Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.03.2004 - 5 B 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO; § 28 Abs. 1 VwVfG; § 3 Abs. 1 S. 1 StVG; § 11 FeV; § 46 Abs. 1 S. 1 FeV; § 14 Abs. 1 S. 1-4 FeV; § 14 Abs. 2 FeV
Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung mangels Fahreignung; Führen eines KfZ unter Einfluss von Betäubungsmitteln; Verhältnismäßigkeit der Unterziehung einer medizinischpsychologischen Untersuchung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung mangels Fahreignung; Führen eines KfZ unter Einfluss von Betäubungsmitteln; Verhältnismäßigkeit der Unterziehung einer medizinischpsychologischen Untersuchung
- blutalkohol , S. 608
Ausnahme vom Regelfall der §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 Satz 1 FeV i.V. m. Anlage 4 Nr. 9.1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel bei länger zurückliegendem Drogenkonsum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- DAR 2005, 54
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
Auszug aus VG Lüneburg, 22.03.2004 - 5 B 1/04
Das von dem Antragsteller genannte Gegenbeispiel, dass die Anordnung einer MPU aufgrund einer mehr als 18 Monate zurückliegenden Einnahme von Cannabis (VG Arnsberg, Beschluss vom 21.12.1994 - 6 L 2538/94 -) als rechtswidrig angesehen wurde, ist hier nicht einschlägig.
- VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526
behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens; …
Lediglich nach dem Verstreichen einer noch größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine Fallgestaltung, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt (so zu Recht VG Lüneburg vom 22.3.2004 [DAR 2005, 54] für den Fall eines nahezu vier Jahre zurückliegenden Drogenkonsums). - VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre …
Auch hier ist anerkannt, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst die Eignungszweifel auf der Grundlage von §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären sind (VG Lüneburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 5 B 1/04 -, juris; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.1.2014 - 6 A 101/13 -, juris;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 Rn. 24). - VG München, 22.09.2005 - M 6b S 05.2748 Allenfalls nach dem Verstreichen einer noch größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst i.S. von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine (dann weitere Aufklärungsmaßnahmen erfordernde) Fallgestaltung um, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt - keine "Perpetuierung einer lediglich vor mehreren Jahren bestehenden Ungeeignetheit" (s. auch VG Lüneburg v. 22.3.2004, DAR 2005, 54; VGH BW v. 26.11.2003, DAR 2004, 170 [171]; VG München v. 8.3.2005, Az.: M 6b S 05.306, v. 6.4.2005, Az.: M 6b S 05.709; v. 3.5.2005, Az.: M 6a S 05.1337).
- VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767 Lediglich nach dem Verstreichen einer noch größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine Fallgestaltung, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt (so zu Recht VG Lüneburg vom 22.3.2004 [DAR 2005, 54] für den Fall eines nahezu vier Jahre zurückliegenden Drogenkonsums).
- VG Bayreuth, 17.07.2019 - B 1 S 19.565
Fahreignungszweifel auf Grund des Verdachts der Einnahme von Crystal
Lediglich nach dem Verstreichen einer noch größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine Fallgestaltung, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt (so zu Recht VG Lüneburg vom 22.3.2004 [DAR 2005, 54] für den Fall eines nahezu vier Jahre zurückliegenden Drogenkonsums)." (…BayVGH, B.v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 27). - VG München, 10.12.2008 - M 6b K 08.4227
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes …
Allenfalls nach dem Verstreichen einer deutlich größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst i.S. von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine (dann weitere Aufklärungsmaßnahmen erfordernde) Fallgestaltung um, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt - keine "Perpetuierung einer lediglich vor mehreren Jahren bestehenden Ungeeignetheit" (s. auch VG Lüneburg v. 22.3.2004, DAR 2005, 54; VGH BW v. 26.11.2003, DAR 2004, 170 [171]; VG München v. 8.3.2005, Az.: M 6b S 05.306, v. 6.4.2005, Az.: M 6b S 05.709; v. 3.5.2005, Az.: M 6a S 05.1337). - VG München, 27.10.2008 - M 6b S 08.4228
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes …
Allenfalls nach dem Verstreichen einer deutlich größeren Zeitspanne wandelt sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst i.S. von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine (dann weitere Aufklärungsmaßnahmen erfordernde) Fallgestaltung um, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetzt - keine "Perpetuierung einer lediglich vor mehreren Jahren bestehenden Ungeeignetheit" (s. auch VG Lüneburg v. 22.3.2004, DAR 2005, 54; VGH BW v. 26.11.2003, DAR 2004, 170 [171]; VG München v. 8.3.2005, Az.: M 6b S 05.306, v. 6.4.2005, Az.: M 6b S 05.709; v. 3.5.2005, Az.: M 6a S 05.1337).