Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 05.07.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2623
OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 2 Ss OWi 524/01 (https://dejure.org/2001,2623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung, unrichtige Urteilsformel, Erhöhung der Geldbuße, Möglichkeit bewusst sein, Absehen vom Fahrverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung einer Streckenvorschrift; Sichtbarkeitsgrundsatz; Straßeneinmündung; Unrichtige Urteilsformel; Erhöhung der Geldbuße; Absehen vom Fahrverbot

  • verkehrsrechtsforum.de

    Geschwindigkeitsbeschränkung endet als sog. Streckenvorschriftszeichen nicht schon an einer Kreuzung, sondern erst, wenn es durch ein weiteres Schild ausdrücklich aufgehoben wird.

  • Judicialis

    StVO § 3 Zeichen 274

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Endet die Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Kreuzung?

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Enden einer Geschwindigkeitsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 (Zeichen 274)
    Geltung einer Streckenvorschrift; Sichtbarkeitsgrundsatz; Straßeneinmündung; unrichtige Urteilsformel; Erhöhung der Geldbuße; Möglichkeit bewusst sein; Absehen vom Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zwar verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streckenverbot - Geltungsdauer eines Streckenverbots

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Streckenverbot - Geltungsdauer eines Streckenverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 489
  • DAR 2001, 517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.06.1977 - KRB 3/76

    Unzulässige Preisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Entgegen der Regelung in §§ 71 OWiG, 260 Abs. 4 StPO kommt die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise vorliegend in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck, obwohl dies erforderlich ist, wenn die Tat - wie, hier im Fall des §§ 41 Abs. 2 Nr. 7, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO - sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann ( vgl. BGHSt 27, 196, 205; Göhler, OWiG, 12. Aufl.', § 72 Rdnr. 51).
  • OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 17.02.1998 - 2 Ss OWi 103/98

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, keine Ladung des Verteidigers,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Radarmessgerätes ,,Multanova 6 F" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren in Sinne der Rechsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt, so dass grundsätzlich nähere Ausführungen zur Funktionsweise des Geräts und möglichen, nicht konkret belegten Fehlerquellen entbehrlich sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss in VRS 95, 141 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamm, 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95

    Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01
    Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 endet (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 46 m.w.Nachw.; Beschluss des Senats vom 8. Juli 1996, abgedr. in NZV 1996, 247).
  • LG Bonn, 19.05.2003 - 2 O 567/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreuzungsbereich

    Dazu wird vertreten, dass für den Geradeausverkehr auch nach Straßeneinmündungen und -kreuzungen die Geschwindigkeitsbeschränkung solange fortgilt bis sie durch das gegenläufige Verkehrszeichen Nr. 278 der StVO wieder aufgehoben wird (OLG Hamm, NZV 2001, 489 ; NVZ 1996, 247 ; NJW 1974, 759; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß; Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., 2002, § 3 StVO Rdn. 65).
  • OLG München, 03.08.2009 - 24 U 252/09

    Straßenverkehrsrecht: Wirksamkeit einer vor dem Kreisverkehr außerorts durch ein

    Es muss im vorliegenden Fall nicht entschieden werden, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 generell nur bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung gilt (so LG Bonn NZV 2004, 98 ff.; a.A. OLG Hamm NZV 2001, 489 f., Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 41 StVO Rz. 248h).
  • OLG Bamberg, 17.07.2013 - 3 Ss OWi 944/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der zuvor auf dem

    Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt aber für den Einbiegeverkehr jedenfalls die Wiederholung aller Verkehrszeichen hinter der betreffenden Einmündung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01 = NZV 2001, 489 f. = DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 ff. = VerkMitt 2002, Nr. 14).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Die im angefochtenen Urteil demnach zutreffend bestimmte Schuldform war auch in die Urteilsformel aufzunehmen (vgl. BayObLG VRS 98, 375 [376] = DAR 2000, 366; OLG Düsseldorf zfs 2002, 500 = VRS 103, 386 [387]; OLG Hamm DAR 2001, 517 = VRS 101, 226 [227] = NZV 2001, 489 [490]; SenE v. 13.10.1987 - Ss 479/87 = VRS 74, 139).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 2 Ss OWi 591/04

    Fahrverbot; Absehen; Vielfahrer; verkehrsarme Zeit

    Auf die Frage, ob es im Hinblick auf die einschlägige Vorbelastung des Betroffenen des Ansprechens dieser Möglichkeit ausnahmsweise nicht bedurfte (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 in 2 Ss OWi 524/01 sowie Senatsbeschluss vom 14. Juni 2004 in 2 Ss OWi 336/04), kam es demnach nicht an.
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 11 CS 08.431

    Fahrtenbuchauflage; Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; mangelnde

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht nur jeweils bis zur nächsten Straßeneinmündung oder Straßenkreuzung (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 41 StVO Rdnr. 248 zu Zeichen 274; OLG Hamm vom 5.7.2001, NZV 2001, 489 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/2001, 2 Ss OWi 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4583
OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/2001, 2 Ss OWi 23/01 (https://dejure.org/2001,4583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/2001, 2 Ss OWi 23/01 (https://dejure.org/2001,4583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 2 Ss OWi 23/2001, 2 Ss OWi 23/01 (https://dejure.org/2001,4583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderliche Feststellungen, Atemalkoholanalyse, Sicherheitsabschlag, Einzelmesswerte, gültige Eichung, Vollstreckungsaufschub, Fahrverbot, Fahrerlaubnissperre

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Erforderliche Feststellungen; Atemalkoholanalyse; Sicherheitsabschlag; Einzelmesswerte; Gültige Eichung; Vollstreckungsaufschub; Fahrverbot; Fahrerlaubnissperre

  • Judicialis

    StVO § 3; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de

    StVO § 3; StVG § 25 Abs. 2 a; StPO § 267
    Geschwindigkeitsüberschreitung, erforderliche Feststellungen; Atemalkoholanalyse; Sicherheitsabschlag; Einzelmesswerte; gültige Eichung; Vollstreckungsaufschub; Fahrverbot; Fahrerlaubnissperre

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Vollstreckungsaufschub auch bei früherer Anordnung der Fahrerlaubnissperre

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Vollstreckungsaufschub auch bei früherer Anordnung der Fahrerlaubnissperre

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 94
  • NZV 2001, 440
  • DAR 2001, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. allgemein zu standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 ff.; zur Atemalkoholmessung BGH NZV 2001, 267; BayObLG NZV 2000, 295 = zfs 2000, 313 = VA 2000, 16; OLG Hamm NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534 = zfs 2000, 459; OLG Stuttgart VA 2000, 62 = BA 2000, 388).

    Für die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration in Sinne des § 24 a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - abgedr.

    in NZV 2001, 267, allerdings zusätzliche Anforderungen an die zu treffenden Feststellungen gestellt.

    Das angefochtene Urteil teilt indes nicht mit, ob das verwendete Messgerät im Zeitpunkt der Messung noch gültig geeicht war; erforderlich ist insoweit nach den §§ 1 Nr. 2, 2 Abs. 1 EichG, §§ 12 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang B Nr. 18.5, 32 Abs. 1 EichO eine halbjährliche Eichung (vgl. BGH NZV 2001, 267).

    Diese sind nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 - abgedr.

    in NZV 2001, 267 - grundsätzlich nicht erforderlich, soweit die Messwerte - wie oben dargelegt - aufgrund eines Verfahrens gewonnen worden sind, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • OLG Dresden, 08.01.1999 - 2 Ss OWi 681/98

    Kein Wegfall der 4-Monats-Frist wegen einer Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Die frühere Anordnung der Fahrerlaubnissperre steht der Gewährung des Vollstreckungsaufschubs nach § 25 Abs. 2 a StVG nicht entgegen (Anschluss an OLG Dresden NZV 1999, 432 = NStZ 1999, 254 = DAR 1999, 222).

    Jedoch steht die frühere Anordnung der Fahrerlaubnissperre der Gewährung des Vollstreckungsaufschub nach § 25 Abs. 2a StVG angesichts des eindeutigen Wortlauts dieser Bestimmung nicht entgegen ( so auch OLG Dresden, NZV 1999, 432f. = NStZ 1999, 254DAR 1999, 222f.; vgl. auch Deutscher NZV 2000, 105, 110), auch wenn die Fahrerlaubnisentziehung gegenüber dem Fahrverbot die schwerwiegendere Folge einer Straftat ist.

    Dabei kann es dahinstehen, ob es sich bei der Regelung des § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein Wahlrecht nur dann ausgeschlossen ist, wenn gegen den Betroffenen in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, nicht aber wenn eine Fahrerlaubnissperre angeordnet worden ist, um ein Versäumnis des Gesetzgebers handelt (vgl. hierzu im Einzelnen Hentschel, DAR 1998, 138, 139; Bönke, NZV 1999, 432, 433).

  • OLG Hamm, 04.07.2000 - 3 Ss OWi 179/00

    Sicherheitsabschlag bei der Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. allgemein zu standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 ff.; zur Atemalkoholmessung BGH NZV 2001, 267; BayObLG NZV 2000, 295 = zfs 2000, 313 = VA 2000, 16; OLG Hamm NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534 = zfs 2000, 459; OLG Stuttgart VA 2000, 62 = BA 2000, 388).

    Auch lässt sich den tatsächlichen Feststellungen noch hinreichend entnehmen, dass bei der Atemalkoholmessung die Verfahrensbestimmungen noch ausreichend beachtet worden sind: Zeitablauf seit Trinkende mindestens 20 Minuten, Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Atemalkoholmessung, Doppelmessung im Zeitabstand von maximal 5 Minuten und der Einhaltung der zulässigen Variationsbreite zwischen den Einzelwerten, (BayObLG, a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Hamm NZV 2000, 426).

  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 2 Ss OWi 81/01

    Atemalkoholmessung, Messgerät, Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Der Amtsrichter muss also nicht nur die Messmethode benennen, sondern auch feststellen, mit welchem - Bauart zugelassenen - Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät im Zeitpunkt der Messung noch gültig geeicht war (vgl. auch Beschluss des Senats vom 5. Juni 2001 in 2 Ss OWi 81/2001) und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt sind.
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Mai 2000 in 2 Ss OWi 408/20Q0 = MDR 2000, 881 = VM 2001, 4).
  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. allgemein zu standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 ff.; zur Atemalkoholmessung BGH NZV 2001, 267; BayObLG NZV 2000, 295 = zfs 2000, 313 = VA 2000, 16; OLG Hamm NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534 = zfs 2000, 459; OLG Stuttgart VA 2000, 62 = BA 2000, 388).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Mai 2000 in 2 Ss OWi 408/20Q0 = MDR 2000, 881 = VM 2001, 4).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 23/01
    Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. allgemein zu standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 ff.; zur Atemalkoholmessung BGH NZV 2001, 267; BayObLG NZV 2000, 295 = zfs 2000, 313 = VA 2000, 16; OLG Hamm NZV 2000, 426 = DAR 2000, 534 = zfs 2000, 459; OLG Stuttgart VA 2000, 62 = BA 2000, 388).
  • OLG Hamm, 03.06.2002 - 2 Ss OWi 316/02

    Atemalkoholmessung, erforderlicher Umfang der Feststellungen, standardisiertes

    Das hat zur Folge, dass, wenn weder der Betroffene noch andere Verfahrensbeteiligte Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Messgerätes geltend machen, grundsätzlich keine näheren tatsächlichen Feststellungen zur Messmethode getroffen werden müssen, sondern grundsätzlich die Mitteilung der Messmethode und die ermittelten Atemalkoholwerte ausreichen (vgl. BGHSt 38, 291 für eine Geschwindigkeitsüberschreitung; u.a. für eine Geschwindigkeitsüberschreitung allgemeine Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und auch ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. zuletzt Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2001 in 2 Ss OWi 455/2001 = ZAP EN-Nr. 428/2001 = VA 2001, 112 = VRS 101, 53 = DAR 2001, 416 = zfs 2001, 428 = BA 2001, 373; Beschluss vom 5. Juli 2001 in 2 Ss OWi 23/01 = ZAP EN-Nr. 636/2001 = zfs 2001, 474 = NZV 2002, 44 = VA 2002, 10).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2003 - 2b Ss OWi 297/02

    Rechtsbeschwerde wegen Lückenhaftigkeit eines Urteils aufgrund mangelnder Angaben

    Der Senat hat bereits in seinem o.a. Beschluss vom 23. April 2003 die Auffassung vertreten, dass der Tatrichter im Urteil feststellen muss, ob das verwendete Atemalkoholmessgerät im Zeitpunkt der Messung noch gültig geeicht war (so auch OLG Hamm - 2. Senat für Bußgeldsachen - NZV 2001, 440; Pfälzisches OLG Zweibrücken VRS 102, 117, 119).
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