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   OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss (OWi) 22 B/07   

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https://dejure.org/2007,6744
OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss (OWi) 22 B/07 (https://dejure.org/2007,6744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 Ss (OWi) 22 B/07 (https://dejure.org/2007,6744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 Ss (OWi) 22 B/07 (https://dejure.org/2007,6744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens durch das Straßenverkehrsamt; Voraussetzungen für die die Verjährung unterbrechende Wirkung nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Vorsätzliche ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungsunterbrechung - Übersendung des Anhörungsbogens an Firmen- und Privatanschrift

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG: Verteidigungspraxis - Übersendung eines Anhörungsbogens an den Geschäftsführer eines Unternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88

    Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Verjährung; Unterbrechung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss OWi 22 B/07
    Wenn sich aber hinter der Firma eine natürliche Person - also ein Einzelkaufmann - verbirgt oder nach dem Text der Betroffene konkretisiert wird, reicht diese Bezeichnung aus, um deutlich zu machen, dass die Ermittlungen der Behörde sich gegen den in Person bestimmten Adressaten richten (Göhler, a.a.O., § 33 Rdnr. 56; OLG Düsseldorf NZV 1999, 348; BayObLG VRS 75, 218).

    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Tatverdacht ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben wurde und die Behörde nach fehlender Einlassung des Adressaten weitere Ermittlungen veranlasst, bevor sie den Bußgeldbescheid erlässt (BayObLG VRS 75, 218).

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss OWi 22 B/07
    Die die Verjährung unterbrechende Wirkung einer in § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG genannten Handlung tritt nur dann ein, wenn sie sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet, die von der Verwaltungsbehörde als Täter verdächtigt wird (BGHSt 24, 321, 323).
  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 2 Ss OWi 22 B/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss OWi 22 B/07
    Ermittlungen gegen eine Firma bzw. die Verantwortlichen eines Unternehmens konkretisieren in der Regel den Täter nicht nach näheren Merkmalen (OLG Brandenburg, NZV 1998, 424; Göhler, a.a.O., § 33 Rdnr. 56).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss OWi 22 B/07
    Die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn dieser Vorschrift ist nur ausreichend, wenn daraus für den Adressaten hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden und er nicht nur als Zeuge zur Ermittlung des betroffenen Fahrzeugführers in Frage kommt (OLG Hamm, NZV 2000, 178, 179; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20 f.).
  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Die Formulierung des Tatvorwurfs mit persönlicher Ansprache ("Ihnen wird vorgeworfen ... Sie missachteten ..."), die Bezugnahme auf das Frontfoto der automatischen Rotlichtkamera als Beweismittel und die angefügte Belehrung über die Betroffenenrechte ließen zudem den eindeutigen Rückschluss zu, dass das Schreiben nicht nur zur Ermittlung des Fahrers an die Firma als Halterin des fraglichen Fahrzeugs übermittelt wurde (vgl. OLG Brandenburg DAR 2007, 396).
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