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   OLG Brandenburg, 04.11.2003 - 2 Ss (OWi) 96 B/03   

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https://dejure.org/2003,19567
OLG Brandenburg, 04.11.2003 - 2 Ss (OWi) 96 B/03 (https://dejure.org/2003,19567)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2003 - 2 Ss (OWi) 96 B/03 (https://dejure.org/2003,19567)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2003 - 2 Ss (OWi) 96 B/03 (https://dejure.org/2003,19567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldbuße wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Rechtsbeschwerde des Betroffenen; Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen; Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung; Kosten der Rechtsbeschwerde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Bußgeldverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Eine an § 4 Abs. 4 Nr. 1 und 3 PBefG orientierte, autonome Auslegung der in der StVO verwendeten Begriffe des Personenkraftwagens bzw. Lastkraftwagens, die den zulassungsrechtlichen Status des Kraftfahrzeugs als unerheblich für dessen verhaltensrechtliche Einordnung ansieht, kollidiert somit nicht mit den ausschließlich das Zulassungsrecht betreffenden Regelungen der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; Blümel in DAR 2004, 40; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -, Leitsatz in DAR 2004, 719).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2005 - 2 Ss OWi 200 Z/04

    PKW i.S.v. § 18 StVO

    der deutschen Normen auch nicht bindet (vgl. Blümel, DAR 2004, 40).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2005 - 2 Ss OWi 200 Z /04

    Verkehrsrechtliche Einordnung eines Kraftfahrzeugs; Einbeziehung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Linz am Rhein, 03.08.2004 - 2040 Js 10336/04
    in die Zulassungsbestimmungen wird durch die bußgeldrechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Scheibach nennt diesen Bereich "Verhaltensrecht im Straßenverkehr", s. VGT 2004, 52) bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung gerade nicht eingegriffen, so dass hier europarechtliche Vorschriften nicht tangiert sind (ebenso i.E. Blumel, DAR 2004, 40).
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