Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 03.06.2004

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   BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04   

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https://dejure.org/2004,30425
BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04 (https://dejure.org/2004,30425)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04 (https://dejure.org/2004,30425)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 ObOWi 286/04 (https://dejure.org/2004,30425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Verhängung einer Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 593
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Auszug aus BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04
    Unter Berücksichtigung der Änderung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG hinsichtlich der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wird jedoch in der neueren Rechtsprechung vermehrt eine Obergrenze von 250 EUR (500 DM) angenommen, ab der die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu klären sind (vgl. Zweibrücken NZV 1999, 219 f.; OLG Köln VRS 97, 381 /384; OLG Düsseldorf NZV 2000, 425/426).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 264/99
    Auszug aus BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04
    Unter Berücksichtigung der Änderung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG hinsichtlich der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wird jedoch in der neueren Rechtsprechung vermehrt eine Obergrenze von 250 EUR (500 DM) angenommen, ab der die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu klären sind (vgl. Zweibrücken NZV 1999, 219 f.; OLG Köln VRS 97, 381 /384; OLG Düsseldorf NZV 2000, 425/426).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    BayObLG DAR 2004, 593.
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auch über diesen Betrag hinaus können nähere Feststellungen zu den Einkommensverhältnissen (ggf. Grundbesitz, Eigentum am Pkw) und den Schulden oder sonstigen Verpflichtungen des Betroffenen im Urteil dann entbehrlich sein, wenn die Regelbuße festgesetzt wird und ersichtlich keine Besonderheiten in der Person des Betroffenen vorliegen (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 107, 61 ff.; zu den dabei diskutierten Wertgrenzen OLG Celle Zfs 1992, 32 [100 Euro]; BayObLG DAR 2004, 593 [250 Euro]; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVG, § 24 Rn. 48a; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 17 Rn. 24).
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG , bis zu deren Höhe bei der Bemessung der Geldbuße in der Regel die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen unberücksichtigt bleiben können, ist nach überwiegender Rechtsprechung derzeit bei 250,-- Euro anzusetzen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2006 - Ss (B) 51/05 - OLG Köln DAR 2005, 699 ; BayObLG DAR 2004, 593; OLG Frankfurt/Main ZfSch 2004, 283; OLG Thüringen VRS 108, 220 und 269; KG VRS 111, 202).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 03.06.2004 - 21 C 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32369
AG Bremen, 03.06.2004 - 21 C 169/03 (https://dejure.org/2004,32369)
AG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2004 - 21 C 169/03 (https://dejure.org/2004,32369)
AG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 21 C 169/03 (https://dejure.org/2004,32369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der durch Beschädigung der Reifen verursachten Kosten aus einem Versicherungsvertrag; Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" im Sinne von § 12 Abs. 3 Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB); Hintergrund von § 12 Abs. 3 AKB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Reifenschaden - Versicherung muss Reifenschäden bei Vandalismus zahlen

Papierfundstellen

  • DAR 2004, 593
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