Weitere Entscheidung unten: KG, 05.01.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17033
BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03 (https://dejure.org/2003,17033)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03 (https://dejure.org/2003,17033)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2 ObOWi 624/03 (https://dejure.org/2003,17033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen Erscheinen; Zustellung einer Ladung zum Hauptverhandlungstermin; Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen Erscheinen; Zustellung einer Ladung zum Hauptverhandlungstermin; Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 532
  • NZV 2004, 155
  • DAR 2004, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.12.1999 - 1 ObOWi 616/99

    Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03
    Vielmehr hätte die Hauptverhandlung, nachdem der Betroffene mangels wirksamer Ladung entschuldigt fehlte, nicht durchgeführt werden dürfen (Göhler OWiG 13. Aufl. § 73 Rn. 19; BayObLG VRS 98, 287 ), auch wenn er durch einen Verteidiger vertreten war.
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03
    Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
  • OLG Zweibrücken, 23.07.1998 - 1 Ss 173/98

    Ausschluss einer groben Pflichtverletzung durch Annahme einer einfachen

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03
    Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03
    Sollte das Verkehrsschild danach für den Betroffenen zwar nicht für eine gewisse Zeit aber zumindest für einen Augenblick trotz des Überholvorgangs sichtbar gewesen sein, wird zu erwägen sein, ob sein Übersehen nicht gleichwohl grob nachlässig war (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 123 ; OLG Karlsruhe VRS 104, 454 und OLG Zweibrücken NJW 1998, 3581 ).
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Rechtsprechung
   KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15109
KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03 (https://dejure.org/2004,15109)
KG, Entscheidung vom 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03 (https://dejure.org/2004,15109)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 3 Ws (B) 527/03 (https://dejure.org/2004,15109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25
    Verhängung eines Fahrverbots bei Existenzgefährdung

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.12.1999 - 3 Ws (B) 595/99
    Auszug aus KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03
    Zwar trifft es zu, daß ein Kraftfahrer, der durch mangelnde Verkehrsdisziplin den Verlust seiner Fahrberechtigung riskiert, sich nicht ohne weiteres darauf berufen kann, auf sie angewiesen zu sein (std. Rspr. d. KG, vgl. u.a. Beschluß vom 1. Dezember 1999 - 3 Ws (B) 595/99 -: Beschluß vom 2. November 2001 - 3 Ws (B) 518/01 -).

    Denn wenn der Tatrichter meint, daß die Verhängung des Regelfahrverbots für den Betroffenen aus beruflichen Gründen eine außergewöhnliche Härte ist, muß das Urteil eine detaillierte Darstellung der beruflichen Auswirkungen des Fahrverbots für den Betroffenen enthalten, damit das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfen kann, ob das Vorliegen eines besonderen Härtefalles rechtsfehlerfrei angenommen worden ist (vgl. KG, Beschluß vom 1. Dezember 1999 - 3 Ws (B) 595/99 - m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 2 Ss OWi 888/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße

    Auszug aus KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03
    Droht dem Betroffenen jedoch infolge des Fahrverbots ein beruflicher oder wirtschaftlicher Existenzverlust, so kann diese Maßnahme gegen das rechtstaatliche Übermaßverbot verstoßen und daher unangemessen sein (vgl. OLG Hamm, VRS 100, 56, 57, 58; BayObLG NZV 1998, 212, 213; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Auflage, § 25 StVG Rdnr. 25).
  • BayObLG, 05.11.1997 - 1 ObOWi 501/97

    Subjektive Seite einer groben Pflichtverletzung bei

    Auszug aus KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03
    Droht dem Betroffenen jedoch infolge des Fahrverbots ein beruflicher oder wirtschaftlicher Existenzverlust, so kann diese Maßnahme gegen das rechtstaatliche Übermaßverbot verstoßen und daher unangemessen sein (vgl. OLG Hamm, VRS 100, 56, 57, 58; BayObLG NZV 1998, 212, 213; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Auflage, § 25 StVG Rdnr. 25).
  • BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung;

    Auszug aus KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03
    Durch ihre Dauer hebt sich die vorliegende Geschwindigkeitsüberschreitung vom Regelfall nicht ab, weil sie mit einer Dauer von kaum mehr als 21 Sekunden (Wegstrecke von 607 Metern bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h) jedenfalls noch im Bereich der praktisch vorkommenden Durchschnittsfälle liegt (vgl. auch BayObLG NZV 1993, 162, 163).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Denn das Amtsgericht hat seinen Feststellungen ausschließlich die Angaben des Betroffenen zugrunde gelegt, ohne diese durch sonstige Beweismittel, etwa durch Einvernahme der Betriebsinhaberin oder Auskünfte des Steuerberaters und durch Einsichtnahme in Unterlagen, wie Einnahme-/Überschussrechnung oder Gewerbesteuerbescheide (KG DAR 2004, 164 f.; Burhoff/Deutscher Rn. 808), zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.

    Zugleich wird das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt, die Rechtsanwendung ? wenn auch eingeschränkt ? nachzuprüfen (vgl. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 30.01.2006 ? 3 Ss OWi 16/2006 und vom 04.03.2005 ? 2 Ss OWi 178/05; BGHSt 38, 125/127 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2005, 54/55 f.; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Koblenz NJW 2004, 1400; OLG Stuttgart NZV 1994, 371; KG NZV 2002, 47 und DAR 2004, 164 f; OLG Düsseldorf VRS 89, 218/220; OLG Hamm VRS 90, 210/212; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann § 25 StVG Rn. 10 f.; Hentschel § 25 StVG Rn. 26 und Burhoff/Deutscher Rn. 806 ff. jeweils m.w.N.).

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

    In solchen Fällen hat der Tatrichter daher im Rahmen einer Gesamtwürdigung das Gewicht des Fehlverhaltens in objektiver und subjektiver Hinsicht einerseits und die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbundene Härte andererseits sorgfältig gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat, Beschluß vom 5. Januar 2004 - 3 Ws (B) 527/03 - m.w.N.).
  • KG, 09.06.2006 - 3 Ws (B) 231/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Fahrverbot

    Durchgreifende Bedenken gegen dessen Anordnung bestehen im vorliegenden Fall jedoch deswegen, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, dass das Amtsgericht sich vergewissert hat, dass die Belastung des Betroffenen durch das Fahrverbot sich noch im Rahmen des Zumutbaren hält und nicht etwa zum wirtschaftlichen Existenzverlust führt, der es als eine unbillige Härte rechtfertigen kann, von der Verhängung des Regelfahrverbots abzusehen (vgl. KG DAR 2004, 164).
  • KG, 06.01.2006 - 3 Ws (B) 612/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Fahrverbot

    Durchgreifende Bedenken gegen dessen Anordnung bestehen im vorliegenden Fall jedoch deswegen, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, dass das Amtsgericht sich vergewissert hat, dass die Belastung des Betroffenen durch das Fahrverbot sich noch im Rahmen des Zumutbaren hält und nicht etwa zum wirtschaftlichen Existenzverlust führt, der es als eine unbillige Härte rechtfertigen kann, von der Verhängung des Regelfahrverbots abzusehen (vgl. KG DAR 2004, 164).
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