Rechtsprechung
AG Erlangen, 30.03.2005 - 1 C 1787/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schadensersatzanspruchs aus einem Verkehrsunfall; Kostenverteilung bei Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auf die Schadensregulierung muß nicht ewig gewartet werden
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Zeit ist Geld
- 123recht.net (Kurzinformation, 20.9.2005)
Versicherungen müssen sich nach Unfall beeilen
Papierfundstellen
- DAR 2005, 690
Wird zitiert von ...
- OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.
Rechtsprechung
LG München I, 15.09.2005 - 19 S 7938/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Auffahrenden, wenn Vorausfahrender nach Anfahren an einer Ampel im Kreuzungsbereichen einer Großstadt infolge eines Fahrfehlers ohne verkehrsbedingten Grund stark abbremst
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Pedale verwechselt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Anfahren an einer Ampel
Papierfundstellen
- DAR 2005, 690
Rechtsprechung
AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kfz-Kaskoversicherung: Keine Unfallflucht bzw. Aufklärungspflichtverletzung bei Leitplankenschaden unter 80 Euro
- IWW
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung ; Voraussetzungen für eine Leistungsfreiheit des Versicherungsträgers; Voraussetzungen für eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten in der Kaskoversicherung; Voraussetzungen für die ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Versicherungsnehmer entfernt sich vom Unfallort - Wann muss die Kaskoversicherung zahlen?
Papierfundstellen
- DAR 2005, 690
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1982 - IVa ZR 33/81
Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung - Ersatz von …
Auszug aus AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04
Das bloße Verlassen der Unfallstelle stellt nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 1983, 258).Indes hat der Kläger im vorliegenden Fall nicht gegen die Strafrechtsnorm des § 142 StGB verstoßen, weshalb eine entsprechende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nicht gegeben ist (vgl. BGH VersR 1983, 258).
- BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04
Die Aufklärungsobliegenheit erstreckt sich grundsätzlich auch auf das Verhalten des Versicherungsnehmers am Unfallort (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553). - OLG Hamm, 30.01.1980 - 4 Ss 2984/79
Auszug aus AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04
Ein Schaden ist völlig belanglos, wenn Schadensersatzansprüche üblicherweise nicht gestellt werden (OLG Hamm, VRS 59, 258).
- OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 300/06
Zur Mitwirkungspflicht des Unfallverursachers und zur Bagatellgrenze für …
Teilweise wird in der Judikatur von DM 100,- (so LG Gießen DAR 1997, 364) oder EUR 80,-- (AG Lahr DAR 2005, 690) ausgegangen.