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   BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03   

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BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03 (https://dejure.org/2003,11862)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03 (https://dejure.org/2003,11862)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 1 ObOWi 459/03 (https://dejure.org/2003,11862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1
    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 401
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03
    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) wäre jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK/Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).

    Der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung ergibt sich im vorliegenden Fall bereits eindeutig aus der Anordnung der Anhörung aufgrund der handschriftlich mit rotem Stift geschriebenen Ziffernfolge 84 sowie aus dem Computerausdruck (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02).

    Da es hier vor dem erstmaligen Ausdruck des Anhörbogens, der bei vollautomatisierten Verfahren die Verjährung üblicherweise unterbricht (OLG Frankfurt VRS 60, 213 ; OLG Düsseldorf VRS 64, 55 ), zu einer gesonderten Anordnung der Anhörung gekommen ist, wurde hierdurch bereits vorher die Verjährung unterbrochen (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; OLG Frankfurt VRS 61, 373 ).

  • OLG Frankfurt, 15.08.1980 - 1 Ws (B) 178/80
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03
    Da es hier vor dem erstmaligen Ausdruck des Anhörbogens, der bei vollautomatisierten Verfahren die Verjährung üblicherweise unterbricht (OLG Frankfurt VRS 60, 213 ; OLG Düsseldorf VRS 64, 55 ), zu einer gesonderten Anordnung der Anhörung gekommen ist, wurde hierdurch bereits vorher die Verjährung unterbrochen (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; OLG Frankfurt VRS 61, 373 ).
  • OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Betroffener; Angeklagter; Rechtsmittel;

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03
    Hierfür genügt das vom Sachbearbeiter angebrachte Handzeichen (OLG Köln VRS 84, 104/105; Göhler § 33 Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 31.03.1981 - 2 Ws (B) 346/80

    Anordnung der Anhörung; Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Zeitpunkt der

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03
    Da es hier vor dem erstmaligen Ausdruck des Anhörbogens, der bei vollautomatisierten Verfahren die Verjährung üblicherweise unterbricht (OLG Frankfurt VRS 60, 213 ; OLG Düsseldorf VRS 64, 55 ), zu einer gesonderten Anordnung der Anhörung gekommen ist, wurde hierdurch bereits vorher die Verjährung unterbrochen (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; OLG Frankfurt VRS 61, 373 ).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03
    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) wäre jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK/Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).
  • AG Landstuhl, 27.07.2015 - 2 OWi 4286 Js 5892/15

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der

    Zudem ist selbst ein fehlendes Handzeichen entbehrlich, wenn sich der behördliche Wille auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG, DAR 2004, 401; OLG Saarbrücken, zfs 2009, 532).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die

    Darüber hinaus soll selbst das Fehlen eines solchen Handzeichens unschädlich sein, wenn sich der behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (OLG Hamm a.a.O.; BayObLG, Beschl. v. 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03 -juris LS; vgl. auch OLG Saarbrücken ZfSch 2009, 532).
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Von dieser nahezu einhelligen Rechtsprechung weicht nur das BayObLG ab (DAR 2004, 401 und DAR 2004, 531).
  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG, VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewißheit feststellen lässt (vgl. BayObLG, DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46 a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl., § 33 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
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  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Aber selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewißheit feststellen läßt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK-Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn, 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG, DAR 2004, 401).
  • OLG Saarbrücken, 05.06.2009 - Ss (Z) 209/09

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Gewährung von Akteneinsicht an

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  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Von dieser nahezu einhelligen Rechtsprechung weicht nur das BayObLG ab (DAR 2004, 401 und DAR 2004, 531).
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