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   LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00   

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https://dejure.org/2001,16955
LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00 (https://dejure.org/2001,16955)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 2 O 514/00 (https://dejure.org/2001,16955)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 2 O 514/00 (https://dejure.org/2001,16955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 3 PflVG; § 823 Abs. 1 BGB; § 35 Abs. 5a StVO; § 38 Abs. 1 StVO
    Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Einsatzfahrzeuges bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Rahmen eines Einsatzes; Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad nach einem Verkehrsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Einsatzfahrzeuges bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Rahmen eines Einsatzes; Nutzungsausfallentschädigung für ein Motorrad nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Krankentransportfahrzeug; Höhe des Schmerzensgeldes bei Polytrauma; Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung der Motorradkleidung

Papierfundstellen

  • DAR 2002, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.06.1989 - 12 U 4127/88
    Auszug aus LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00
    Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs darf Sonderrechte allerdings erst in Anspruch nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, daß ihn alle Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sie sich auf seine Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben ( BGH, Urteil vom 17.12.1974, VI ZR 207/73 ; KG Urteil vom 12.06.1989, 12 U 4127/88; KG Urteil vom 22.03.1990, 12 U 2971/89).
  • KG, 22.03.1990 - 12 U 2971/89
    Auszug aus LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00
    Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs darf Sonderrechte allerdings erst in Anspruch nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, daß ihn alle Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sie sich auf seine Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben ( BGH, Urteil vom 17.12.1974, VI ZR 207/73 ; KG Urteil vom 12.06.1989, 12 U 4127/88; KG Urteil vom 22.03.1990, 12 U 2971/89).
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.03.2001 - 2 O 514/00
    Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs darf Sonderrechte allerdings erst in Anspruch nehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, daß ihn alle Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sie sich auf seine Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben ( BGH, Urteil vom 17.12.1974, VI ZR 207/73 ; KG Urteil vom 12.06.1989, 12 U 4127/88; KG Urteil vom 22.03.1990, 12 U 2971/89).
  • OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13

    Kollision zwischen Pkw und Motorrad beim Überholvorgang

    Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Es mag dahinstehen, ob hieran festzuhalten ist; auf sonstige Schutzkleidung wie Motorradjacke und Motorradstiefel ist diese Entscheidung jedenfalls nicht übertragbar (a. A. - ohne Begründung - LG Oldenburg, DAR 2002, 171f.).
  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    - Dies gilt auch für Motorradhelme ( Senat , Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 [Juris]; LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.; a. A. nur OLG Karlsruhe zfs 2010, 87).
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