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   OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03   

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OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03 (https://dejure.org/2004,2340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2004 - 1 R 25/03 (https://dejure.org/2004,2340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 (https://dejure.org/2004,2340)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit einer Fahrerlaubnisentziehung bzw. Sperrfrist für die Wiedererteilung verbunden war

  • verkehrslexikon.de

    Auch bei Übergangsfällen (vor dem 1.1.1999) gilt die 5-jährige Tilgungshemmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eines Fahrzeugführers nach Entzug aufgrund vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr; Verwertbarkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Führerscheinneuerteilung - MPU-Anordnung wegen Alkoholdelikt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnis: Wiedererteilung nur mit positiver MPU

  • blutalkohol PDF, S. 119

    Zeitweise Drogenabhängigkeit als Unfallfolge

  • archive.org
  • Judicialis

    StGB § 316 Abs. 1; ; StGB § ... 69; ; StGB § 69 a; ; StVG § 28 Abs. 2; ; StVG § 29 n. F.; ; StVG § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StVG § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a; ; StVG § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; StVG § 29 Abs. 5; ; StVG § 29 Abs. 5 Satz 1; ; StVG § 29 Abs. 8 Satz 1 n. F.; ; StVG § 65; ; StVG § 65 Abs. 9; ; StVG § 65 Abs. 9 Satz 1; ; StVG § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2; ; BZRG § 52 Abs. 2; ; StVZO § 13 a; ; StVZO § 15; ; FeV § 20; ; FeV § 13 Nr. 2 c; ; FeV § 13 Nr. 2 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Beginn des Laufs der Tilgungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 546
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03
    Gemäß § 52 Abs. 2 BZRG a.F. (gültig bis 31.12.1998) vgl. dazu die Neufassung des BZRG vom 21.9.1984 - BGBl. I S. 1239, konnten Eintragungen im Verkehrzentralregister trotz Tilgungsreife in einem Verfahren - ohne zeitliche Begrenzung - berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hatte sogenannte "ewige Verwertung", vgl. u.a. Bundestagsdrucksache 14/4304, Seite 14 (vom Kläger vorgelegt - Bl. 31, 36 VG-Akte -); BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - 3 C 14/01 -, Buchholz 442.10, § 65 StVG Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 93 = ZfS 2002, 46.

    Damit ist für "Neufälle" eine grundsätzliche Deckungsgleichheit von Tilgungs- und Verwertungsfristen bzw. Tilgungsreife und Verwertungsverbot hergestellt so zutreffend u.a. BVerwG, Urteil vom 12.7.2001, a.a.O..

    Eine Bevorzugung der Übergangsfälle gegenüber abgeschlossenen "Altfällen" einerseits und "Neufällen" andererseits war eindeutig nicht gewollt zutreffend BVerwG, Urteil vom 12.7.2001, a.a.O..

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03
    Ein Verwertungsverbot, wie es der Kläger für sich reklamiert, besteht insoweit zum hier maßgeblichen Zeitpunkt nicht für die hier in Rede stehende Verpflichtungsklage ist das materielle Recht anzuwenden, dass sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für den begehrten Anspruch Geltung beimißt, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 17.12.1976 - 7 C 69/74 -, BVerwGE 52, 1, und vom 18.11.1983 - 7 C 35/82 -, Buchholz 442.16, § 15 StVZO Nr. 2 = DÖV 1984, 432.
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03
    Ein Verwertungsverbot, wie es der Kläger für sich reklamiert, besteht insoweit zum hier maßgeblichen Zeitpunkt nicht für die hier in Rede stehende Verpflichtungsklage ist das materielle Recht anzuwenden, dass sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung für den begehrten Anspruch Geltung beimißt, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 17.12.1976 - 7 C 69/74 -, BVerwGE 52, 1, und vom 18.11.1983 - 7 C 35/82 -, Buchholz 442.16, § 15 StVZO Nr. 2 = DÖV 1984, 432.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aber aus § 29 StVG n.F. einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (OVG Saarland, Urteil vom 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 - DAR 2004, 546 f., Kalus in: Drogen und Straßenverkehr, § 2 Rn. 59 und 60).
  • VG Berlin, 12.10.2005 - 11 A 690.05

    "Führerscheintourismus" von Fahruntüchtigen auf dem Prüfstand

    Nach der Rechtsprechung hierzu (vgl. Urt. d. OVG des Saarlandes v. 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 - BA 2005, 82, 83) sind die vor dem 1. Januar 1999 eingetragenen Entscheidungen längstens bis zu dem Tag, der einer 10-jährigen Tilgungsfrist entspricht, verwertbar.

    Da die letzte Versagung im März 1999 erfolgt ist, begann die Tilgungsfrist erst im Jahr 2004 und ist demzufolge noch nicht abgelaufen (auch das OVG des Saarlandes war in seinem Urt. v. 24. Mai 2004 a.a.O. der Auffassung, dass eine 1990 begangene Trunkenheitsfahrt im Jahr 2004 noch berücksichtigt werden konnte).

  • VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG ist daher die nach § 52 Abs. 2 BZRG a.F. unbegrenzte Verwertbarkeit der vor dem 1.1.1999 erfolgten Eintragung auf die Dauer, die der Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", begrenzt worden (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435).

    Diese Vorschrift findet nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG auch auf die hier vor dem 1.1.1999 erfolgte Eintragung Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435, a.A. OVG Weimar, U.v. 21.2.2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach juris).

  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Auch dem zweiten Einwand des Beklagten, den er mit Hinweis auf die Entscheidung des OVG Saarland in seinem Urteil vom 24 Mai 2004 - 1 R 25/03 - vorträgt, teilt der Senat nicht.
  • VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen

    2 auch auf die hier vor dem 01.01.1999 erfolgten Eintragungen Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21/04 -, DVBl. 2005, 1333-1337 und bei juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.05.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546f.; a.M. OVG Weimar, Urteil vom 21.02.2005 - 2 KO 610/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG München, 22.04.2009 - M 6b E 09.1149

    Tschechische Fahrerlaubnis

    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aber aus § 29 StVG n.F. einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (OVG Saarland, Urteil vom 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 - DAR 2004, 546 f., Kalus in: Drogen und Straßenverkehr, § 2 RdNr. 59 und 60)".
  • VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen

    Was einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", ergibt sich aber aus § 29 StVG n.F. einschließlich der Regelung über den Beginn der Tilgungsfrist in § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG (OVG Saarland, Urteil vom 24. Mai 2004 - 1 R 25/03 - DAR 2004, 546 f., Kalus in: Drogen und Straßenverkehr, § 2 Rn. 59 und 60)." (siehe hierzu auch VG München vom 22.4.2009, Az.: M 6b E 09.1149).
  • VG Mainz, 25.01.2005 - 3 K 920/04

    Führerscheinneuerteilung und Alkoholfahrt vor 10 Jahren

    Zwar dürfen zufolge § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG "die Entscheidungen" nach § 52 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch (abweichend der bis dahin möglichen "ewigen Verwertung" bei Verfahren auf Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis) längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht, d.h. im Blick auf § 29 Abs. 5 StVG maximal 15 Jahre (vgl. OVGdes Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2004 -1 R 25/03 -).
  • VG Stuttgart, 07.06.2005 - 10 K 485/04

    Prüfung der Fahreignung durch deutsche Behörde nach Alkoholfahrten vor

    2 auch auf die hier vor dem 01.01.1999 erfolgte Eintragung Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. OVG des Saarlandes, U.v. 24.05.2004 - 1 R 25/03, zitiert nach juris).
  • VG Kassel, 10.09.2004 - 2 E 1645/04
    Dies ist mit dem Wortlaut von § 65 Abs. 9 S. 1 2. HS StVG n.F. auch ohne weiteres zu vereinbaren (so auch OVG Saarlouis, Urteil vom 24.05.2004 - 1 R 25/03 -, juris).
  • VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
  • VG Dresden, 11.05.2005 - 14 K 822/04
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