Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05 (II 147) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Rechtsreferendars als Verteidiger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 103 Abs. 1 GG; § 73 Abs. 3 OWiG; § 139 StPO
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Verwerfung eines Einspruchs wegen Nichtanerkennung der Eignung der Rechtsreferendarin; Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulässigkeit des Auftretens einer unterbevollmächtigten ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Verwerfung eines Einspruchs wegen Nichtanerkennung der Eignung der Rechtsreferendarin; Versagung des rechtlichen Gehörs; Zulässigkeit des Auftretens einer unterbevollmächtigten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zurückweisung einer wirksam [unter-] bevollmächtigten Rechtsreferendarin als Verteidigerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meppen, 15.04.2005 - 7 OWi 25/05
- OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05 (II 147)
Papierfundstellen
- DAR 2005, 701
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.08.2005 - Ss 213/05
Durch die Nichtanerkennung der Rechtsreferendarin als in Untervollmacht handelnde Vertreterin hat das Gericht nicht nur unter Verletzung des einfachen Rechts den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, sondern es damit insgesamt vereitelt, dass der vom persönlichen Erscheinen entbundene Betroffene überhaupt den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wahrnehmen konnte (BayObLG, NStZ 1988, 281;… Löwe/Rosenberg, a. a. O. Rn. 15).
Rechtsprechung
LG Berlin, 17.03.2005 - 516 Qs 59/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Annahme eines für die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlichen bedeutenden Schadens im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Die Grenze für einen bedeutenden Schaden i. s. d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt für Schäden aber dem Jahr 2002 bei 1.300,00 €
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Bedeutender Schaden muss für Beschuldigten erkennbar sein
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 25.01.2005 - 294 Gs 32/05
- LG Berlin, 17.03.2005 - 516 Qs 59/05
Papierfundstellen
- NZV 2005, 434
- DAR 2005, 701
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 13.05.2008 - 9a Qs 5/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Bemessung …
Diese Bestimmung der Wertgrenze mit einem Schadensbetrag von 1.300,00 EUR verfestigte sich dann in der Rechtsprechung bis ins Jahr 2006 hinein, ohne sich jedoch einheitlich Geltung zu verschaffen (LG Braunschweig, Beschluss vom 22.11.2004, Az. 8 Qs 392/04; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.02.2005, Az. 1 Ss 19/05; LG Berlin, Beschluss vom 17.03.2005, Az. 516 Qs 59/05; LG Paderborn, Beschluss vom 05.09.2005, Az. 1 Qs 118/05; LG Gera, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 1 Qs 359/05; OLG Dresden, Beschluss vom 12.05.2005, Az 2 Ss 278/05; LG Wuppertal, Beschluss vom 09.10.2006, Az. 25 Qs 79/06; LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 536 Qs 40/06; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006, Az. 2 Qs 9/06, jeweils zitiert nach Juris). - OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen …
c) Rechtlich unerheblich für einen Ersatzanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 2 Nds.SOG ist, dass das Handeln der Bediensteten des Beklagten womöglich entschuldbar war, weil sie sich von der teilweise nicht europarechtskonformen Fahrerlaubnisverordnung des Bundesministers für Verkehr (BGBl. I 1998, 2214. BGBl. I 2002, 3267. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. FeV § 28 Rn. 5 ff.. BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 Rn. 44 zitiert nach juris. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 in 12 ME 28805 = DAR 2005, 701 und 12 ME 28205) haben leiten lassen und ihr Verhalten nach Ansicht von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandungsfrei gewesen sein mag.