Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.03.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3911
BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 2001 - 4St RR 31/2001, 4St RR 31/01 (https://dejure.org/2001,3911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    StGB § 268 Abs. 3
    Fälschung technischer Aufzeichnungen

  • Judicialis

    StGB § 268 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 268 Abs. 3
    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 268 Abs. 3 StGB
    Wechseln eines eingelegten Schaublatts auf dem die Lenkzeit aufgezeichnet wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Straftatbestand; Verschleierung; Nicht eingehaltene Ruhezeit; Alleinfahrender Kraftfahrer; Lenkzeitüberschreitung; Schaublatt; Fahrerfach

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB BT, Falschaufzeichnung von Ruhezeiten beim Zwei-Fahrer- Kontrollgerät

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 371
  • NZV 2001, 522
  • BayObLGSt 2001, 57
  • DAR 2001, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
  • OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83

    Geldstrafe wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Verschleierung von

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung als störende Einwirkung angesehen worden das Verbiegen des Geschwindigkeitsschreibers (BayObLGSt 1995, 46) und das Verstellen der Zeituhr des Kontrollgeräte (BayObLG MDR 1, 986, 688; OLG Hamm NJW 1984, 2173) oder das Verwenden gerätefremder Diagrammscheiben 40, 26).
  • OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
  • BayObLG, 27.09.1973 - RReg. 4 St 108/73

    Verhinderung technischer Aufzeichnungen durch zeitweiliges Abschalten des Geräts

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Nicht als störende Einwirkung ist angesehen worden das Nichtaufziehen des Uhrwerke, Nichteinlegen eines Schaublatte (vgl. BayObLG bei Rüth DAR 1969, 225/231), das Abschalten des Geräte durch Öffnen des Gerätedeckels (BayObLGSt 1973, 158 = NJW 1974, 325; vgl. hierzu auch weitere Nachweise auch zur Gegenmeinung bei Fischer/Tröndle StGB 50. Aufl. § 268 Rn. 13 d).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98

    Fahrtenschreiber

    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Auch ein Vergehen der Urkundenfälschung gemäß § 267StGB scheidet aus, da der Angeklagte das noch vorhandene erste Schaublatt mit seinem Namen und Vornamen ausgefüllt hat und weil ausgeschlossen werden kann, dass das inzwischen vernichtete zweite Schaublatt eine hiervon abweichende Fahrerbezeichnung aufgewiesen hätte (vgl. OLG Karlsruhe VRS 97, 166/167).
  • OLG Brandenburg, 26.08.1996 - Ss OWi 65/96
    Auszug aus BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01
    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Nicht als störende Einwirkung ist angesehen worden das Nichtaufziehen des Uhrwerks, Nichteinlegen eines Schaublatts, das Abschalten des Geräts durch Öffnen des Gerätedeckels (vgl. hierzu BayObLG VRS 100, 444 m.w.N).

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).

    Allerdings hält die Meinung des Amtsgerichts, die Verfolgung der aufgrund des unterstellten Sachverhaltes in Betracht kommenden vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des nicht ordnungsgemäßen Verwendens von Schaublättern (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 FPersG, 10 Nr. 3 a FPersV, Art. 15 Abs. 2 Unter Abs. 1 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3821/85) sei verjährt (insoweit verneint allerdings das BayObLG VRS 100, 444 entgegen OLG Stuttgart Die Justiz 1999, 495 bereits eine Bußgeldbewehrung), rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • LG Duisburg, 03.09.2012 - 35 Qs 101/12

    Gefährdung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs durch Ortsferne des

    Die Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB bereitet vorliegend Schwierigkeiten, da in rechtlicher Hinsicht durchaus umstritten ist, unter welchen konkreten Voraussetzungen von einer störenden Einwirkung auf den Aufzeichnungvorgang eines EG-Fahrtenschreibers auszugehen ist (vgl. zum Streitstand etwa BayObLGSt 2001, 57 ff.).

    Entscheidend wird es dabei auf die zu klärende Rechtsfrage ankommen, ob es sich lediglich um eine - nicht tatbestandliche - Fremdbetätigung des technischen Gerätes handelt, die die Funktionsweise selbst nicht beeinträchtigt, oder aber - wofür aus Sicht der Kammer einiges spricht -, ob es aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Funktionsweise liegen, nicht so bedient werden darf und der Sachverhalt insoweit mit den bereits obergerichtlich entschiedenen Fällen des Verbiegens des Geschwindigkeitsschreibers bzw. des eigenhändigen Verstellens der Zeituhr des Kontrollgerätes vergleichbar ist (vgl. im Einzelnen BayObLGSt 2001, 57 mwNw.).

  • BayObLG, 17.07.2001 - 5St RR 149/01
    Anschluß an Urteil des 4. Strafsenats vom 17.4.2001, 4St RR 31/01.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5465
BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 ObOWi 107/01, 1 ObOWi 107/2001 (https://dejure.org/2001,5465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2
    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in den Gründen eines Verwerfungsurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen; Nicht zur Kenntnis nehmen; Berücksichtugung; Amtsrichter

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 523
  • BayObLGSt 2001, 34
  • DAR 2001, 412
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 02.02.1998 - 1 ObOWi 657/97
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Abgesehen davon, dass sich das bei der hier gegebenen Fallgestaltung von selbst versteht, betrifft die von der Staatsanwaltschaft für ihre Auffassung herangezogene Entscheidung BayObLGSt 1975, 52 ebenso wie diejenige in BayObLGSt 1998, 9 = NZV 1998, 341 den anders gelagerten Fall einer nach § 74 Abs. 1 OWiG in Abwesenheit des Betroffenen durchgeführten Hauptverhandlung.
  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    a) Allerdings liegt der Gehörsverstoß hier nicht darin, dass das Amtsgericht gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, sich in den Gründen des Verwerfungsurteils mit möglichen Entschuldigungsgründen und hier insbesondere damit auseinander zu setzen, aus welchen Gründen es dem Entbindungsantrag des Betroffenen nicht entsprochen hat, wie dieser an sich zu Recht rügt (BayObLGSt 1998, 179 - NZV 1999, 139; weitere Nachweise bei KK/Senge OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 40).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01
    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Die Bestimmung des § 74 Abs. 2 OWiG ist verletzt, wenn dem Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung nicht entsprochen worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorgelegen haben (vgl. BayObLG VRS 100, 441 [442] = DAR 2001, 412; OLG Zweibrücken NZV 2000, 304 m. w. Nachw.; vgl. a. OLG Düsseldorf VRS 98, 371 [372 f.] = NStZ-RR 2000, 180 [181] = NZV 2001, 47; st. Senatsrechtsprechung, zuletzt: SenE v. 02.11.2000 - Ss 452/00 Z - SenE v. 16.03.2001 - Ss 77/01 Z - SenE v. 28.05.2001 - Ss 163/01 Z - SenE v. 02.10.2001 - Ss 361/01 B -).
  • OLG Naumburg, 07.01.2004 - 1 Ss (Bz) 212/03

    Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anspruch auf

    Wenn sich nämlich - wie hier - der Betroffene zur Sache geäußert hat und sein Vorbringen nicht völlig unerheblich ist, verbietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dieses Vorbringen aufgrund einer vom Gesetz nicht gedeckten Verfahrenweise unberücksichtigt zu lassen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 9.1.2001, 1 ObOWi 684/00 und Beschluß vom 20.3.2001, 1 ObOWi 107/01 jeweils recherchiert in JURIS; OLG Stuttgart, ZfS 2002, 253; OLG Frankfurt/Main, ZfS 2000, 226).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches

    Dies gilt aber nicht, wenn - wie hier - die Versagung rechtlichen Gehörs darin liegen soll, dass ein Verteidigungsvorbringen nicht berücksichtigt worden ist, da es in einem solchen Fall für die Beruhensfrage nicht darauf ankommt, was der Betroffene noch weiter hätte vortragen können, sondern nur darauf, ob das nicht berücksichtigte Verteidigungsvorbringen entscheidungserheblich sein konnte (vgl. BayObLG VRS 100, 441; Senatsentscheidungen VRS 96, 451; 99, 464).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör kann in diesen Fällen nur dann angenommen werden, wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (BayObLG DAR 2001, 412; OLG Köln NZV 1999, 264 (265)).
  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs um Bußgeldverfahren

    Ebenso wenig kann die Ablehnung damit begründet werden, die Anwesenheit sei erforderlich um aufzuklären, ob der Betroffene sich in der Hauptverhandlung äußere oder nicht (BayObLG VRS 100, 441, 442 = NZV 2001, 523, 524).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Ebenso wenig kann die Ablehnung damit begründet werden, die Anwesenheit sei erforderlich um aufzuklären, ob der Betroffene sich in der Hauptverhandlung äußere oder nicht (BayObLG VRS 100, 441 [442] = DAR 2001, 412 = NZV 2001, 523 [524]).
  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 1 Ss 137/03

    Verwerfungsurteil, Rechtsbeschwerde, Zulassung, Anwesenheitspflicht, Antrag auf

    § 74 Abs. 2 OWiG ist verletzt, wenn dem Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung nicht entsprochen worden ist, obwohl die Voraussetzungen dafür gemäß § 73 Abs. 2 OWiG vorgelegen haben (OLG Köln VRS 102, 106; VRS 102, 112; BayObLG VRS 100, 441, 442; OLG Zweibrücken NZV 2000, 304; OLG Düsseldorf VRS 98, 371, 372 f; KK-Senge, OWiG, 2. Auflage, § 73 Rdn. 45, § 74 Rdn. 56).
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