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   AG Darmstadt, 16.06.2004 - 309 C 500/03   

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https://dejure.org/2004,19506
AG Darmstadt, 16.06.2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,19506)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 16.06.2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,19506)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 309 C 500/03 (https://dejure.org/2004,19506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall auf Grund des Benutzens der linken Spur; Unmöglichkeit des Ausweichens wegen verdeckter Sicht; Haftungsverteilung anhand der Verursachungsbeiträge der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfall auf Grund des Benutzens der linken Spur; Unmöglichkeit des Ausweichens wegen verdeckter Sicht; Haftungsverteilung anhand der Verursachungsbeiträge der Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus AG Darmstadt, 16.06.2004 - 309 C 500/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 13, 28) soll der Versicherungsnehmer durch die Leistung der Versicherung nicht schlechter gestellt werden.
  • LG München I, 23.05.2011 - 17 O 2359/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: UPE-Aufschlag für Ersatzteile bei fiktiver

    (2) Die Höhe eines 10 %-igen Aufschlags gilt grundsätzlich als üblich und angemessen (Urteil des AG Darmstadt vom 16.06.2004, AZ: 309 C 500/03; Urteil des AG Bielefeld vom 26.01.2005, AZ: 17 C 1143/04; Urteil des AG Braunschweig vom 22.12.2005, AZ: 121 C 3127/05; Urteil des AG Unna vom 06.02.2006, AZ: 16 C 40/06).
  • AG Braunschweig, 14.02.2008 - 115 C 1206/07
    Während die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Erstattungsfähigkeit grundsätzlich bejaht (LG Aachen, DAR 2002, 72; NZV 2005, 849; AG Solingen, DAR 1997, 449, 450; AG Dinslaken, NJW-RR 1998; 1719; AG Landstuhl, DAR 2002, 77; AG Darmstadt, DAR 2005, 39; AG Hamm; NZV 2005, 649; AG Braunschweig, Urteil v. 22.12.05 -121 C 3127/05-; Wortmann, NZV 1999, 503; Gerad-Morguet; zfs 2006, 303; MüKo, BGB, § 249 Rn. 350 m.w.N.) wird vereinzelt auch der Standpunkt vertreten, dass Ersatzteilaufschläge nur dann zu ersetzen seien, wenn sie im Rahmen einer durchgeführten Reparatur auch tatsächlich angefallen sind (LG Berlin; Urteil v. 03.06.02 -58 S 446/01-; Wnker, VersR 2005, 917, 918; Palandt/Heinrichs, BGB, § 249 Rn. 14).
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