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   OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02   

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OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02 (https://dejure.org/2003,10081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1 Ss 121/02 (https://dejure.org/2003,10081)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1 Ss 121/02 (https://dejure.org/2003,10081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung des Verteidigerhinweises auf die große Diskrepanz zwischen der Alkoholkonzentration und der Blutalkoholmessung als Bestreiten des Beweiswertes der Blutalkoholmessung

  • blutalkohol PDF, S. 410
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Ablehnung eines Beweisantrages zur Identitätsprüfung bei Blutalkoholmessung - zweifelhafte Sachkunde des Gerichts bei Abweichungen zwischen Atem- und Blutalkoholmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Säckingen - 24 Js 635/02
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 150
  • DAR 2003, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Ob die Sachkenntnis eines Gerichts zur Beurteilung einer Beweisfrage ausreicht, richtet sich grundsätzlich nach deren Schwierigkeit sowie der Art und dem Ausmaß der auf fremden Wissensgebiet beanspruchten Sachkunde (BGHSt 12, 18, 20; KG, Beschluss vom 29.01.1997, 1 Ss 304/96).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Auch wenn eine direkte Konvertierbarkeit der Atemalkoholkonzentration in BAK-Werte nicht möglich ist (BGH NJW 2001, 1952 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., § 316 Rn 52 a), ergäbe sich bei einem Umrechnungsfaktor von 1:2100 (BGH a.a.O) aus der gemessenen Atemalkoholkonzentration von 0, 64 mg/l ein umgerechneter BAK-Wert von 1, 34 Promille, was im Hinblick auf den tatsächlich gemessenen BAK-Wert von 1, 81 Promille eine signifikante und außerhalb der üblichen Bandbreite liegende Abweichung von mehr als 0, 4 Promille ergäbe (vgl. Iffland DAR 2000, 9 ff.).
  • BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 1369/02

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei vorläufiger Entziehung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Der neue Tatrichter wird auch über die vom Angeklagten angestrebte Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu befinden haben, da der Senat nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit der vom Amtsgericht angeordneten Maßregel entschieden hat (OLG Naumburg DAR 1999, 420.; BayObLG NZV 1993, 239 f.; OLG Koblenz OLGSt StPO, § 111a Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 1984, 99; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rn. 11 und 12; vgl. hierzu auch jüngst: BVerfG NStZ-RR 2002, 377).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 5 Ss 109/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    In solchen Fällen wird deshalb die Indizwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB auch nach Ablauf der ursprünglichen Sperrfrist fortdauern und Rechtswirkungen erzeugen können, wenn nicht die Feststellungen in der neuen Hauptverhandlung ergeben, dass der Eignungsmangel zwischenzeitlich entfallen ist, etwa weil der Angeklagte eine Beendigung oder wesentliche Veränderung seines Alkoholkonsums nachweist (OLG Naumburg a.a.O.), die Anlasstat besondere entlastende Umstände aufweist (Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 1991, 21 f.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 69 Rn. 10), eine sich auf seinen Alkholkonsum tatsächlich auswirkende Nachschulung vorgenommen wurde oder eine Fortdauer des Entziehung der Fahrerlaubnis wegen deren Dauer oder aus sonstigen Umständen als unverhältnismäßig anzusehen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99

    Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Insoweit weist der Senat aber darauf hin, dass der zwischenzeitlich eingetretene Ablauf der vom Amtsgericht vorgesehenen Sperrfrist von fünf Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einer erneuten Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch einer Fortdauer der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO nicht entgegenstünde, wenn der Angeklagte weiterhin als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen wäre (Senat DAR 2001, 469; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, 69 a Rn. 9 a ; zum Ablauf der Sperrfrist während des Rechtsmittelverfahrens: OLG Düsseldorf NZV 1999, 389 f.; OLG Dresden OLG-Nl 1997, 71; KG, Beschluss vom 30.10.1998, 3 Ws 620/08; Meyer-Goßner, a.a.O., § 69 Rn. 17 a).
  • BayObLG, 13.06.2001 - 5St RR 140/01

    Betrug durch Unterlassen der Mitteilung eines Aufenthaltswechsels an das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    In einer solchen Situation kann das Gericht einen Beweisantrag nicht im Hinblick auf die eigene Sachkunde zurückweisen, ohne die Quellen seiner Erkenntnis näher mitzuteilen (BGH NStZ-RR 2001, 332; Meyer-Goßner, a.a.O., § 244 Rn. 73).
  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Der neue Tatrichter wird auch über die vom Angeklagten angestrebte Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu befinden haben, da der Senat nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit der vom Amtsgericht angeordneten Maßregel entschieden hat (OLG Naumburg DAR 1999, 420.; BayObLG NZV 1993, 239 f.; OLG Koblenz OLGSt StPO, § 111a Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 1984, 99; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rn. 11 und 12; vgl. hierzu auch jüngst: BVerfG NStZ-RR 2002, 377).
  • LG Gera, 05.07.1999 - 650 Js 15513/98

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei nur kurzer Fahrtstrecke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Der neue Tatrichter wird auch über die vom Angeklagten angestrebte Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu befinden haben, da der Senat nicht endgültig über die Rechtmäßigkeit der vom Amtsgericht angeordneten Maßregel entschieden hat (OLG Naumburg DAR 1999, 420.; BayObLG NZV 1993, 239 f.; OLG Koblenz OLGSt StPO, § 111a Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 1984, 99; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rn. 11 und 12; vgl. hierzu auch jüngst: BVerfG NStZ-RR 2002, 377).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Insoweit weist der Senat aber darauf hin, dass der zwischenzeitlich eingetretene Ablauf der vom Amtsgericht vorgesehenen Sperrfrist von fünf Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einer erneuten Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch einer Fortdauer der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO nicht entgegenstünde, wenn der Angeklagte weiterhin als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen wäre (Senat DAR 2001, 469; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage 2003, 69 a Rn. 9 a ; zum Ablauf der Sperrfrist während des Rechtsmittelverfahrens: OLG Düsseldorf NZV 1999, 389 f.; OLG Dresden OLG-Nl 1997, 71; KG, Beschluss vom 30.10.1998, 3 Ws 620/08; Meyer-Goßner, a.a.O., § 69 Rn. 17 a).
  • KG, 29.01.1997 - 1 Ss 304/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 1 Ss 121/02
    Ob die Sachkenntnis eines Gerichts zur Beurteilung einer Beweisfrage ausreicht, richtet sich grundsätzlich nach deren Schwierigkeit sowie der Art und dem Ausmaß der auf fremden Wissensgebiet beanspruchten Sachkunde (BGHSt 12, 18, 20; KG, Beschluss vom 29.01.1997, 1 Ss 304/96).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    a. Auch bei Vorliegen eines Regelfalles nach § 69 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Fortführung von Senat NStZ-RR 2003, 150 f. = DAR 2003, 235 f. = VRS 105, 127 ff. = Blutalkohol 40, 378 ff.).

    So ist anerkannt, dass auch - wie hier - bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von dieser Maßregel abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Senat DAR 2003, 235 ff. und Urteil vom 12.10.2000, 1 Ss 120/00; OLG Zweibrücken StV 1989, 250 f.; OLG Hamm VRS 25, 24 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 69 Rn. 12 ff.).

    Ein solche Annahme kann etwa vorliegen, wenn seit der Trunkenheitsfahrt eines Ersttäters ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, keine erhebliche Überschreitung des Grenzwertes von 1, 1 Promille vorlag (vgl. hierzu Senat DAR 2003, 235 ff.), die Fahrerlaubnis für längere Zeit vorläufig entzogen war und der Täter an einem anerkannten Nachschulungskurs teilgenommen hat (vgl. ähnlich OLG Köln VRS 61, 118 ff.; OLG Naumburg ZfSch 2000, 554 f.; OLG Hamburg VRS 60, 192 ff.).

    Entgegen der Ansicht der Strafkammer darf die erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs nicht erst bei der Prüfung einer etwaigen Abkürzung der Dauer der Sperrfrist berücksichtigt werden (§ 69 Abs. 7 StGB), sondern diese Frage ist - wenn auch nur ausnahmsweise - bereits für die Prüfung einer fortdauernden Ungeeignetheit relevant (Senat DAR 2003, 235 f.; zum Streitstand vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 69 Rn. 35; Hentschel, a.a.O., Rn. 19).

  • BayObLG, 03.05.2021 - 204 StRR 167/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bedeutung von Nachschulungskursen

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass die Nachschulungsteilnahme weder stets noch auch nur regelmäßig ohne weiteres eine Durchbrechung des Grundsatzes nach § 69 Abs. 2 StGB bewirkt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.9.2020 - Ss 40/20, juris Rn. 16, 17; OLG Köln, Urteil vom 5.5.2020 - III-1 RVs 40/20, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.8.2004 - 1 Ss 79/04, juris Rn. 19; Beschluss vom 20.2.2003 - 1 Ss 121/02, juris Rn. 12; OLG Naumburg, Beschluss vom 6.9.2000 - 2 Ss 272/00, DAR 2001, 379; BeckOK StGB/Heuchemer, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 69 Rn. 46; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, a.a.O., StGB § 69 Rn. 23; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg/Huber, 4. Auflage 2020, StGB § 69 Rn. 79, 81).
  • OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ss 141/03

    Nötigung, Straßenverkehr, Verwerflichkeit, Verwerflichkeitsklausel

    In Fällen von Behinderungen o. ä. im Straßenverkehr muss geprüft werden, ob das Verhalten des Täters unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls als sozial unerträglich zu qualifizieren ist und deshalb ein über die Erfüllung eines Verkehrsordnungswidrigkeitentatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (Urteil des Senats v. 21.8.00 - 1 Ss 155/00 unter Hinweis auf BGHSt 18, 389 u. OLG Düsseldorf NZV 00, 301 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 4.9.02 - 1 Ss 121/02 unter Bezugnahme auf die damals zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 4 StVO Rdn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

    Die Formulierung "erweist sich" stellt nur auf das Bekanntwerden des Eignungsmangels bei der Fahrerlaubnisbehörde ab und gebietet mithin ein Einschreiten auch hinsichtlich solcher Umstände, die bereits bei Erteilung der Fahrerlaubnis vorgelegen haben (Siegmund in Freymann/Wellner, a.a.O. § 46 FeV Rn. 12 m.w.N.; vgl. auch VGH BW, B.v. 31.10.2002 - 10 S 1996/02 - DAR 2003, 235 = juris Rn. 12; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - ZfSch 2002, 256 = juris Rn. 21 ff.; BVerwG, B.v. 12.10.1982 - 7 B 97.82 - NJW 1983, 1279 = juris Rn. 5; B.v. 27.12.1967 - VII B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 28 = juris Orientierungssatz; B.v. 27.1.1958 - I B 137.56 - JR 1958, 357 = juris Orientierungssatz).
  • AG Waldbröl, 17.05.2005 - 4 Ds 864/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch bei Vorliegen eines Regelfalles nach § 69 Abs. 2 StGB zu prüfen ist, ob von der Maßregel der Fahrerlaubnisentziehung abzusehen ist, weil der Angeklagte im Zeitpunkt des Urteilsspruchs nicht mehr als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. August 2004, DAR 2004, 600-602; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 2003, DAR 2003, 235 f.).
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2022 - 1 OLG 2 Ss 11/22

    Berücksichtigung einer drohenden Ausweisung bei der Strafzumessung

    Die bei weitem herrschende Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung, der sich auch der Senat anschließt, sieht aber das Berufungsgericht durch das Verbot der reformatio in peius weder daran gehindert, die Sperrfristdauer unverändert beizubehalten, noch dazu verpflichtet, bei deren Bestimmung die bereits verstrichene Zeit seit dem vorinstanzlichen Urteil anzurechnen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.09.2000 - 2 Ss 272/00, juris Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 04.12.2001 - 1 St RR 169/01, BeckRS 2015, 298; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 121/02, juris Rn. 11; Valerius aaO. Rn. 285; v.Heintschel-Heinegg/Huber in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 69a Rn. 69; Kinzig in Schönke/Schröder-StGB, 30 Aufl., § 69a Rn. 12 jew. m.w.N.).
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