Weitere Entscheidung unten: KG, 20.10.2005

Rechtsprechung
   KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04   

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https://dejure.org/2005,1582
KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
KG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
KG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Beobachtung nach hinten beim Öffnen der linken Wagentür zum Aussteigen; Kollision mit einem sich von hinten nähernden Fahrzeug infolge des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht beim Öffnen der Fahrertür; Zu geringer Seitenabstand zu den rechts geparkten ...

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 839; ; BGB § 1006; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; PflVG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; PflVG § 2 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 416; ; StVO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden linken Fahrzeugtür eines PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autotür geöffnet: Unfall - Zur Haftungsquote, wenn der vorbeifahrende Fahrer zu wenig Abstand hielt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Parkendes Kfz: Unfall beim Öffnen der Fahrertür

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Türe

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Tür

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung bei einer Kollision mit einer sich öffnenden Autotür - Grundsätzlich haftet der parkende Fahrer - allerdings ist ausreichender Seitenabstand einzuhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 628
  • NZV 2006, 258 (Ls.)
  • VersR 2007, 373
  • DAR 2006, 149
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04
    Dieser Seitenabstand war deutlich zu gering und rechtfertigt eine Mithaftung in Höhe von 50 % (vgl. Senat, VM 1985, 76; VRS 69, 96 = VM 1986, 20 = VersR 1986, 1123).
  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn 8).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn.8).

    Ein Abstand von weniger als 50 cm zu einem haltenden Pkw, in dem sich eine Person aufhält, ist - jedenfalls regelmäßig - zu knapp (Senat, VRS 69, 98; DAR 2006, 149).

    Beruht der Schaden sowohl auf Sorgfaltspflichtverletzungen beim unvorsichtigen Verhalten im Zusammenhang mit einem Türöffnen und Aussteigen als auch auf einem deutlich zu geringen Sicherheitsabstand des Vorbeifahrenden kann der Schaden hälftig zu teilen sein (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 -, aaO; Senat, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L).

  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Sicherheitsabstand von mehr als einem halben Meter für ausreichend erachtet, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis, wie hier, um einen Pkw handelt (KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2009, Az. 12 U 175/08; Urteil vom 24.11.2005, Az. 12 U 151/04; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.09.2006, Az. 4 U 158/05; OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.1972, Az. 7 U 32/72).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Hingegen muss der Fahrer grundsätzlich nicht mit einem weiten Öffnen der Tür in einem Zug rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79 - VersR 1981, 533; KG NZV 2006, 258; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rdn. 384; Kammerurteil vom 9. Juli 2010 - 13 S 46/10).
  • AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines mit zu geringem

    Unabhängig davon, dass der angemessene Seitenabstand beim Passieren parkender Fahrzeuge nicht statisch festgeschrieben ist und nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren kann, ist ein solcher Abstand, der noch dazu unstreitig nicht durch die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse vorgegeben worden ist, als deutlich zu gering einzustufen (vgl. etwa Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß aaO § 14 Rn. 14 und § 6 Rn. 6: "35cm bei 50 km/h zu wenig"; sowie KG, MDR 2006, 628, 629: "ca. 30 cm"; VersR 1986, 1123: "32 cm").
  • AG Berlin-Mitte, 28.02.2014 - 104 C 3252/13

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür

    Wegen dieser durch § 14 StVO auferlegten besonderen Sorgfaltspflichten trägt der Ein- bzw. Aussteigende die Verantwortung für sein gefahrträchtiges Tun grundsätzlich allein, es sei denn, er kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern und ein unfallursächliches (Mit)verschulden des Unfallgegners beweisen (vgl. nur KG vom 24.11.05 - 12 U 151/04; KG v 22.11.07 - 12 U 199/06 - [dort auch zum "Thema "Handtasche"]; KG Beschluss vom 6.3.09 - 12 U 59/07 - dazu auch zuletzt LG Berlin vom 20.9.2011 42 S 248/10 sämtlichst zitiert nach juris.
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung reicht jedoch ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. KG; Urteile vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/04 - vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 = KGR 2006, 215; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn.8).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur

    Trotz Verstoßes gegen die hohen Sorgfaltsanforderungen durch den Türöffner kommt es in der Regel zu einer Mithaft des Vorbeifahrenden bei nicht ausreichendem Seitenabstand (BGH VersR 56, 576; OLG Düsseldorf MDR 61, 322 je 50%; KG Berlin NZV 06, 258 [KG Berlin 24.11.2005 - 12 U 151/04] : Abstand weniger als 30 cm je 50%).
  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

    Wer die linke Wagentür öffnen will, darf im Zweifel die Tür nur langsam "spaltweise" öffnen (vgl. etwa KG DAR 2006, 149), wobei die Kammer die Auffassung teilt, dass vor dem Hintergrund der gesteigerten Sorgfaltspflichten ein spaltweises Öffnen nur bei einer Türöffnung bis etwa 10 cm anzunehmen ist (KG a. a. O.).
  • AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16

    Deutsche müssen auch in Frankreich Autotüren vorsichtig öffnen

    Bei der dann vorzunehmenden Haftungsabwägung, § 17 StVG, kommt eine Mithaftung des Vorbeifahrenden von 20 % (LG Hannover NZV 1991, 36) bis hin zu 50 % (KG MDR 2006, 628; Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Endurteil vom 01.09.2016 - 3a C 166/16) in Betracht, wenn das vorbeifahrende Fahrzeug den Umständen nach einen zu geringen Seitenabstand einhält.
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 46/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei der Vorbeifahrt an

  • AG Herford, 14.06.2011 - 12 C 502/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch das unachtsame Öffnen der Tür beim

  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09

    Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen

  • AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16

    Verkehrsunfall: rückwärtsfahrender Pkw mit Fahrertür eines geparkten Pkw

  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2012 - 20 C 3096/11

    Verkehrsunfall: plötzliches Aufreißen einer Fahrzeugtür

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Rechtsprechung
   KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2953
KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03 (https://dejure.org/2005,2953)
KG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 12 U 31/03 (https://dejure.org/2005,2953)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 12 U 31/03 (https://dejure.org/2005,2953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch eines Studenten auf Verdienstausfallschaden wegen unfallbedingten verzögerten Studienabschlusses; Beweiserleichterung hinsichtlich Geltendmachung einer Gewinnerwartung; Lieferung hinreichender Anhaltspunkte durch den Kläger für die Schadensschätzung ; ...

  • Judicialis

    BGB § 252; ; ZPO § 287; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de

    BGB § 252; ZPO § 287 § 416
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verdienstausfalls eines Studenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verdienstausfalls eines Studenten, dessen Studienabschluss sich unfallbedingt verzögert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 207
  • VersR 2006, 794
  • DAR 2006, 149
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393, 398; BGH WM 1986, 622, 623; BGH NZV 2001, 210, 211; Senat NZV 2003, 191, 192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661, 663).

    Dabei kann und darf das Gericht auch solche Umstände berücksichtigen, die ihm sonst bekannt geworden sind, ohne dass es einer Verhandlung darüber oder einer etwaigen Befragung der Parteien nach § 139 ZPO bedarf (BGH VersR 1960, 786, 788; BGHZ 29, 393, 400).

    Unzulässig und unmöglich ist eine derartige Entscheidung nur dann, wenn wegen Fehlens hinreichender Anhaltspunkte eine Grundlage für eine Schätzung nicht zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen vollends in der Luft schweben würde (BGHZ 29, 393, 400; BGHZ 54, 45, 55), oder wenn die Ursächlichkeit des haftungsbegründenden Ereignisses für den behaupteten Gewinnentgang nicht wahrscheinlich ist (BGH NJW 1964, 661, 663).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Welche Tatsachen zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören und welche Tatsachen so wesentlich sind, dass sie vom Kläger dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und lässt sich daher nicht ein für alle Male festlegen (BGHZ 54, 45, 56).

    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an das gestellt werden, was der Kläger vorbringen muss um das Gericht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zu veranlassen (BGHZ 54, 45, 56; BGHZ 100, 50; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 252 Rdnr. 5).

    Unzulässig und unmöglich ist eine derartige Entscheidung nur dann, wenn wegen Fehlens hinreichender Anhaltspunkte eine Grundlage für eine Schätzung nicht zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen vollends in der Luft schweben würde (BGHZ 29, 393, 400; BGHZ 54, 45, 55), oder wenn die Ursächlichkeit des haftungsbegründenden Ereignisses für den behaupteten Gewinnentgang nicht wahrscheinlich ist (BGH NJW 1964, 661, 663).

  • KG, 04.11.2002 - 12 U 4705/00

    Geltendmachung von Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall durch einen

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393, 398; BGH WM 1986, 622, 623; BGH NZV 2001, 210, 211; Senat NZV 2003, 191, 192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661, 663).

    Es wäre Sache der Beklagten als Schädiger gewesen, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind (vgl. Senat, NZV 2003, 191 ff.; Palandt-Heinrichs, BGB, 64.Aufl., vor § 249 Rdnr.123 m.w.N.).

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393, 398; BGH WM 1986, 622, 623; BGH NZV 2001, 210, 211; Senat NZV 2003, 191, 192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661, 663).
  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 172/71

    Entgangener Gewinn eines Unternehmers im Falle der ausserordentlichen Kündigung

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht der Kläger nicht anzugeben (BGH VersR 1968, 888), denn § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO mindern auch die Darlegungslast (BGH a.a.O.; BAG NJW 1972, 1437, 1438).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Dieser Vortrag ist daher zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 161, 138).
  • BGH, 17.12.1963 - V ZR 186/61
    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Unzulässig und unmöglich ist eine derartige Entscheidung nur dann, wenn wegen Fehlens hinreichender Anhaltspunkte eine Grundlage für eine Schätzung nicht zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen vollends in der Luft schweben würde (BGHZ 29, 393, 400; BGHZ 54, 45, 55), oder wenn die Ursächlichkeit des haftungsbegründenden Ereignisses für den behaupteten Gewinnentgang nicht wahrscheinlich ist (BGH NJW 1964, 661, 663).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673; NJW 1998, 1633, 1635).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673; NJW 1998, 1633, 1635).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus KG, 20.10.2005 - 12 U 31/03
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393, 398; BGH WM 1986, 622, 623; BGH NZV 2001, 210, 211; Senat NZV 2003, 191, 192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen zu werden brauchen (BGH NJW 1968, 661, 663).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    In der Rechtsprechung wird üblicherweise ein Abzugsbetrag von 5 % des Nettoverdienstes angenommen (OLG Schleswig, 7. Mai 2009 - 7 U 26/08 - OLG Koblenz, 19. November 2007 - 12 U 1400/05 - KG, 20. Oktober 2005 - 12 U 31/03 - OLG Frankfurt am Main, 26. Juli 2005 - 17 U 18/05 - andere Ansicht OLG Celle, 14. April 2010 - 14 U 38/09 -: 2 %).
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von

    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht er nicht anzugeben ( BGH VersR 1968, 888), denn §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO mindern auch die Substantiierungslast ( BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert ( BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Doch dürfen insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (Senatsurteile vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91, VersR 1992, 973; vom 6. Juli 1993 - VI ZR 228/92, VersR 1993, 1284, 1285; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94, VersR 1995, 422, 424; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 354/93, VersR 1995, 469, 470; vom 17. Februar 1998 - VI ZR 342/96, VersR 1998, 770, 772; vom 20. April 1999 - VI ZR 65/98, VersR 2000, 233), insbesondere dann, wenn das haftungsauslösende Ereignis den Geschädigten zu einem Zeitpunkt getroffen hat, als er noch in der Ausbildung oder am Anfang seiner beruflichen Entwicklung stand und deshalb noch keine Erfolge in der von ihm angestrebten Tätigkeit nachweisen konnte (Senatsurteil vom 6. Juni 2000 - VI ZR 172/99, VersR 2000, 1521, 1522; vgl. ferner KG, VersR 2006, 794).
  • OLG München, 08.07.2016 - 10 U 3138/15

    Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Verkehrsunfall

    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht er nicht anzugeben (BGH VersR 1968, 888), denn §§ 252 S. 2 BGB; 287 ZPO mindern auch die Substantiierungslast (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Ohnehin bleibt dieser Einwand aber deswegen ohne Erfolg, weil der Klägerin auch im Rahmen der Beweisführung für den Verdienstausfallschaden die §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO zugute kommen, die nicht nur zu einer Beweiserleichterung führen, sondern auch die Substantiierungslast mindern (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Nachdem an die Substantiierung keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG NJW 1994, 848 f. und 1274; BGH NJW-RR 2001, 887; Senat , Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05) und der Klägerin gerade im Rahmen der Ermittlung des Verdienstausfallschadens die §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO zugute kommen, die auch die Substantiierungslast mindern (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794) bestehen keine Zweifel, dass der klägerische Vortrag ausreichend substantiiert ist.
  • OLG München, 12.10.2018 - 10 U 1905/17

    Verkehrsunfall - Verdienstausfall eines Selbständigen und Schmerzensgeld

    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht er nicht anzugeben (BGH VersR 1968, 888), denn §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO mindern auch die Substantiierungslast (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794).

  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht er nicht anzugeben (BGH VersR 1968, 888), denn §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO mindern auch die Substantiierungslast (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert (BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794).

  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 13 U 122/13

    Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

    Genaue Tatsachen, die zwingend auf das Bestehen und den Umfang eines Schadens schließen lassen, braucht er nicht anzugeben, denn §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO mindern auch die Substantiierungslast (vgl. BGH in VersR 1968, 888 f sowie BAG in NJW 1972, 1437 f, KG VersR 2006, 794 und OLG München a. a. O.).

    Es genügt, wenn der Kläger hinreichend Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO liefert ( BGH NJW 1988, 3017; 1993, 2673; 1998, 1633 [1635]; 2005, 3348]; KG VersR 2006, 794 [KG Berlin 20.10.2005 - 12 U 31/03] ).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09

    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des

    Unter Berücksichtigung der dem Kläger zugutekommenden Beweiserleichterungen gemäß §§ 252 BGB, 287 ZPO (vgl. hierzu KG Berlin, Urt. v. 20.10.2005, -12 U 31/03-, zitiert nach juris) ist davon auszugehen, dass der Kläger ohne die beim Unfall erlittenen erheblichen Verletzungen ein halbes Jahr früher als tatsächlich geschehen die Tätigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises D gegen eine Vergütung der Besoldungsgruppe BAT IVa angetreten hätte.
  • OLG München, 21.09.2022 - 24 U 2979/22

    Ersatzfähiger Verdienstausfall einer selbständigen Steuerberaterin nach

  • LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06

    Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung

  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

  • KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19
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