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   OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03   

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OVG Brandenburg, 16.07.2003 - 4 B 145/03 (https://dejure.org/2003,12989)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2003 - 4 B 145/03 (https://dejure.org/2003,12989)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 (https://dejure.org/2003,12989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis ; Warnfunktion der der Entziehung der Fahrerlaubnis vorausgehenden Maßnahmen ; Rechtmäßigkeit von Punkteeintragungen in das Verkehrszentralregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 46
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2007 - 16 B 2174/06

    Bezug des Punktsystems auf die Rechtskraft der zu bewertenden Entscheidungen ist

    Die Herabstufung gemäß § 4 Abs. 5 StVG hat ggf. wiederholt zu erfolgen, bis die Fahrerlaubnisbehörde die auf der jeweils vorhergehenden Stufe erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen ergriffen hat (wie OVG Bbg., Beschluss vom 16.7.2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46; a. A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18.7.2003 - 7 B 10921/03 -, DAR 2003, 576).

    Im Ergebnis ebenso, aber auf Sinn und Zweck des § 4 Abs. 5 StVG abstellend: OVG Bbg., Beschluss vom 16.7.2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46.

    Ebenso OVG Bbg., Beschluss vom 16.7.2003 - 4 B 145/03 -, a.a.O.; a.A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18.7.2003 - 7 B 10921/03 -, DAR 2003, 576.

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auch die Registrierung rechtskräftiger Entscheidungen im Verkehrszentralregister kann nicht der maßgebliche Zeitpunkt sein, da sie nicht zu einer verbindlichen Punktebewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt führt, sondern diese Punktebewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde selbständig und anlassbezogen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 40 FeV vorzunehmen ist (vgl. OVG Thüringen a.a.O.; gegen die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Eintragung in das Verkehrszentralregister auch OVG Frankfurt/Oder vom 16.7.2003, Az. 4 B 145/03, DAR 2004, 46 ff.).

    Diesem Gedanken schließt sich der erkennende Senat jedenfalls insoweit nicht an, als es die Fälle von § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG angeht, sondern folgt der Auffassung des OVG Frankfurt/Oder (Beschluss vom 16.7.2003 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 21.3.2003, DAR 2003, 433), dass nach Sinn und Zweck der Regelungen in § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 StVG die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG nicht nur dann zu ergreifen sind, wenn sich die jeweiligen Punkteschwellen erstmals ergeben, sondern regelmäßig auch in Wiederholungsfällen (ebenso: OVG MV, Beschl. v. 21.6.2006 - 1 M 10/06 - zitiert nach JURIS; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2005, DAR 2006, 169; ThürOVG, Beschl. v. 11.11.2003, ThürVBl. 2004, 161; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2003, DAR 2004, 46; a.A.: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.7.2003, DAR 2003, 567).

    Darüber hinaus scheint es auch wenig konsistent, das Tattagprinzip nur dann als vom Sinn und Zweck des Punktsystems her geboten anzusehen, wenn sich eine nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StVG vor Eintritt der Rechtskraft durchgeführte Maßnahme tatsächlich nicht mehr zu Gunsten des Betroffenen auswirken könnte, den Umkehrschluss aber zu Lasten des Betroffenen abzulehnen (so aber VG Leipzig, Beschl. v. 21.11.2005 - 1 K 1110/05; vgl. im Übrigen für die Anwendung des Tattagprinzips im Ergebnis wie hier: BayVGH, Beschl. v. 14.12.2005, aaO; OVG Brandenburg, Beschl. v. 16.7.2003, aaO; ThürOVG, Beschl. v. 12.3.2003, NJW 2770; a.A.: OVG Schl.-H., Beschl. v. 6.12.2005; NdsOVG, Beschl. v. 21.1.2003, NJW 2003, 1472).

  • OVG Brandenburg, 27.01.2005 - 5 B 211/04

    Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Dementsprechend hat der bisher mit dem Fahrerlaubnisrecht befasst gewesene 4. Senat des beschließenden Gerichts bereits im Beschluss vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 - (DAR 2004, 46 ff.) wie folgt ausgeführt:.

    Dass der Antragsgegner, wie er in der Beschwerdeerwiderung ausführt, über diesen Verkehrsverstoß erst am 17. September 2002 informiert worden sei, ist für die Errechung des für die Anwendung des § 4 StVG maßgeblichen Punktestandes unerheblich (vgl. dazu im Einzelnen den vorerwähnten Beschluss des 4. Senats des beschließenden Gerichts vom 16. Juli 2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46, 47 f.; ferner Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2003 - 2 EO 688/02 -, NJW 2003, 2770: sog. "Tattagprinzip") und hätte dem Antragsgegner im Übrigen erst Recht Anlass geben müssen, schon wegen des damit auch für ihn ersichtlich gewordenen Fehlers bei der unter dem 4. September 2002 erfolgten Mitteilung des Punktestandes jedenfalls nach dem 17. September 2002 (erneut) an den Antragsteller heranzutreten.

  • VGH Bayern, 11.08.2006 - 11 CS 05.2735

    Punktereduzierung bei Überschreiten der 18 Punkte-Grenze zwischen Anordnung der

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  • VG Stuttgart, 27.02.2006 - 10 K 5180/04

    Punkteberechnung bei Verkehrsverstößen; Tattag- bzw. Rechtskraftprinzip;

    Danach soll für die Frage, wann sich 18 oder mehr Punkte "ergeben" haben oder diese Punktzahl "erreicht" ist, auf den Tag der Begehung der Straf- oder Ordnungswidrigkeiten abgestellt werden (so auch OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 16.07.2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2003 - 7 B 10921/03 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677 -, zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08

    Fahrerlaubnisentziehung - Maßnahmesystem - Reduzierung des Punktestandes -

    Darüber hinausgehend vertritt der Senat zudem die Auffassung, dass Entsprechendes - keine Maßnahme mehr auf der niedrigeren Stufe nötig - im Falle einer Punktereduzierung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 StVG - wegen Fehlens der Maßnahme auf der betreffenden Stufe - jedenfalls dann gilt, wenn lediglich die wegen eines "Punkterabatts" nach § 4 Abs. 4 StVG oder der zwischenzeitlichen Tilgung einzelner Eintragungen in den nächst niedrigeren Punktebereich hinein notwendig gewordene Wiederholung der Maßnahme auf dieser Stufe unterlassen wurde; er schließt sich insofern der Rechtsprechung des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (Beschluss vom 18. Juli 2003, DAR 2003, 576; so auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., Rdnr. 13 zu § 4 StVG) an (andere Meinung zum Vorstehenden z.B. OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2003, DAR 2004, 46; VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2005, DAR 2006, 169; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. März 2003, DAR 2003, 433, und 9. Februar 2007, NJW 2007, 1768; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., Rdnr. 4 b zu § 4 StVG).
  • VG Sigmaringen, 26.07.2005 - 7 K 429/05

    Der Tag der Tat des Verkehrsverstoßes - Tattagprinzip - ist maßgeblich für die

    Dies ergibt sich aus Folgendem: Dass es nicht auf den Zeitpunkt der Registrierung einer Entscheidung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrszentralregister (vgl. insoweit OVG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2003 - 4 B 145/03 und VG Augsburg, Beschluss v. 03.07.2002 - Au 3 S 03.698 -) oder sogar auf die zu diesem Zeitpunkt im Verkehrszentralregister tatsächlich eingetragene Punktzahl ankommt, ist offensichtlich und erhellt sich schon daraus, dass diese Zeitpunkte von so vielen Zufälligkeiten abhängig sind (z. B. Verzögerungen durch Postlauf oder Urlaub des Sachbearbeiters), dass sich hieraus gravierende rechtsstaatliche Probleme ergeben würden.
  • VG Stuttgart, 23.03.2006 - 10 K 712/05

    Punktestand im Verkehrszentralregister nach Aufbauseminar.

    Danach soll für die Frage, wann sich 18 oder mehr Punkte "ergeben" haben oder diese Punktzahl "erreicht" ist, auf den Tag der Begehung der Straf- oder Ordnungswidrigkeiten abgestellt werden (so auch OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 16.07.2003 - 4 B 145/03 -, DAR 2004, 46 - obiter dictum - und ohne nähere Begründung OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2003 - 7 B 10921/03 -, ZfSch 2003, 522 f.; BayVGH, Beschluss vom 14.12.2005 - 11 CS 05.1677 -, zitiert nach juris).
  • VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.838

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip

    Auch die Registrierung rechtskräftiger Entscheidungen im Verkehrszentralregister kann nicht der maßgebliche Zeitpunkt sein, da sie nicht zu einer verbindlichen Punktebewertung durch das Kraftfahrt-Bundesamt führt, sondern diese Punktebewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde selbständig und anlassbezogen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorzunehmen ist (vgl. OVG Thüringen vom 12.03.2003, Az. 2 EO 688/02, Juris; gegen die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Eintragung in das Verkehrszentralregister auch OVG Frankfurt/Oder vom 16.7.2003, Az. 4 B 145/03, DAR 2004, 46 ff.).
  • VG München, 25.05.2011 - M 1 S 11.1837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip;

  • VG Frankfurt/Main, 17.03.2008 - 12 L 43/08

    Punktabzug wegen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung -

  • VG Cottbus, 24.10.2007 - 2 L 344/07

    Dauerhafte Punktereduzierung durch Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG

  • VG Düsseldorf, 24.06.2005 - 6 L 1119/05

    Verwarnung eines Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Überschreitung

  • VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip

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