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   BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01   

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https://dejure.org/2001,10752
BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01 (https://dejure.org/2001,10752)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01 (https://dejure.org/2001,10752)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 1 ObOWi 95/01 (https://dejure.org/2001,10752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Tateinheit bei Rot an Bahnübergang und Straßenkreuzung

  • Judicialis

    StVO § 19 Abs. 2 Nr. 2; ; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 19 Abs. 2 Nr. 2, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7
    Tateinheitliche Verwirklichung der Missachtung des Rotlichts an Bahnübergängen und an Straßenkreuzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlichtverstoß; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Bahnübergang; Tateinheit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 380
  • BayObLGSt 2001, 41
  • DAR 2001, 370
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
    Das von der Betroffenen überfahrene Rotlichtsignal bezweckt damit nicht nur, der an allen Bahnübergängen bestehenden erhöhten Gefahr entgegenzuwirken (vgl. Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 19 Rn. 14), sondern dient auch dem Schutz des von der I.straße nach linke in die L.-Straße einbiegenden Verkehrs (Vgl. BGHSt 43, 285/291).

    Derartiger Verkehr kam hier nach den Feststellungen des Amtsgerichts durchaus in Betracht, wie etwa Linksabbieger aus der von rechts einmündenden I.straße in die L.-Straße stadtauswärts, ganz abgesehen davon, dass das unzulässige Verhalten der Betroffenen schon für sich geeignet war, andere Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu überraschen und zu verwirren (BGHSt 43, 285/291).

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
    Dass es zu keiner konkreten Gefährdung kam, ist ohne Belang, wenn nur eine abstrakte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu BayObLGSt 2000, 90/93 f. und Senatsbeschluss vom 31.7.2000 1 ObOWi 362/2000; ferner OLG Karlsruhe NZV 1996, 38).
  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
    Dass es zu keiner konkreten Gefährdung kam, ist ohne Belang, wenn nur eine abstrakte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu BayObLGSt 2000, 90/93 f. und Senatsbeschluss vom 31.7.2000 1 ObOWi 362/2000; ferner OLG Karlsruhe NZV 1996, 38).
  • BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
    b) Der Bereich qualifizierter Rotlichtverstöße ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen das missachtete Wechsellichtzeichen dem Schutz des Querverkehre dient, vielmehr umfasst er auch sonstige Vorrangverletzungen wie überhaupt Beeinträchtigungen jeden Verkehrs, der auf die Beachtung des Rotlichte vertraut (BayObLGSt 1996, 153).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - Ss 184/97

    Unterbrechung der ab Erlass des Bußgeldbescheids geltenden 6-monatigen

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01
    Unter Berufung auf OLG Köln NZV 1997, 365 (die Verteidigung beruft sich weiterhin auf BayObLG VerkMitt 1977 Nr. 81 = VRS 52, 301 und Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 19 StVO Rn. 39) vertreten Verteidiger und Staatsanwaltschaft allerdings die Auffassung, die Missachtung des Rotlichts an einem Bahnübergang begründe neben dem Verstoß gegen § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVO nicht zugleich auch noch einen Rotlichtverstoß im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO, weil neben der Sondervorschrift des § 19 StVO andere Vorschriften der StVO über Vorfahrt und Vorrang keine Anwendung fänden.
  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

    Ein fehlerhafter Mittelwert könnte bei der Verwendung des Atemalkoholmessgerätes Dräger Alcotest 7110 Evidential nur dadurch gebildet werden, dass die dritte Dezimalstelle der Einzelmesswerte unzulässig berücksichtigt wird (OLG Dresden OLG-NL 2001, 264; BayObLG DAR 2000, 316; DAR 2001, 370; OLG Köln VRS 100, 138).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2002 - 2a Ss OWi 92/02

    Atemalkoholmessung - Erforderlicher Umfang der Feststellungen

    In Einzelfällen hatte eine unzulässige Aufrundung der dritten Dezimalstelle der bei beiden Messungen gewonnenen Einzelmeßwerte durch das Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK 3 bei der Bestimmung des arithmetischen AAK-Mittelwertes zu einer Benachteiligung des Probanden geführt (vgl. BayObLG DAR 2001, 370; NZV 2001, 524; OLG Hamm zfs 2001, 426; OLG Köln zfs 2001, 138; Knopf/Slemeyer/ Klüß NZV 2000, 195, 198).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21

    Verkehrsregelung bei Einmündung an Bahnübergang

    (II) Das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 26. März 2001 - 1 ObOWi 95/01 - DAR 2001, 370) hat hinsichtlich von Verstößen i.S. des Ordnungswidrigkeitenrechts lediglich ausgesprochen, dass § 19 StVO und § 37 StVO tateinheitlich verwirkbar sind, wenn das Rotlicht im Bereich eines Bahnübergangs sowohl den Schienenverkehr als auch den nach der Wechsellichtzeichenanlage noch vor dem Bahnübergang einbiegenden Straßenverkehr schützt.
  • AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20

    Unfall mit einem Schienenfahrzeug

    Die Rechtsprechung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hat insoweit auch einen Vorrang von § 19 StVO vor § 37 StVO bejaht (vgl. OLG Köln NZV 1997, 365; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001, Az.: 1 ObOWi 95/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Jena, 08.07.2005 - 1 Ss 22/05

    Verkehr

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  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 8/11

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Kollision mit einem vorausfahrenden Kfz

    Danach kann ein Rotlichtverstoß selbst dann im Rahmen der Betriebsgefahr zu berücksichtigen sein, wenn die Ampel nicht primär dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Hamm, NZV 2011, 25 f.), zumal das Einfahren in einen Kreuzungsbereich bei "Rot" geeignet ist, die anderen Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verwirren und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 43, 285 ff.; BayObLGSt 2000, 90 ff.; BayObLGSt 2001, 41 ff.).
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