Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 28.06.2001 | BayObLG, 28.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5455
OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 (https://dejure.org/2001,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 (https://dejure.org/2001,5455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01 (https://dejure.org/2001,5455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung im Hausbriefkasten; Beweiskraft der Zustellungsurkunde; Substantiierter Gegenbeweis; Postzusteller

  • Judicialis

    StPO § 329; ; StPO § 44; ; ZPO § 418

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 § 44; ZPO § 418
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung im Hausbriefkasten; Beweiskraft der Zustellungsurkunde; substantiierter Gegenbeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97

    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73).

    Entweder muss ein Sachverhalt vorgetragen werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 37 Rdnr. 27 m.w.Nachw.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des Benachrichtigungszettels möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74).

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. BverfG NJW 1992, 224, 225; NStZ-RR 1998, 73).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Zwar ist diese Angabe grundsätzlich unentbehrlich und gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags, da das Gericht bei der summarischen Prüfung des Wiedereinsetzungsantrages in die Lage versetzt werden soll, ohne Beweiserhebungen und weitere Erkundigungen überprüfen zu können, ob die Wochenfrist des § 329 Abs. 3 i.V.m. 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; MDR 1990, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192/94
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442).
  • OLG Hamm, 27.07.1993 - 2 Ws 222/93

    Wiedereinsetzung; Antrag auf Wiedereinsetzung; Wegfall des Hindernisses ;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Das erst im Beschwerderechtszug geltend gemachte neue Vorbringen des Angeklagten, auch in den Tagen vor Antritt der Urlaubsreise keine Benachrichtigung über die Zustellung erhalten zu haben, kann keine Berücksichtigung finden (vgl. hierzu OLG Hamm VRS 86, 179, 180).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1990 - 3 Ws 246/90
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
    Zwar ist diese Angabe grundsätzlich unentbehrlich und gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags, da das Gericht bei der summarischen Prüfung des Wiedereinsetzungsantrages in die Lage versetzt werden soll, ohne Beweiserhebungen und weitere Erkundigungen überprüfen zu können, ob die Wochenfrist des § 329 Abs. 3 i.V.m. 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; MDR 1990, 1035).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 249/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs;

    Nach Ablauf der Frist können diese Angaben allenfalls ergänzt oder verdeutlicht werden (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01).

    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Benachrichtigungszettels zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442).

  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 3 Ss 425/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    So muss ein Zustellungsempfänger, der ein Schriftstück nicht erhalten haben will, in aller Regel Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen der Sendung möglich erscheint (zu vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 2 BvR 1007/97; OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01; KG Berlin, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Köln, 09.07.2021 - 1 RVs 121/21

    Ende des Mandats Wahlverteidigung bei Bestellung zum Pflichtverteidiger;

    Dabei kann offenbleiben, ob der ergänzenden Sachvortrag gemäß Beschwerdebegründung noch als Ergänzung und Verdeutlichung des innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 StPO unterbreiteten Sachverhalts gelten oder ob dieser den mit dem Antrag vorgetragenen Sachverhalt so verändert, dass er als neuer keine Berücksichtigung mehr finden kann (zur Möglichkeit [nur] der Verdeutlichung und Ergänzung des Sachverhalts in der Beschwerdebegründung vgl. SenE v. 14.03.2000 - Ss 10/00 - = VRS 99, 270 [272] = StraFo 2001, 266 [267] = NStZ-RR 2002, 142; SenE v. 09.02.2000 - Ss 43/00 Z - SenE v. 12.09.2001 - Ss 344/01 Z - OLG Düsseldorf VRS 98, 353; OLG Hamm VRS 101, 439 [440]; KGVRS 101, 377 [378]; BeckOK-StPO- Cirener, 39. Edition Stand 01.01.2021, Rz. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 847/12

    Beweiskraft einer als öffentliche Urkunde zu qualifizierenden

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, 224 = juris Rn.13; BVerwG, Beschluss vom 5. März 1992 - 2 B 22/92 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 244 = juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - VII ZR 33/03 -, FamRZ 2005, 106 = juris 9 ff.; BFH, Beschluss vom 1. Februar 2008 - IV B 68/07 -, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 2 Ws 233/01 -, DAR 2002, 134 = juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 12 A 1509/06 -, juris Rn. 4; Geimer, in: Zöllner, ZPO, 30. Auflage 2014, § 418 Rn. 4.
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).
  • OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08

    Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags hinsichtlich der Versäumung des

    Der Antrag muss deshalb unter Angabe von Tatsachen so vollständig begründet sein, dass ihm die verschuldete Verhinderung des Angeklagten ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 -).
  • OLG Rostock, 12.03.2002 - 2 Ss OWi 144/01

    Niederlegung in einem Quelle-Shop - Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids?

    Der zulässige Nachweis, dass die in der Postzustellungsurkunde bezeichneten Tatsachen nicht zutreffen, kann nur dann als geführt angesehen werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts jede Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLG Hamm VRs 101, 439; BFH NJW 2000, 1976).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 288/09
    Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7875
OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 2 Ss 532/01 (https://dejure.org/2001,7875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Umfang; Erforderliche Feststellung

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVG § 24 a

  • rechtsportal.de

    StPO § 267; StVG § 24a
    Trunkenheitsfahrt; Vorsatz; Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen Feststellungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat unter Hinweis auf OLG Celle, NZV 1998, 123 und NZV 1996, 204 bei, so dass das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückzuverweisen war (§ 354 Abs. 2 StPO).
  • OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95

    Zur Annahme von bedingtem Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat unter Hinweis auf OLG Celle, NZV 1998, 123 und NZV 1996, 204 bei, so dass das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückzuverweisen war (§ 354 Abs. 2 StPO).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Damit der Angeklagte jedoch von der Warnwirkung der Vorbelastungen erreicht wird, müssen die Sachverhalte, die den Vorstrafen zugrunde lagen, mit dem aktuell zu verhandelnden Fall ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit aufweisen (vgl. die o.a. angeführte Rechtsprechung des OLG Hamm und zudem OLG Hamm DAR 2002, 134).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Zwar gilt das in der Regel nur dann, wenn der Sachverhalt in einem Mindestmaß mit dem aktuell zu beurteilenden vergleichbar ist (vgl. OLG Naumburg zfs 1999, 401 f.; OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.), wozu es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Insoweit bedarf es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration

    Insoweit bedarf es der Feststellung der Höhe der damaligen Blutalkoholkonzentration sowie der Mitteilung, ob die Sachverhalte im Übrigen, insbesondere im Hinblick auf Trinkverhalten und Trinkmenge, annähernd gleich waren (Beschluss des Senats vom 28. Juni 2001 in 2 Ss 532/01, Blutalkohol 2001, 463 = DAR 2002, 134, OLG Celle a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22733
BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01 (https://dejure.org/2001,22733)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.2001 - 1St RR 167/01 (https://dejure.org/2001,22733)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 1St RR 167/01 (https://dejure.org/2001,22733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Begehung eines Fahrfehlers zur Feststellung einer Fahruntüchtigkeit bei Ausfallerscheinungen bei der Feinmotorik der Hände und der Pupillenadaption von der Weit- zur Engstellung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 316
    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin,

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01
    Angesichts der festgestellten Ausfallerscheinungen bei der Feinmotorik der Hände und der Pupillenadaption von der Weit- zur Engstellung, die zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit bei seiner Nachtfahrt geführt hat, bedurfte es zum Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht der Begehung eines Fahrfehlers (BayObLG v. 4.12.2001 - 1St RR 169/01 - BA 39, 392).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04

    Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter

    Das von dem Beamten geschilderte Verhalten der Pupillen des Angeklagten beim Anleuchten - sehr langsames Verengen und Öffnen "fast wieder auf die ursprüngliche Größe" (Reboundeffekt) - zeigt, dass der Angeklagte an einer starken Sehbehinderung litt, die zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit bei der Nachtfahrt führte und nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen typische Folge des Drogenkonsums war (vgl. auch BayObLG DAR 2002, 134, Hentschel a.a.O. 478f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht