisse - Sachverständige Äußerungen - Eigenverantwortliche Untersuchung des Tatrichters

  • Judicialis

    ZPO § 286 A

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286 - "Kabeldurchführung II"
    Wertung eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wertung eines Sachverständigengutachtens durch den Tatrichter, Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 770
  • BB 2001, 1012
  • DB 2001, 1721
  • DAR 2001, 354
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Der Umstand, daß eine angegriffene Ausführungsform ihrerseits eine nicht durch den Stand der Technik nahegelegte erfinderische Lehre zum technischen Handeln verkörpert, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 142, 7 - Räumschild, m.w.N.) noch kein hinreichender Grund, eine Benutzung einer durch ein (älteres) Patent geschützten Lehre zu verneinen.
  • BGH, 16.09.1997 - X ZR 54/95

    "Ladewagen"; Anforderungen an die Qualifikation eines gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Das widerspricht dem Grundsatz, daß zu der dem Tatrichter gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO obliegenden Beweiswürdigung insbesondere gehört, sich auch mit solchen Umständen und Beweismitteln auseinanderzusetzen, die zu einer anderen als der getroffenen Beurteilung führen können (Sen.Urt. v. 16.09.1997 - X ZR 54/95, GRUR 1998, 366, 368 - Ladewagen).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Denn jede widersprüchliche Begutachtung kann Anlaß zu Zweifeln geben, ob die von Gerichtsseite eingeholte Begutachtung ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung bietet (vgl. Sen.Urt. v. 20.07.1999 - X ZR 121/96, GRUR 2000, 138 - Knopflochnähmaschinen).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Beinhaltet eine angegriffene Ausführungsform eine erfinderische Leistung, ist deshalb auch dann, wenn die Verletzungsklage auf ein Gebrauchsmuster gestützt ist, regelmäßig zu prüfen, ob die angegriffene Ausführungsform vom Fachmann als Ausgestaltung einer - konkrete Gestaltungsmerkmale der angegriffenen Ausführungsform außer Betracht lassenden, von der angegriffenen Ausführungsform aber gleichwohl verkörperten - allgemeineren Lehre zum technischen Handeln erkannt werden kann, die entweder wortsinngemäß mit einem Anspruch des Klageschutzrechts übereinstimmt oder sich diesem gegenüber als äquivalent darstellt (vgl. wiederum zum Patent: Sen.Urt. v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben (Urt. v. 04.02.1997, BGHZ 134, 353 - Kabeldurchführung).
  • BGH, 08.02.2007 - III ZR 148/06

    Geheimhaltungsinteresse des Vermittlers von Mietverträgen für eine Ferienwohnung

    Insoweit gilt für die Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO nichts anderes als in den Fällen, in denen mit der - auch uneingeschränkt zugelassenen - Revision neben der Entscheidung zur Hauptsache eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zur Überprüfung gestellt wird (vgl. insoweit BGHZ 107, 315, 317 f.; BGH, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99 - GRUR 2001, 770, 771).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Der Tatrichter hat das Patent dabei eigenständig auszulegen; er darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht unbesehen übernehmen oder gar die Auslegung dem Sachverständigen überlassen (Sen. BGHZ 164, 261 - Seitenspiegel; Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 772 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Das Gericht ist deswegen gehindert, die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens einfach zu übernehmen; sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter deshalb stets eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 772 - Kabeldurchführung II).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Das Gericht darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres übernehmen; sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II).

    Bei dieser Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass es seine mit diesem Urteil - notwendigerweise insgesamt - aufgehobene Kostenentscheidung insoweit zu wiederholen haben wird, als sie nach § 91a ZPO getroffen worden ist und daher der Nachprüfung im Revisionsverfahren nicht unterliegt (Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 176/99, GRUR 2001, 770, 771 - Kabeldurchführung II; BGH, Beschl. v. 19.10.2000 - I ZR 176/00, BGHRep.

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Hiernach sind die für die Überzeugungsbildung des Tatrichters wesentlichen Gesichtspunkte darzulegen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob alle Umstände vollständig berücksichtigt sind und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BGH, Urteile vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 424 und vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, LM ZPO § 286 (A) Nr. 79).

    Die nähere Darlegung dieser Würdigung in allen Einzelheiten war nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, LM ZPO § 286 (A) Nr. 79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).

    Dessen Ergebnisse dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehenden Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muß die tragenden Gründe nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337, BFH NVwZ-RR 1995, 329; Meyer-Ladewig, aa0 § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer- Ladewig, aaO Rdn. 7f).

    Die Ergebnisse des Sachverständigen dürfen zudem nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 aaO).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehen den Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe für die der Entscheidung zugrundeliegenden Überzeugung in der Begründung nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 aaO); der schlichte Hinweis auf die Feststellungen eines Sachverständigen reicht insoweit nicht aus.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe -

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig, aaO § 136 Rdn. 7f) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, auf Grund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO Rdn. 7f).

    Dessen Ergebnisse dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden; auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in der Entscheidung zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); die Entscheidung muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - Senatsurteile vom 05.09.2001 und 23.01.2002).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 10 SB 111/02

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Aufhebung eines Urteils durch

    Ein grober Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BGHZ 39, 333, 337; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7 f.) oder wenn den Entscheidungsgründen nicht zu entnehmen ist, auf Grund welcher Tatsachen und Erwägungen das Gericht zu seinen Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Folgerungen gekommen ist (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 - BFHE 86, 219; Meyer-Ladewig aaO § 136 Rdn. 7 f.).

    Auch sachverständige Äußerungen sind eigenverantwortlich darauf zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein vom erkennenden Gericht zu beantwortenden Fragen zu bieten vermögen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -, Senatsurteil vom 23.01.2002 - L 10 SB 142/01 -).

    Die einzelnen Schritte der vorgenommenen Prüfung und Würdigung müssen in dem daraufhin ergehenden Urteil zwar nicht in allen Einzelheiten dargelegt werden (§ 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO); das Urteil muss jedoch erkennen lassen, dass das Gericht die erforderlichen Schritte vollzogen hat; es muss die tragenden Gründe für die der Entscheidung zugrunde liegenden Überzeugung in der Begründung nachvollziehbar darlegen (BGH vom 07.03.2001 - X ZR 176/99 -, Senatsurteil vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 150/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 V 41/01

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 10 SB 28/03

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) - Einzel-GdB - Gesamt-GdB

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

  • BGH, 09.12.2003 - XI ZR 372/02

    Auslegung einer "Sicherungszweckvereinbarung"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 145/01

    Gesundheitliche Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich H

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03

    Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides;

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 73/05

    Anforderungen an den Nachweis einer Patentverletzung; Auslegung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - L 7 SB 15/03

    Zurückweisung an das Sozialgericht aufgrund wesentlicher Verfahrensmängel;

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung:

  • BGH, 16.11.2010 - X ZR 104/08

    Pumpeinrichtung mit wählbarer Flussrate zum Fördern von Flüssigkeiten unter hohem

  • BGH, 20.12.2005 - X ZR 53/04

    Zulassung der Revision

  • OLG Jena, 21.02.2007 - Bl U 594/06

    Eingriff in das Jagdausübungsrecht einer Jagdgenossenschaft durch eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02

    Vertragsarztrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04

    Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung;

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2011 - 14 U 20/11

    Anforderungen an Tatbestand und Urteilsgründe des Urteils

  • BGH, 03.06.2003 - X ZR 72/99

    Aufhebung der Verurteilung wegen Patent- und Gebrauchsmusterverletzung wegen

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09

    Textil-Schneeketten II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 7 V 22/03

    Wesentliche Verfahrensmängel bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid;

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 89/18

    Hämostase-Vorrichtung 2

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 320/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 466/07
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18

    Hämostase-Vorrichtung 2 II

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 37/20

    Hämostase-Vorrichtung II

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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99 (1)   

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Faxprotokolle

§ 519b Abs. 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, "von Amts wegen", Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bei Unklarheiten über einen fehlgeschlagenen Faxübermittlungsvorgang

Volltextveröffentlichungen (12)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1581
  • ZIP 2001, 718
  • MDR 2001, 828
  • VersR 2002, 1043
  • BB 2001, 856
  • DAR 2001, 354
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 13/79

    Zulassung einer Revision bei Unmöglichkeit der Feststellung ihres Eingangs bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99
    Das Berufungsgericht muß aber alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte prüfen und würdigen, die für die Entscheidung der Frage von Bedeutung sein können, ob die Berufungsbegründung rechtzeitig eingegangen ist oder nicht (BGH, Beschluß vom 19. April 1994 aaO; Beschluß vom 25. Oktober 1979 - III ZB 13/79 - VersR 1980, 90 f., jew. m.N.).

    Es hätte die Parteien auf die aufklärungsbedürftigen Punkte hinweisen und ihnen die Möglichkeit geben müssen, die zur Aufklärung erforderlichen Tatsachen vorzutragen und unter Beweis zu stellen (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 aaO m.N.; Beschluß vom 19. April 1994 aaO).

    Da die aufzuklärenden Fragen tatsächlicher Art sind und am besten an Ort und Stelle geklärt werden können, ist es zweckmäßig, die weitere Sachaufklärung und Entscheidung dem Berufungsgericht zu übertragen und deshalb die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 aaO S. 91).

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99
    Wird der Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift mittels Telefax vollständig durch elektrische Signale vom Sendegerät des Prozeßbevollmächtigten zum Empfangsgerät des Rechtsmittelgerichts übermittelt, dort aber infolge technischer Störungen (etwa eines Papierstaus) nicht vollständig und fehlerfrei ausgedruckt, so ist dennoch von einem im Zeitpunkt der Telefaxübermittlung erfolgten Eingang des Schriftsatzes auszugehen, wenn der Gesamtinhalt des Schriftsatzes auf andere Weise einwandfrei zu ermitteln ist (BGH, Beschluß vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94 - NJW 1994, 1881 f.).

    Das Berufungsgericht muß aber alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte prüfen und würdigen, die für die Entscheidung der Frage von Bedeutung sein können, ob die Berufungsbegründung rechtzeitig eingegangen ist oder nicht (BGH, Beschluß vom 19. April 1994 aaO; Beschluß vom 25. Oktober 1979 - III ZB 13/79 - VersR 1980, 90 f., jew. m.N.).

    Es hätte die Parteien auf die aufklärungsbedürftigen Punkte hinweisen und ihnen die Möglichkeit geben müssen, die zur Aufklärung erforderlichen Tatsachen vorzutragen und unter Beweis zu stellen (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 aaO m.N.; Beschluß vom 19. April 1994 aaO).

  • BGH, 18.04.1977 - VIII ZR 286/75

    Beweis rechtzeitigen Eingangs - Schriftstücke

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99
    Zwar trägt im Grundsatz der Berufungskläger die Beweislast dafür, daß seine Berufungsbegründungsschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist (BGH, Urteil vom 18. April 1977 - VIII ZR 286/75 - VersR 1977, 721; Zöller/Gummer, ZPO 22. Aufl. § 518 Rdn. 20 m.w.N.).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 51/99
    Daran hat sich durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160 f. = NJW 2000, 2340) nichts geändert.
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird zugelassen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Telefaxgerät des Gerichts defekt war oder falsch gehandhabt wurde und deswegen die eingehenden Signale nicht oder nicht sofort (vollständig) ausgedruckt werden konnten, wenn also die Ursache für den Mangel der Lesbarkeit oder (der Vollständigkeit) des Ausdrucks in der Sphäre des Gerichts gelegen hat; was vom Empfangsgerät eines Gerichts aufgenommen und infolge eines Fehlers im Gerät oder bei dessen Bedienung nicht oder nicht sofort (vollständig) ausgedruckt worden sei, müsse aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauensschutzes so behandelt werden, als habe das Gerät es ordnungsgemäß ausgedruckt und als sei es auf diese Weise in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1994 aaO; vom 19. April 1994 aaO unter II 2 a und b; vom 12. Dezember 1990 aaO; BGHZ 105, 40, 42 ff.; BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 - NJW 2001, 1581 unter 2 b; vgl. ferner BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 aaO; BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - XI ZB 4/04 - NJW-RR 2005, 435 unter II 2; Albers, aaO; Ball, aaO; Gerken, aaO; Reichold, aaO; Zimmermann, aaO).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Der Senat kann daher - genauso wie es schon Aufgabe des Berufungsgerichts gewesen wäre - alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte prüfen und würdigen, welche für die Entscheidung der Frage von Bedeutung sein könnten, ob ein Widerspruch der Klägerin gegen eine Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch den Streithelfer vorgelegen hat oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581 unter 2 b; Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94, NJW 1994, 1881 unter II 1).
  • BGH, 23.11.2004 - XI ZB 4/04

    Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax; Folgen eines Papierstaus im

    Wird der Inhalt einer Berufungsbegründungsschrift mittels Telefax vollständig durch elektrische Signale vom Sendegerät des Prozeßbevollmächtigten zum Empfangsgerät des Rechtsmittelgerichts übermittelt, dort aber infolge technischer Störungen (etwa eines Papierstaus) nicht vollständig und fehlerfrei ausgedruckt, so ist allerdings von einem im Zeitpunkt der Telefaxübermittlung erfolgten Eingang des Schriftsatzes auszugehen, wenn der Gesamtinhalt des Schriftsatzes auf andere Weise einwandfrei zu ermitteln ist (BGH, Beschluß vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94, NJW 1994, 1881 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581, 1582).

    Daß im vorliegenden Streitfall am Tag des Fristablaufs mehr elektronische Daten von dem Empfangsgerät des Oberlandesgerichts empfangen worden sind als dem Ausdruck entspricht und der Papierstau im Empfangsgericht nicht zum Abbruch der Verbindung während der Übermittlung geführt hat (vgl. zu dieser Fallgestaltung BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91, NJW 1992, 244), ist den Angaben der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin (siehe BGH, Urteil vom 14. März 2001, aaO S. 1582 m.w.Nachw.) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Das Berufungsgericht hat von Amts wegen alle entscheidungserheblichen Umstände, wie sie sich aus dem Akteninhalt ergeben, zu prüfen (BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, ZIP 2001, 718, 719).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Dabei hat es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf welche auch die Hessische Staatskanzlei hingewiesen hat, alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte zu prüfen und zu würdigen, die für die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94 -, NJW 1994, S. 1881 f.; Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 -, NJW 2001, S. 1581 ).
  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

    Das Berufungsgericht muß aber alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte prüfen und würdigen, die für die Entscheidung der Frage von Bedeutung sein können, ob der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig eingegangen ist oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99 -, unveröffentlicht; BGH, Beschlüsse vom 19. April 1994 aaO und vom 25. Oktober 1979 - III ZB 13/79 - VersR 1980, 90 f., jeweils m.N.).

    Da die aufzuklärenden Fragen tatsächlicher Art sind und am besten an Ort und Stelle geklärt werden können, ist es zweckmäßig, die weitere Sachaufklärung und Entscheidung dem Berufungsgericht zu übertragen und die Sache deshalb an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senatsurteil vom 14. März 2001 aaO; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1979 aaO S. 91).

  • BGH, 12.09.2023 - XI ZA 1/23

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Die gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche Prüfung von Amts wegen, ob die Berufung in der gesetzlichen Form und Frist begründet worden ist, ist nicht mit der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes gleichzusetzen, sondern beschränkt sich auf den dem Gericht unterbreiteten oder offenkundigen Prozessstoff und erforderlichenfalls auf die Erteilung von Hinweisen gemäß § 139 Abs. 3 ZPO (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - V ZR 173/87, WM 1989, 834, 836, vom 31. Januar 1991 - III ZR 150/88, WM 1991, 1009, 1011 und vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581, 1582 sowie Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - IV ZB 29/18, FamRZ 2020, 768 Rn. 9 und vom 20. April 2021 - X ARZ 562/20, juris Rn. 30).
  • LAG Berlin, 16.12.2002 - 7 Sa 1560/02

    Freibeweis, Krankenpflegeschülerin, Ausbildungsnachweis

    Für die Beweiserhebung selbst gilt jedoch der sogenannte Freibeweis (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. nur BGH vom 5. Juli 2000, XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; vom 14. März 2001, XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581; vom 30. Oktober 1997, VII ZB 19/97, NJW 1998, 461 jew.m.w.Nw.).

    Die Frage, ob dem Beklagten ohnehin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren gewesen wäre, stellt sich somit nicht mehr, denn die Wiedereinsetzung setzt voraus, dass die Frist versäumt wurde (vgl. BGH vom 14. März 2001, a.a.O.; vom 9. Juli 1987, VII ZB 10/86, NJW 1987, 2875).

  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 112/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Die fehlende Angabe der Absendernummer und die angegebene Sendezeit von 0 Sekunden geben aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Antrag (elektronisch) vollständig eingegangen und nur nicht (ordnungsgemäß) ausgedruckt war (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2001 - XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581, 1582).
  • LAG Berlin, 16.12.2002 - 7 Sa 1552/02

    Freibeweis, Krankenpflegeschülerin, Ausbildungsnachweis

    Für die Beweiserhebung selbst gilt jedoch der sogenannte Freibeweis (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. nur BGH vom 5. Juli 2000, XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; vom 14. März 2001, XII ZR 51/99, NJW 2001, 1581; vom 30. Oktober 1997, VII ZB 19/97, NJW 1998, 461 jew.m.w.Nw.).

    Die Frage, ob dem Beklagten ohnehin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren gewesen wäre, stellt sich somit nicht mehr, denn die Wiedereinsetzung setzt voraus, dass die Frist versäumt wurde (vgl. BGH vom 14. März 2001, a.a.O.; vom 9. Juli 1987, VII ZB 10/86, NJW 1987, 2875).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 Sa 103/10

    Versäumung der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage durch Verschulden des

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2004 - 12 W 10/04

    Haftpflichtprozess nach Verkehrsunfall: Versagung von Prozesskostenhilfe für den

  • BGH, 11.04.2001 - XII ZB 61/01

    Beihaltung der Formvorschriften einer Beschwerde

  • OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit des Eingangs einer

  • LAG Köln, 19.11.2003 - 4 Ta 318/03

    Unterschriftserfordernis für die Klageschrift

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - L 18 R 440/15

    Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Berücksichtigung von in Italien zurückgelegten

  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 710/09
  • LG Bonn, 02.05.2002 - 14 O 160/00
  • OLG Frankfurt, 18.06.2004 - 5 WF 156/03
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