Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.2003

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03   

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BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2003 - 4 StR 438/03 (https://dejure.org/2003,4065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Bestimmung des Endes der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einer Fahrtunterbrechung

  • Wolters Kluwer

    Weiterfahrt nach dem Halt an einer Tankstelle bis zur späteren Unfallstelle als selbstständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Wegfall einer verhängten Einzelstrafe bei teilweiser Einstellung des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 21
    Bestimmung des Endes der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 21 Abs. 1
    Umfang der Tat beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 486 (Ls.)
  • DAR 2004, 229
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Denn das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen (BGH DAR 2004, 229; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 21 StVG Rdn. 25 m.w.N.), weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist.
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).
  • BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 Rn. 2 und vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4).
  • LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

  • BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18

    Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin

  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Ende einer Dauerordnungswidrigkeit

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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5493
BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03 (1) (https://dejure.org/2003,5493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 229
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98

    Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden, wenn dies auch regelmäßig unschädlich sein wird (Senatsurteil BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02

    Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
    Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15

    Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

    Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aus dem Urteil des Landgerichts Paderborn vom 4. September 2013 bedurfte es aber nicht mehr, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Urteils wirksam wurden und damit "erledigt' waren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 05.10.2022 - 6 StR 310/22

    Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Ausspruch über die Aufrechterhaltung

    Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Sander, NStZ 2016, 656, 661 mwN).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 458/16

    Notwendigkeit des Ausspruchs der Aufrechterhaltung einer zwischenzeitlich

    Die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Neumünster vom 13. Januar 2016 neben der einbezogenen Geldstrafe ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung wirksam geworden, so dass sie insoweit nicht (weiter) vollstreckt werden muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536).
  • BGH, 12.10.2010 - 3 StR 349/10

    Verwerfung einer Revision bei gleichzeitigem Entfallen der Aufrechterhaltung

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. April 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Stade vom 28. Mai 2009 entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17).
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