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   OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss (OWi) 128/04   

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https://dejure.org/2004,3238
OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss (OWi) 128/04 (https://dejure.org/2004,3238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2004 - Ss (OWi) 128/04 (https://dejure.org/2004,3238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 (https://dejure.org/2004,3238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides bzw. Erhebung einer öffentlichen Klage; Verfahrensablauf bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens; Eingriff in den Ablauf ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Eine Verjährungsunterbrechung tritt bei EDV versandtem Anhörungsbogen ohne Anordnungsvermerk nicht unbedingt ein.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anhörungsbogen: Verjährungsunterbrechung bei EDV versandtem Bogen - ohne Anordnungsvermerk

  • Judicialis

    StPO § 206 a; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 31 Abs. 2; ; OWiG § 33 Abs. 2; ; OWiG § 66; ; StVG § 26 Abs. 3

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Verjährungsunterbrechung bei EDV-Übersendung des Anhörungsbogens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei nachträglichem Eingriff in das automatisierte Verfahren ohne erneute Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 534
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. OLG Köln DAR 2000, 31 m.w.N.; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; Göhler, a.a.O., § 33 Rdn. 46 m.w.N.).

    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung für Anhörbögen mit Hilfe eines Computerprogrammes entwickelten Grundsätze, die darauf abstellen, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich ist (vgl. KK-Weller, OWiG, 2. Aufl., § 33 Rdn. 31), können darauf nicht angewendet werden (vgl. OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungsbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

  • KG, 01.12.2000 - 3 Ws (B) 520/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    Der Eingabe der festgestellten Personalien des mutmaßlichen Fahrzeugführers durch die Sachbearbeiterin musste eine - wenn unter Umständen auch nur oberflächliche - Prüfung vorausgehen, inwieweit die den Verfahrensgegenstand bildende Tat bezüglich des Betroffenen überhaupt noch verfolgbar war, insbesondere ob die Tat nicht bereits verjährt war (vgl. KG Berlin VRS 100, 134, 135).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungsbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    Soweit das Amtsgericht unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 42, 380 auch bei einem manuellen Eingriff des Sachbearbeiters in den EDV-Vorgang eine aktenkundige Verfügung über die Versendung des Anhörbogens für entbehrlich erachtet, verkennt es im Übrigen, dass § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung der Verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung verlangt, während nach § 66 OWiG für den Bußgeldbescheid die einfache Schriftform genügt (vgl. zum Erfordernis der einfachen Schriftform bei § 66 OWiG BGHSt 42, 380, 384 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.01.1984 - 3 Ss 808/83
    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) Verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer.
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
    EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. OLG Köln DAR 2000, 31 m.w.N.; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; Göhler, a.a.O., § 33 Rdn. 46 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert.

    Ferner liegt kein Fall eines Betroffenenwechsels vor, wie ihn das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 26. Mai 2004 (DAR 2004, 534) beurteilt hat.

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Dresden DAR 2004, 534; HansOLG DAR 2006, 223, 224; Kucklick DAR 2005, 611, 612 f.) übersieht die systematische Stellung dieser Vorschrift im Normengefüge der Verjährungsvorschriften des Gesetzes.

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte (HansOLG VRS 47, 43, 45; DAR 2006, 223, 224; KG VRS 100, 134, 135; OLG Dresden DAR 2004, 534, 535; 570, 571) die Auffassung vertreten, Unterschrift oder Namenskürzel des Sachbearbeiters würden eine gebotene Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen, insbesondere des Nichteintritts der Verjährung dokumentieren, trifft dies nicht zu.

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

    (vgl. OLG Dresden DAR 2004, 534, 535).

    Entgegen der vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung (DAR 2004, 534, 535) verlangt § 33 Abs. 2 Satz 1 OWiG nicht die Unterzeichnung der verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung.

    Denn das Oberlandesgericht Dresden stützt seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die "bei der Akte befindliche Historie, aus der sich ergibt, dass die Sachbearbeiterin die entsprechenden Daten im EDV-Vorgang geändert und ihr Namenskürzel dort aufgeführt hat, (...) ihr schriftliches Handzeichen in den Akten nicht zu ersetzen" vermag (DAR 2004, 534, 535).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 RBs 45/14

    Auswirkung eines nicht binnen zwei Wochen zustellbaren Bußgeldbescheides auf die

    In der Rechtsprechung wird als Unterzeichnung auch ein Handzeichen für ausreichend erachtet (OLG Dresden DAR 2004, 534; OLG Hamm, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 SsOWi 312/05 - juris; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Bußgeldbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Dresden DAR 2004, 534).
  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Insoweit ist auch nicht erforderlich, dass für die Wirksamkeit einer solchen Anordnung zur Dokumentation der Übernahme der Verantwortung des Sachbearbeiters und für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums der Verfügung die Anbringung einer Unterschrift oder eines Handzeichens in der Akte geboten wäre (so noch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27.4.2004 (DAR 2004, 534) und vom 10.5.2005 (DAR 2005, 570)).
  • OLG Dresden, 11.05.2004 - Ss OWi 172/04

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung

    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Verwaltungs-benorde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Dresden Beschluss vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 - ).
  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    vorgelegte Entscheidung des OLG Dresden (DAR 2004, 534) ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ss OWi 120 Z/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Unterbrechung der Verjährung durch automatisierte

    In der Rspr. ist anerkannt, dass eine vom programmierten Ablauf einer EDV-gesteuerten Vorgangsverwaltung abweichende, durch einen Sachbearbeiter der Behörde individuell erfolgende Anordnung der Anhörung die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur unterbricht, wenn die Anordnung sich, durch Unterschrift oder Handzeichen abgezeichnet, bei den Akten befindet (OLG Köln NZW 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483; OLG Dresden DAR 2004, 534; vgl. auch KG VRS 100, 134 [135]).
  • AG Neuss, 26.01.2006 - 18 OWi 82/05
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