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   OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04 Z - 67 Z   

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OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04 Z - 67 Z (https://dejure.org/2004,29703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.2004 - Ss 125/04 Z - 67 Z (https://dejure.org/2004,29703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 2004 - Ss 125/04 Z - 67 Z (https://dejure.org/2004,29703)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids, in dem der Tattag fehlerhaft angegeben ist

  • Judicialis

    OWiG § 33; ; OWiG § ... 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9; ; OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 80 Abs. 4; ; OWiG § 80 a Abs. 2; ; StPO § 74 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 26 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2 § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9
    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im Bußgeldbescheid und Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2 § 33 Abs. 1 Nr. 9
    Erlass eines Verwerfungsurteils wegen Ausbleiben des Verteidigers; Eintritt der Verfolgungsverjährung bei falscher Bezeichnung des Tattages im Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 655
  • DAR 2005, 229
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 01.10.1981 - 1 Ss 209/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Hingegen ist unschädlich eine zeitliche Verwechslung, die die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion der Anklage bzw. des Bußgeldbescheids nicht in Frage stellt, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von etwaigen anderen Taten gewahrt ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 278; BayObLG bei Bär DAR 88, 371; OLG Düsseldorf wistra 90, 284; Göhler-Seitz, § 66 Rn. 42; Meyer-Goßner, StPO, 46 Aufl., § 200 Rn. 7).

  • OLG Köln, 01.09.1981 - 1 Ss 669/81

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Zeitangabe

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Entscheidend ist - wofür auch der übrige Akteninhalt herangezogen werden kann -, dass auch aus der Sicht des Betroffenen der Irrtum bezüglich der Tatzeit erkennbar ist und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (Senat NStZ 82, 123, 124; dort allerdings die Uhrzeit und nicht den Tattag betreffend).

  • BayObLG, 12.03.1999 - 1St RR 51/99

    Wirksame Zustellung

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.1985 - 4 Ss 58/85

    Bußgeldbescheid; Anforderungen an einen Bußgeldbescheid; Inhaltliche

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Hingegen ist unschädlich eine zeitliche Verwechslung, die die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion der Anklage bzw. des Bußgeldbescheids nicht in Frage stellt, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von etwaigen anderen Taten gewahrt ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 278; BayObLG bei Bär DAR 88, 371; OLG Düsseldorf wistra 90, 284; Göhler-Seitz, § 66 Rn. 42; Meyer-Goßner, StPO, 46 Aufl., § 200 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 12.12.1979 - 1 Ss 74/79

    Bremsverzögerung von Personenkraftwagen; Vollbremsung; Trockene Asphaltstraße

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04
    Demgemäss erfasst ein Bußgeldbescheid das dem Tatvorwurf des Verfahrens zugrundeliegende Geschehen dann nicht, wenn mit der in ihm enthaltenen fehlerhaften Zeitangabe tatsächlich ein - auch aus der Sicht des Betroffenen - zeitlich anderes Ereignis gemeint sein kann (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 184; OLG Hamm DAR 99, 371).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen

    Der Verteidiger ist im übrigen zu S. 3 der Rechtsbeschwerdebegründung darauf hinzuweisen, dass es nicht um seine Entschuldigung für sein Ausbleiben im Termin geht (vgl. hierzu SenE vom 26. März 2004 - Ss 125/04 Z -, zur Veröffentlichung bestimmt demnächst in NZV 2004).
  • KG, 14.06.2021 - 3 Ws (B) 109/21

    Verfahrenshindernisse: Teilrücknahme eines Bußgeldbescheides, Eintritt der

    Daher sind beide Handlungen und damit auch der fragliche Gelblichtverstoß genügend konkretisiert, so dass kein Zweifel über die Identität der Taten entstehen konnte und klar ist, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll (OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2004 - Ss 125/04 Z - 67 Z -, juris).
  • OLG Hamm, 17.06.2016 - 1 RBs 92/16

    Keine Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid nach Entbindung vom

    Für eine Verwerfung des Einspruchs, weil (auch) der Verteidiger der Hauptverhandlung ferngeblieben ist, gibt § 74 Abs. 2 OWiG ohnehin keine Rechtsgrundlage (vgl. OLG Köln, NZV 2004, 655, juris).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 2 RBs 146/10

    Unzulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach

    - III - 5 RBs 103/10 - OLG Köln, DAR 2005, 229; OLG Hamm, DAR 2001, 519; Göhler, OWiG, 15. Auflg., § 74 Rdn. 19).
  • OLG Hamburg, 06.08.2020 - 1 Rb 19/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwerfung des Einspruchs

    Bereits daraus ergibt sich, dass § 74 Abs. 2 OWiG keine Rechtsgrundlage für die Verwerfung des Einspruchs in den Fällen darstellt, in denen der Verteidiger der Hauptverhandlung ferngeblieben ist (OLG Köln NZV 2004, 655; vgl. auch OLG Stuttgart, BeckRS 2018, 25538).
  • OLG Köln, 15.09.2021 - 1 RBs 260/21

    Abwesenheitsverhandlung, Verwerfung

    Denn eine Verpflichtung zur Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung besteht nicht (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. SenE vom 14.06.2021, -111-1 RBs 170/21; SenE v. 26.03.2004 - Ss 125/04 Z - = NZV 2004, 655 = VRS 107, 312; SenE v. 08.03.2012 -111-1 RBs 60/12 - SenE v. 10.04.2012 - 11I-1 RBs 92/12 - SenE v. 06.11.2014 - 111-1 RBs 306/14 - SenE v. 26.04.2016 - 111-1 RBs 123/16 - SenE v. 12.07.2016 - 111-1 RBs 204/16).
  • OLG Schleswig, 03.07.2019 - I OLG 168/19
    Zudem ist der bevollmächtigte Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2003 ­ 1 Ss 40/03, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2004 ­ Ss 125/04 Z - 67 Z, juris; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 74 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2020 - 3 Rb 32 Ss 983/19

    Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur nach Verhandlung und Entscheidung

    Durch diesen Verfahrensfehler wurde zugleich der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 16.5.2011 - 1 Ss 72/11 (165/11) -, juris; OLG Köln, DAR 2005, 229 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2020 - 32 OWi 402 Js 20881/19

    Entbindung des Betroffenen, Verwerfung des Einspruchs

    Durch diesen Verfahrensfehler wurde zugleich der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 16.5.2011 - 1 Ss 72/1 1 (165111) juris: OLG Köln, DAR 2005, 229).
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