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   OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04 (https://dejure.org/2004,3029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 (https://dejure.org/2004,3029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2004 - 12 LA 72/04 (https://dejure.org/2004,3029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, bei fehlender Rücksendung des Anhörungsbogens durch den Fahrzeughalter; Unverzügliche Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem ...

  • Judicialis

    StVZO § 31a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a
    Fahrtenbuch; Kausalität; Ermittlungshandlung, verspätete; Erinnerung; Foto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ausführliche Darlegungen zum Ignorieren des verspäteten Anhörungsbogens und der daraus folgenden Fahrtenbuch-Verpflichtung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Eine verspätete Anhörung nach Ablauf der 2-Wochen-Frist hindert eine Fahrtenbuchauflage nicht, wenn der Fahrzeughalter nicht mitwirkungsbereit bei der Feststellung des Fahrzeugführers ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, bei fehlender Rücksendung des Anhörungsbogens durch den Fahrzeughalter; Unverzügliche Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 231
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
    Mit seinem erstgenannten Einwand übersieht der Kläger, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur: Beschl. v. 4.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607 = Zfs 2004, 433 f., und zuletzt: Beschl. v. 2.11.2004 - 12 ME 413/04 -) die Ordnungswidrigkeitenbehörden im Rahmen ihrer nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO erforderlichen Ermittlungstätigkeit dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen haben, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den Fahrzeugführer zu bezeichnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Fahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (Beschl. d. Sen. v. 12.4.2002 - 12 ME 346/02 -, S. 3 BA) oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, da es in einem solchen Falle in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.1998 - 10 S 2673/98 -, NZV 1999, 224 f.; Beschl. d. Sen. v. 15.10.2002 - 12 LA 616/02 -, S. 4 BA).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
    Mit seinem erstgenannten Einwand übersieht der Kläger, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur: Beschl. v. 4.12.2003 - 12 LA 442/03 -, DAR 2004, 607 = Zfs 2004, 433 f., und zuletzt: Beschl. v. 2.11.2004 - 12 ME 413/04 -) die Ordnungswidrigkeitenbehörden im Rahmen ihrer nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO erforderlichen Ermittlungstätigkeit dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen haben, wenn der Halter des Kraftfahrzeuges, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den Fahrzeugführer zu bezeichnen.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2002 - 12 ME 346/02

    Zuständigkeitsklärung und Vorleistung gem. § 14 SGB IX

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Fahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (Beschl. d. Sen. v. 12.4.2002 - 12 ME 346/02 -, S. 3 BA) oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, da es in einem solchen Falle in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.1998 - 10 S 2673/98 -, NZV 1999, 224 f.; Beschl. d. Sen. v. 15.10.2002 - 12 LA 616/02 -, S. 4 BA).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen gleichwohl die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. nur: BVerwG, Beschlüsse v. 13.10.1978 - 7 C 77.74 - und v. 25.6.1987 - 7B 139.87 -, Buchholz 442, 16, Nrn. 5 und 17 zu § 31a StVZO).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist auch dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (stRspr., vgl. nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5).

    In einem solchen Fall kommt es nämlich nicht mehr auf die möglicherweise nach über zwei Wochen verblasste Fähigkeit des Fahrzeughalters an, sich an zurückliegende Geschehnisse erinnern bzw. diese rekonstruieren zu können, sondern es geht allein um das Erkennen einer bestimmten Person auf einem Foto und somit um eine kognitive Leistung des Fahrzeughalters, die unabhängig von einer zeitlichen Nähe zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit erbracht werden kann (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 12.2.2007, 11 B 05.427, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4.1999, 10 S 114/99, juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31 a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Senats, vgl. insbesondere Beschluss vom 2.11.2004 - 12 ME 413/04 -, ZfSch 2005, 268; Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).

    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern - wenn überhaupt - erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, weil es in einem solchen Fall in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a. a. O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22 = www.

    Eine erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist erfolgte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage daher nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a. a. O.).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter seinerzeit ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O., und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 19 = DAR 2007, 165, ständige Rechtsprechung).

    Eine erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist erfolgte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage daher nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a.a.O.; B. v. 17.11.2006, a.a.O.).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter seinerzeit ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, juris Rdnr. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1998 - 10 S 2673/98 -, juris Rdnr. 4.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, juris Rdnr. 7, Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, juris Rdnr. 4, und vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris Rdnr. 4 OVG NRW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 -, juris Rdnr. 27, und Beschluss vom 9. September 2004 - 8 B 1812/04 - Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, juris Rdnr. 5.

  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O. und v. 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, U. v. 21.07.2006 - 6 A 16/06 -, juris Rn. 19 = DAR 2007, 165, ständige Rechtsprechung).

    Eine erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist erfolgte Anhörung steht der Fahrtenbuchauflage daher nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a. a. O.; B. v. 17.11.2006, a. a. O.).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter seinerzeit ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.11.2004, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Der Behörde werden in diesen Fällen weitere Ermittlungsversuche, die über die Anhörung des Fahrzeughalters hinausgehen, grundsätzlich nicht zugemutet (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Beschl. v. 8.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231 und v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, VerkMitt 2007, Nr. 6).
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 -, ständige Rechtsprechung).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder von einer Mitwirkungsverweigerung auszugehen ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2004, DAR 2005, 231; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, a.a.O., und vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231; VG Braunschweig, Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 309/03 -, ständige Rechtsprechung).

    Hiervon kann grundsätzlich ausgegangen werden, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn von einer Mitwirkungsverweigerung auszugehen ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2004, a.a.O.; Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn dieser keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 04.12.2003, DAR 2004, 607 und vom 08.11.2004, DAR 2005, 231).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 08.11.2004, DAR 2005, 231).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 12 LA 177/06

    Rechtmäßigkeit der Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund fehlender

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 12 ME 107/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - 8 B 591/14

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung; Piezoelektrische Messfühler;

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Minden, 29.11.2019 - 2 L 1050/19
  • VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08

    Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch

  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05

    Verwaltungsgericht: Fahrtenbuchauflage rechtens

  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 257/17

    Datensatzauszug; ein Punkt; Ermessen; Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • VG Augsburg, 06.12.2014 - Au 3 K 14.1144

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher

  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Feststellung;

  • VG Saarlouis, 19.06.2015 - 5 L 618/15

    Führung eines Fahrtenbuchs

  • VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des

  • VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12

    Fahrtenbuch

  • VG Saarlouis, 23.09.2014 - 6 L 1017/14

    Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzantrages gegen die Auferlegung einer

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 6 A 98/05

    Fahrtenbuchauflage nach Nichtermittlung des Fahrers und Funktionsfähigkeit einer

  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15

    Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach

  • VG Osnabrück, 06.05.2013 - 6 A 139/12

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage - Erhebung von Gebühren zulässig?

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 464/10

    Möglichkeit der Aufgabe zur Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15

  • VG Augsburg, 19.01.2010 - Au 3 K 09.1484

    Fahrtenbuchauflage; Gewerbebetrieb als Fahrzeughalter; angemessene und zumutbare

  • VG Augsburg, 06.05.2008 - Au 3 K 08.192

    GmbH; Geschäftsführer; 12 Monate; 26 km/h

  • VG Braunschweig, 13.11.2007 - 6 A 173/06

    Anhörungsbogen; Behörde; Beifahrer; Ermittlungsschritt; Fahrer;

  • VG Saarlouis, 12.05.2014 - 6 L 601/14

    Führung eines Fahrtenbuchs

  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 205/05

    Dauer; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung;

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