Rechtsprechung
   LG Detmold, 22.12.2004 - 2 S 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14421
LG Detmold, 22.12.2004 - 2 S 110/04 (https://dejure.org/2004,14421)
LG Detmold, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2 S 110/04 (https://dejure.org/2004,14421)
LG Detmold, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2 S 110/04 (https://dejure.org/2004,14421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Kreisverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus LG Detmold, 22.12.2004 - 2 S 110/04
    Steht ein Sachverhalt fest, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, so ist diese Ursache oder dieser Ablauf, wenn, der Fall das Gepräge des Üblichen und Gewöhnlichen trägt, als bewiesen anzusehen [BGH NJW 98, 79].
  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    dd) Ist allerdings offen, welcher Unfallbeteiligte zuerst in den Kreisverkehr eingefahren ist, so spricht der Beweis des ersten Anscheins - anders als dies in Rechtsprechung und Literatur zum Teil vertreten wird (vgl. LG Detmold, DAR 2005, 222; Hentschel/König/Dauer aaO, § 8 StVO Rdn. 37b) - für einen Vorfahrtsverstoß desjenigen, in dessen Einmündungsbereich sich der Unfall ereignet hat.
  • OLG Köln, 12.03.2015 - 19 U 153/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in einem Kreisverkehr befindlichen mit

    Die gegenläufige Auffassung des Landgerichts Detmold (Urt. vom 22.12.2004 - 2 S 110/04 - BeckRS 2004, 16220, von der Beklagten zu 2. zitiert) überzeugt zumindest in den Fällen nicht, in denen der Unfallgegner - wie hier - dem Verlauf der Fahrspuren eines zudem recht kleinen Kreisverkehrs ohne Überfahren der Mittelinsel gefolgt ist, während der nachfolgend Einfahrende den Kreisverkehr "geschnitten" hat.
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