Weitere Entscheidungen unten: OLG Bamberg, 02.08.2005 | OLG Bamberg, 20.02.2006

Rechtsprechung
   KG, 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22806
KG, 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
KG, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
KG, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher Benutzung eines Mobiltelefons oder Autotelefons durch Fahrzeugführer

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Funktelefon - Keine Erhöhung der Geldbuße wegen Vorsatz

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Da ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO nur vorsätzlich begangen werden kann, ist es rechtsfehlerhaft, die Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise zu erhöhen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy-Verstoß: Vorsatz wird nicht teurer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3080
  • NStZ 2007, 182 (Ls.)
  • NZV 2006, 609
  • DAR 2006, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05
    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Bamberg, 15.01.2019 - 3 Ss OWi 1756/18

    Verurteilung wegen verbotener Nutzung elektronischer Geräte

    Zwar ist eine den Betroffenen nicht beschwerende Annahme einer nur fahrlässigen Tatbegehung denkbar, jedoch wird in vergleichbaren Fällen auch für die Neuregelung des Bußgeldtatbestandes in § 23 Ia StVO regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen sein (jeweils noch zu § 23 Ia a.F. vgl. schon OLG Karlsruhe, Beschluss vomom 13.08.2013 - 2 [6] Ss 377/13 = Justiz 2015, 14; KG, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 Ss 272/05 = DAR 2006, 336 = NJW 2006, 3080 = NZV 2006, 609 und OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 = NZV 2008, 583 = VRS 115 [2008], 207), wofür im Übrigen die Aufnahme des Verstoßes in Teil II BKat (vgl. Nr. 246.1, 246.2) spricht.
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage

    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Wiederum kann dahinstehen, ob es bei dem regelmäßig nur vorsätzlich begehbaren Tatbestand des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14) überhaupt eines rechtlichen Hinweises bedurfte, zumal die veränderte Schuldform sich nach gefestigter Rechtsprechung gar nicht auf die Rechtsfolgenentscheidung auswirken darf (vgl. Senat NZV 2006, 609; Thüringer OLG NZV 2005, 108).

    Auch ist der Abteilungsrichter bereits im Verfahren 290 Owi 2022/05 darauf hingewiesen worden, dass die Regelgeldbuße hier nicht unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher Tatbegehung erhöht werden kann (Senat NZV 2006, 609).

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

    Selbst wenn eine solche Konstellation theoretisch denkbar wäre, liegt dem Regelfall des § 23 Abs. 1 a StVO ausschließlich eine vorsätzliche Begehung zugrunde (vgl. Thüringer Oberlandesgericht 1. Strafsenat, Beschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2005, 2 Ss 272/05-3 Ws (B) 600/05, 3 Ws (B) 600/05 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 305/07

    unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons; Versagung rechtlichen Gehörs;

    Ergänzt weist der Senat darauf hin, dass der Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird (KG, DAR 2006, 336) .
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/2005, 2 Ss OWi 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20928
OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/2005, 2 Ss OWi 147/05 (https://dejure.org/2005,20928)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/2005, 2 Ss OWi 147/05 (https://dejure.org/2005,20928)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 2 Ss OWi 147/2005, 2 Ss OWi 147/05 (https://dejure.org/2005,20928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Bußgeldbehörde ist im Rahmen des ihr zustehenden Auskunftsrechts bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch berechtigt, die Herausgabe eines bei der Meldebehörde hinterlegten Fotos zu verlangen

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.08.2003 - 1 ObOWi 310/03

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen Datenschutz im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Nach der unmissverständlichen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.08.2003 (BayObLGSt 2003, 105 = DAR 2004, 38 ) ist die Bußgeldbehörde berechtigt, von allen Behörden zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Auskunft zu verlangen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1, 2 OWiG ).

    Wenn im Einzelfall bestimmte Verfahrensregelungen (§ 2 b Abs. 2 und 3 PersAuswG ; § 22 Abs. 2 PassG ) nicht beachtet werden, führt dies weder zu einem Verfahrenshindernis und regelmäßig auch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BayObLGSt 2003, 105/106; 1998, 22/24; OLG Stuttgart NStZ 2003, 94/95; OLG Frankfurt a.M. NJW 1997, 2963/2964).

  • EGMR, 12.07.1988 - 10862/84

    SCHENK c. SUISSE

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Auch aus dem Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren nach Art. 6 Abs. 1 MRK folgt kein Beweisverwertungsverbot ( EGMR NJW 1989, 654/655).
  • BayObLG, 20.02.1998 - 2 ObOWi 727/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Wenn im Einzelfall bestimmte Verfahrensregelungen (§ 2 b Abs. 2 und 3 PersAuswG ; § 22 Abs. 2 PassG ) nicht beachtet werden, führt dies weder zu einem Verfahrenshindernis und regelmäßig auch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BayObLGSt 2003, 105/106; 1998, 22/24; OLG Stuttgart NStZ 2003, 94/95; OLG Frankfurt a.M. NJW 1997, 2963/2964).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Das Amtsgericht hat jedoch entsprechend den Anforderungen in der grundlegenden Entscheidung des BGH (BGH NJW 1996, 1420 ff.) eine präzise vergleichbare Beschreibung zwischen dem auf dem Frontfoto abgebildeten Fahrer und dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen vorgenommen und seine Überzeugungsbildung hierauf gestützt.
  • OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 2 Ws (B) 331/97

    Straßenverkehrsrecht; Datenübermittlung bei Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Wenn im Einzelfall bestimmte Verfahrensregelungen (§ 2 b Abs. 2 und 3 PersAuswG ; § 22 Abs. 2 PassG ) nicht beachtet werden, führt dies weder zu einem Verfahrenshindernis und regelmäßig auch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (BayObLGSt 2003, 105/106; 1998, 22/24; OLG Stuttgart NStZ 2003, 94/95; OLG Frankfurt a.M. NJW 1997, 2963/2964).
  • BayObLG, 26.06.1996 - 2 ObOWi 452/96

    Zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.08.2005 - 2 Ss OWi 147/05
    Hat der Tatrichter - wie hier - eine ganze Reihe charakteristischer Merkmale sowie die Übereinstimmung von Frontfoto und dem persönlichen Eindruck des Betroffenen in der Hauptverhandlung "zweifelsfrei" festgestellt, so wäre es eine bloße Förmelei, noch zusätzlich den Hinweis zu verlangen, dass das Foto für die Identifizierung geeignet sei; denn dies ergibt sich für das Rechtsbeschwerdegericht zwingend aus der detaillierten Beschreibung der übereinstimmenden Merkmale (BayObLG NZV 1997, 51/52).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    Die Voraussetzung des § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 PAuswG ist vorliegend erfüllt, da die Bußgeldbehörde gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 StPO iVm. §§ 46 Abs. 1 und 2 OWiG berechtigt ist, von allen Behörden zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Auskünfte zu verlangen (OLG Stuttgart, Beschl. 1 Ss 230/2002 v. 26.08.2002 - NStZ 2003, 93; OLG Rostock, Beschl. 2 Ss OWi 302/04 v. 28.11.2004 - juris; OLG Bamberg, Beschl. 2 Ss OWi 147/05 v. 02.08.2005 - DAR 2006, 336).
  • AG St. Ingbert, 16.06.2020 - 23 OWi 65/20

    Es begegnet keinen nennenswerten datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn Polizei-

    Dieses Auskunftsrecht umfasst auch die Herausgabe eines bei der Meldebehörde hinterlegten Lichtbilds (OLG Rostock, 29.11.2004, 2 Ss OWi 302/04 I 178/04; OLG Bamberg, 02.08.2005, 2 Ss OWi 147/2005) und basiert auf den §§ 22 Abs. 2 Passgesetz sowie 2 Abs. 2, 24 Abs. 2, Abs. 2 Personalausweisgesetz, wobei in § 22a Passgesetz und § Personalausweisgesetz differenziert wird nach personenbezogenen Daten - Abs. 1 - und dem abrufbaren Lichtbild- Abs. 2. Diese Differenzierung erhellt unterschiedliche Schutzzwecke: sensible personenbezogene Daten sind nach dem Gesetz mehr geschützt vor Zugriffen, um Missbrauch zu verhindern, als lediglich das Lichtbild.
  • AG St. Ingbert, 13.08.2020 - 20 OWi 1724/20

    Anforderung von Pass- oder Personalausweisbild im Bußgeldverfahren kein

    Dieses Auskunftsrecht umfasst auch die Herausgabe eines bei der Meldebehörde hinterlegten Lichtbilds (OLG Rostock, 29.11 .2004, 2 Ss OWi 302/04 I 178/04; OLG Bamberg, 02.08.2005, 2 Ss OWi 147/2005) und basiert auf den§§ 22 Abs. 2 Passgesetz sowie 2 Abs. 2, 24 Abs. 2, 25 Abs. 2 Personalausweisgesetz, wobei in § 22a Passgesetz und § 25 Personalausweisgesetz differenziert wird nach personenbezogenen Daten - Abs. 1 - und dem abrufbaren Lichtbild- Abs. 2. Diese Differenzierung erhellt unterschiedliche Schutzzwecke: sensible personenbezogene Daten sind nach dem Gesetz mehr geschützt vor Zugriffen, um Missbrauch zu verhindern, als lediglich das Lichtbild.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.02.2006 - 2 Ss OWi 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28454
OLG Bamberg, 20.02.2006 - 2 Ss OWi 49/06 (https://dejure.org/2006,28454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.02.2006 - 2 Ss OWi 49/06 (https://dejure.org/2006,28454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 2 Ss OWi 49/06 (https://dejure.org/2006,28454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 25 Abs. 1 StVG
    Auch bei unter 26 km/h liegenden wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 StVG angemessen sein

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 336
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