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   KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05   

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https://dejure.org/2005,3444
KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 (https://dejure.org/2005,3444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Ersatzanspruchs des Geschädigten trotz Nachweis einer Schadensverursachung; Geltendmachung von nicht auf den behaupteten Unfall zurückzuführenden Schäden; Nichterhöhung eines vorhandenen Vorschadens durch die bei dem Unfall eingetretenen Beschädigungen; ...

  • Judicialis

    AuslPflVG § 2 Abs. 1 b; ; AuslPflVG § 6; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Haftungsumfang für Schäden am Unfallfahrzeug - Nachweis der Schadensverursachung; Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1559
  • DAR 2006, 323
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    a) Allerdings ist dem Kläger zuzugeben, dass das Landgericht verpflichtet gewesen wäre, auf seinen Antrag vom 22. September 2004 den Sachverständigen Hnn zur mündlichen Verhandlung zu laden um dem Kläger Gelegenheit zu geben, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (vgl. BGHZ 6, 398; NJW-RR 2001, 1431; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 411 Rdnr.5 a m. w. N.).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Denn auf Grund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (OLG Köln, VM 1999, 94 Nr. 97 = MDR 1999, 1324 = VersR 1999, 856).
  • KG, 20.02.1995 - 12 U 451/94
    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05
    Hiernach ist ein Ersatzanspruch insbesondere dann nicht gegeben, wenn nachweislich das Fahrzeug des Geschädigten vorgeschädigt war, dieser aber den Vorschaden in Abrede stellt um auch diesen ersetzt zu erhalten und dadurch den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer unberechtigt schädigen will (Senat, Urteile vom 20. Februar 1995 - 12 U 451/94 - vom 11. Juli 1996 - 12 U 3918/95 - ; vom 22. September 1997 - 12 U 1683/96 -).
  • LG Berlin, 09.07.2020 - 41 O 147/19
    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. Senat, DAR 2006, 323 = KGR 2006, 527 = VersR 2006, 1559 = VRS 110, 258).

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).

  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 U 154/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Vorschäden eines unfallgeschädigten

    Denn wegen des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch der kompatible Schaden durch ein früheres Ereignis verursacht worden ist (vgl. KG Berlin DAR 2006, 323; OLG Düsseldorf DAR 2006, 324; OLG Hamm SP 1999, 414; OLG Köln VersR 1999, 865; OLG Köln r+s 2013, 305; Lemcke in Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl., Teil 6 Rz. 103 m.w.N.; Martis/Enslin MDR 2009, 848, 855 m. w. N.).
  • KG, 06.06.2007 - 12 U 57/06

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Beweislast bezüglich der Schadenskompatibilität

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass ein Anspruchsteller, der dem Gutachter, dem Anspruchsgegner und dem Gericht gegenüber Vorschäden in Abrede stellt, auch möglicherweise berechtigte Ansprüche nicht geltend machen kann (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 22.September 1997- 12 U 1683/96; vom 15.Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 17.Oktober 2005 - 12 U 55/05 - KGR 2006, 527 = DAR 2006, 527; OLG Köln, Urteil vom 5.Februar 1996 - 16 U 54/95 - NZV 1996, 241; OLG Frankfurt, Urteil vom 7.Juli 2004 - 16 U 195/03 - ZfS 2005, 69; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.Februar 2006 - 1 U 148/05 - DAR 2006, 324).
  • KG, 29.01.2007 - 12 U 207/06

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall: Anforderungen an die Darlegung der

    Daher ist die Klage insgesamt abzuweisen, weil bewiesen ist, dass ein Teil der vom Kläger geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen ist und der Kläger zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht oder er das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet; in diesem Fall läßt sich nämlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (Senat, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 - , DAR 2006, 323).
  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis

    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).

    Schadensersatzansprüche der Klägerin sind mithin insgesamt ausgeschlossen (vgl. Kammergericht vom 17.10.2005, a. a. O.), so dass das Klagebegehren unbegründet ist und das klageabweisende Versäumnisurteil aufrechtzuerhalten war.

  • OLG Schleswig, 21.12.2006 - 7 U 46/06

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Zweitschädigers: Aufeinander folgende

    Diese Schadenverteilung entspricht im Übrigen der gängigen Rechtsprechung in Verkehrsunfallsachen, wonach ein Schadensersatz ausscheidet, obgleich der Geschädigte den Nachweis einer Schadensverursachung durch den Unfallgegner geführt hat, wenn die bei dem Vorfall eingetretenen Beschädigungen entweder einen vorhandenen Vorschaden nicht mehr erhöhen oder die Folgen einer Zweitschädigung nicht mehr herausgerechnet werden können (vgl. beispielsweise Kammergericht VersR 2006, S. 1559 f.).
  • LG Bonn, 05.03.2008 - 5 S 135/07

    Schadensersatz wegen Fahrzeugbeschädigung in einer Waschstraße; Anwendbarkeit des

    Das ist insofern nicht selbstverständlich, als der Geschädigte keinen Ersatzanspruch gegen den Zweitschädiger hat, wenn die in diesem Unfall verursachten Schäden den Vorschaden nicht erhöhen (KG v. 17.10.2005 - 12 U 55/05, VersR 2006, 1559).
  • LG Berlin, 10.04.2019 - 42 O 123/18

    Verkehrsunfall - Schadenshöhe bei vorgeschädigtem Fahrzeug

    Bei der Überlagerung von mehreren Schadensereignissen lässt sich jedoch grundsätzlich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (KG, Urteil vom 17. Oktober 2005 - 12 U 55/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2011 - 1 U 2/11

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Beweiserhebung

  • LG Berlin, 20.02.2007 - 24 O 732/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bestreiten von nicht kompatiblen Vorschäden

  • AG Kaufbeuren, 24.01.2012 - 2 C 1353/11

    Verkehrsunfall: Ersatzpflicht bei Vorschäden

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