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   OLG München, 17.03.2006 - 10 U 3782/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19768
OLG München, 17.03.2006 - 10 U 3782/04 (https://dejure.org/2006,19768)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2006 - 10 U 3782/04 (https://dejure.org/2006,19768)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2006 - 10 U 3782/04 (https://dejure.org/2006,19768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Ein Fahrzeugführer muss beim Abbiegen auch auf solche querende Fußgänger gefasst sein, auf die vorübergehend die Sicht verdeckt gewesen sein konnte, weil mit solchen Fußgängern zu rechnen war.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines zweijährigen Kindes im Straßenverkehr; Erkennbarkeit eines Kleinkindes im Straßenverkehr; Beeinträchtigung der Sicht durch ein abbiegendes Fahrzeug; Folgen einer Erkennbarkeit der Mutter; Zurechnung des Mitverschuldens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kinderunfall - Keine Mitverschuldensanrechnung der Begleit- und Aufsichtspersonen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abbiegen - Vorrang des Fußgängers vor abbiegendem Kfz - Fußgängerunfälle

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Mit Kindern ist zu rechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3 S. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger nach einem Abbiegevorgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2006, 394
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2013 - 9 U 118/12

    Haftungsquote bei der Kollision eines abbiegenden Fahrzeugs mit einer Fußgängerin

    (Vgl. insbesondere OLG Hamm, NZV 2005, 94 ; OLG München, DAR 2006, 394 ; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 15/09 -, zitiert nach [...]; OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2012 - I-6 U 14/12 -, zitiert nach [...]; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 12. Auflage 2012, Rdnr. 455 a; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 43; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, § 9 StVO , Rdnr. 288, 289; ebenso entgegen der inhaltlich nicht zutreffenden Zitierung des Beklagtenvertreters Greger, NZV 1990, 409, 410.).
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