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   OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12486
OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei einem waghalsigen Überholmanöver in einer nicht einsehbaren Rechtskurve und Geschwindigkeitsüberschreitung des überholten Lkw)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 426 Abs. 2 S. 1 BGB; § 3 Nr. 1 PflVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 5 Abs. 2 S. 1 StVO; § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Lkw-Gespanns und des in einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegenden Verschuldens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Lkw-Gespanns und des in einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegenden Verschuldens

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im Rahmen eines Überholmanövers - Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer waghalsig überholt, trägt Unfallschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06
    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH, NJW 2003, 1929).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Die im Weiteren von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 2.11.2006 (14 U 90/06 = DAR 2007, 152) betrifft eine Einzelfallentscheidung, in der angesichts eines besonders gravierenden und rücksichtlosen, mehrere Personen konkret gefährdenden Überholens eine 20 %ige Geschwindigkeitsüberschreitung keine Berücksichtigung fand.
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