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   OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01   

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OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01 (https://dejure.org/2001,9817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2001 - 12 LA 2108/01 (https://dejure.org/2001,9817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 12 LA 2108/01 (https://dejure.org/2001,9817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestanforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • archive.org

    Punkte - Verwaltungsakt / Punktereduzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Rechtsschutz gegen Mitteilungen an das Verkehrszentralregister

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Rechtsschutz gegen Mitteilungen an das Verkehrszentralregister

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 471
  • DAR 2001, 471 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Es reicht aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

    Soweit im Zulassungsantrag geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht sei auf bestimmte tatsächliche und/oder rechtliche Aspekte nicht oder fehlerhaft eingegangen, ist es erforderlich, dass im Zulassungsantrag diese Gesichtspunkte dargestellt und in ihrem Schwierigkeitsgrad plausibel gemacht werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 (1459) = NdsVBl.

    2000, 244 (245) = NVwZ 2000, 1163).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Der Kläger bekämpft die Auffassung des Verwaltungsgerichtes, der Beklagte sei nicht zu verurteilen, eine den Kläger betreffende Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt zu ändern, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.1987 - BVerwG 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268 = NJW 1988, 87) die Eintragung von Entscheidungen im Verkehrszentralregister kein anfechtbarer Verwaltungsakt sei und entsprechendes für die Mitteilung der Verkehrsbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt gelte.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Auch tritt der Senat der Auffassung des Verwaltungsgerichtes bei, der gebotene Rechtsschutz erfordert es nicht, dass die in einen Schutzbereich einwirkende staatliche Maßnahme selbständig der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69, das Bundesverfassungsgericht hat nicht beanstandet, dass eine aufgrund von § 15b Abs. 2 StVZO a.F. angeordnete Maßnahme nicht einer gesonderten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und damit gebilligt, dass nicht jede behördliche Maßnahme, die der Vorbereitung einer Entscheidung dient, gesonderter gerichtlicher Kontrolle unterliegt).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Diese Voraussetzungen sind dann nicht gegeben, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (BVerwG, Beschl. v. 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG, S. 2) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgericht oder des erkennenden Senats - geklärt ist.
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Die Anforderungen, die an die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten) zu stellen sind, sind daran auszurichten, dass der Gesetzgeber mit diesem Zulassungsgrund (negativ) an die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Gerichtsbescheides (§ 84 VwGO) und die Übertragung an den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) angeknüpft hat (dass dieser Zulassungsgrund vorliegt, wird indes nicht schon dadurch indiziert, wenn das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen, sondern durch die Kammer entschieden hat; Senat, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282 u st. Rspr.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Die Annahme, der Erfolg des Rechtsmittels müsse wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Hess. VGH, Beschl. v. 4.4.1997 - 12 TZ 1079/97 -, NVwZ 1998, 195; Nds. OVG, Beschl. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senat, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2000, RdNrn. 395g, h zu § 80; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, RdNr. 7 zu § 124; Happ: in Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05

    Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit

    Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2013 - 12 LA 14/12

    Isolierter Rechtsschutz gegen die Bewertung nach dem Punktesystem

    Gleichermaßen geklärt ist, dass wegen der fehlenden Bindungswirkung der in der Verwarnung mitgeteilten Punktezahl "nachträglicher" Rechtsschutz gegen ergehende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, gegebenenfalls verbunden mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes genügt (BVerwG, Beschl. v. 16.10.2007 - 3 B 25.07 -, juris; Beschl. v. 15.12.2006 - 3 B 49.06 -, NJW 2007, 1299; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.2007 - 10 S 1386/06 -, NJW 2007, 1706; Senat, Beschl. v. 19.6.2001 - 12 LA 2108/01 -, DAR 2001, 471; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 4 StVG Rdnr. 63 m. w. N.).
  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    Würde diese Datenübermittlung Regelungscharakter entfalten und käme ihr somit Verwaltungsaktqualität zu (verneinend schon immer die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 77, 268 [BVerwG 20.05.1987 - BVerwG 7 C 83.84] ; OVG Lüneburg DAR 2001, 471 [OVG Niedersachsen 19.06.2001 - 12 LA 2108/01] ; Thüringer OVG NJW 2003, 2770 [OVG Thüringen 12.03.2003 - 2 EO 688/02] ; VG Braunschweig NZV 2001, 535), hätte es der Einführung des § 22 EGGVG nicht bedurft.
  • OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der

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  • VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00

    Mitteilung eines unzutreffenden Datums für den Beginn der Rechtskraft an das

    (Bestätigt: OVG Lüneburg, Beschl. vom 19.6.01,12 LA 2108/01).
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