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   LG Schwerin, 21.08.2003 - 7 O 220/03   

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https://dejure.org/2003,27536
LG Schwerin, 21.08.2003 - 7 O 220/03 (https://dejure.org/2003,27536)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21.08.2003 - 7 O 220/03 (https://dejure.org/2003,27536)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21. August 2003 - 7 O 220/03 (https://dejure.org/2003,27536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag; Beurteilung der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung für die Nacherfüllung; Tragung des Risikos der ausbleibenden oder fehlerhaften Information bei Einschaltung eines Dritten durch den Verkäufer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag; Beurteilung der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung für die Nacherfüllung; Tragung des Risikos der ausbleibenden oder fehlerhaften Information bei Einschaltung eines Dritten durch den Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Nach einer vor allem in der Literatur vertretenen Auffassung, der auch das Berufungsgericht folgt, soll die in Ziffer VII 2 a NWVB geregelte Informationspflicht den Verkäufer in die Lage versetzen, die mit der Mängelabwicklung befasste Drittwerkstatt im Interesse einer erfolgreichen Mängelbeseitigung zu unterstützen bzw. zu kontrollieren oder die erforderliche Reparatur notfalls selbst durchzuführen (Seel, DAR 2004, 563, 564; Creutzig, Recht des Autokaufs, 4. Aufl., Rdnr. 7.2.6; ebenso LG Schwerin, DAR 2004, 590, 592; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 410).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05

    Fahrzeugkaufvertrag; Rücktrittsberechtigung nach zwei durch Drittwerkstätten

    Vielmehr ist ihr eine Untersuchung und Reparatur im Fachbetrieb der Beklagten zumutbar, die die Beklagte unstreitig angeboten hat, sobald sie von den gerügten Mängeln erfahren hat (wie hier: Seel, DAR 2004, 563 ff., der die ordnungsgemäße Erfüllung der Informationspflicht durch den Käufer primär als Bedingung für die Zurechnung fremden Verhaltens resp. deren Folgen ansieht; LG Schwerin, DAR 2004, 590; a.A. Reinking/Eggert,a.a.O., Schattenkirchner, a.a.O.).
  • OLG Rostock, 16.04.2008 - 1 U 42/08

    Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

    Der Kläger macht geltend, die vom Landgericht ......... vertretene Rechtsauffassung - zur Informationsverpflichtung des Käufers über einen Reparaturversuch in einer Drittwerkstatt -, mit der die zuvor schon vom OLG Stuttgart (Urteil vom 18.05.2006, Az.: 13 U 212/05) und vom Landgericht Schwerin (DAR 2004, 590, 592) in der Judikatur verfochtene Ansicht übernommen wurde, sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Urteil des BGH vom 15.11.2006, Az. VIII ZR 166/06 , verworfen worden.
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