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   OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04   

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https://dejure.org/2005,6951
OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Käufer eines Motorrades als Opfer einer Schädigung durch den arglistig handelnden, seinerseits an einen Privatmann als Zweitverkäufer verkaufenden Erstverkäufer ; Fehlen der Kenntnis vom Weiterveräußerungswillen des Zweitverkäufers

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels durch den Verkäufer eines gebrauchten Motorrads - Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei Weiterverkauf des Motorrads

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • autokaufrecht.info (Auszüge)

    (Keine) sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Verschweigen eines erheblichen Mangels - Käuferkette

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen verschwiegenen Mangels bei Käuferkette

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1106
  • DAR 2005, 630
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04
    Der erforderliche Kausalzusammenhang ist unterbrochen, weil der Beklagte mit einem Weiterverkauf durch den Erstkäufer nicht rechnen mußte, erst recht nicht mit einem Weiterverkauf an einen gewerblichen Händler (Abgrenzung zur Fallgestaltung des OlG Hamm, NJW 1997, 2121).

    Wie schon das OLG Hamm (NJW 1997, 2121 bis 2122) entschieden hat, muß ein Kausalzusammenhang zwischen der schädigenden Handlung und dem Erwerb durch das Opfer bestehen.

  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in Fällen des Verkaufs eines mangelhaften Kraftfahrzeugs die allgemeine Vorstellung, dass das Fahrzeug weiter veräußert werden könne, für den Vorsatz jedenfalls dann als ausreichend erachtet, wenn Umstände vorliegen, die - etwa im Falle eines Verkaufs an einen gewerblichen Zwischenhändler - auf einen Weiterverkauf schließen lassen (OLG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2006, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2005 - 8 U 3720/04, BeckRS 2005, 6161; OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 27 U 152/96, NJW 1997, 2121, 2122).
  • OLG Köln, 17.07.2019 - 16 U 199/18

    Vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
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