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   OLG Bamberg, 02.03.2005 - 3 U 129/04   

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https://dejure.org/2005,7330
OLG Bamberg, 02.03.2005 - 3 U 129/04 (https://dejure.org/2005,7330)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.03.2005 - 3 U 129/04 (https://dejure.org/2005,7330)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. März 2005 - 3 U 129/04 (https://dejure.org/2005,7330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe eines PKW und Herausgabe der gezogenen Nutzungen; Teilweise Nichterfüllung eines Kaufvertrages; Fehlende Eintragung vorgenommener Umbauten in den Fahrzeugpapieren; Erlöschen der Betriebserlaubnis von ...

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; BGB § 14; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 476; ; StVZO § 19; ; StVZO § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; StVZO § 19 Abs. 3; ; StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 4 a; ; StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 4 b; ; StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 4 c; ; StVZO § 19 Abs. 4; ; StVZO § 19 Abs. 4 Satz 1; ; StVZO § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; StVZO § 22 Abs. 1 Satz 5; ; StVZO § 27 Abs. 1; ; StVZO § 27 Abs. 1 Satz 5; ; StVZO § 27 Abs. 1a; ; StVZO § 69 a Abs. 2 Nr. 9 lit. g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Zulässigkeitsbestätigung für Änderungen an einem Fahrzeug als Rücktrittsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Nachweis über Betriebserlaubnis ist auszuhändigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei technischen Veränderungen muß Unbedenklichkeit nachweisbar sein

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagen-Kaufvertrag bei Zulassungsmängeln

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Vertragsrücktritt bei technischen Veränderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2005, 619
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 3 U 105/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.03.2005 - 3 U 129/04
    Hierin liegt eine teilweise Nichterfüllung des Kaufvertrages, weil der Besitz dieser Bestätigung für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlich war (vgl. für den Fahrzeugbrief OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 507).
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18

    Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen

    bb) Die vereinzelt von Zivilgerichten vertretene Auffassung, die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO seien regelmäßig erfüllt, wenn Änderungen vorgenommen würden, die das Fahrverhalten beeinflussten, was bei Änderungen an Reifen, Felgen und Fahrzeugwerk ohne weiteres der Fall sei (OLG Bamberg, DAR 2005, 619), trifft daher nicht zu.
  • OLG Stuttgart, 13.11.2018 - 10 U 46/18

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Mitverkauf von für den Fahrzeugtyp nicht

    Das Oberlandesgericht Bamberg hat bereits die Nichtabgabe einer Bestätigung gemäß § 19 StVZO über die Zulässigkeit montierter Räder als nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB angesehen (OLG Bamberg, Urteil vom 2. März 2005 - 3 U 129/04, juris Rn. 23; vgl. auch Beckmann in jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 323 BGB, Rn. 67: nicht geringfügiger Mangel).
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726/23

    Rechtsfolgen einer endgültigen Rückgabe der Bußgeldsache an die

    8 Die vereinzelt von Zivilgerichten vertretene Auffassung, die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO seien regelmäßig erfüllt, wenn Änderungen vorgenommen würden, die das Fahrverhalten beeinflussten, was bei Änderungen an Reifen, Felgen und Fahrzeugwerk ohne weiteres der Fall sei (OLG Bamberg, DAR 2005, 619), trifft daher nicht zu.
  • AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726_23

    Endgültige Rückgabe Bußgeldsache, Verfahrensbeendigung, Erlöschen der

    Die vereinzelt von Zivilgerichten vertretene Auffassung, die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO seien regelmäßig erfüllt, wenn Änderungen vorgenommen würden, die das Fahrverhalten beeinflussten, was bei Änderungen an Reifen, Felgen und Fahrzeugwerk ohne weiteres der Fall sei (OLG Bamberg, DAR 2005, 619), trifft daher nicht zu.
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