Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8345
OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 2 Ss 224/07 (https://dejure.org/2007,8345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • ra-skwar.de

    Fahrverbot - lange zurückliegende Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessener zeitlicher Abstand zwischen Verhängung eines Fahrverbots und der Anlasstat; Sinn und Zweck des strafrechtlichen Fahrverbots aus § 44 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rabüro.de

    Kein Fahrverbot für lange zurückliegende Verkehrsverstöße

  • Judicialis

    StGB § 44

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nötigung im Straßenverkehr - Entfall eines verhängten Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2007, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 23.07.2007 - 2 Ss 224/07 -).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 2 RVs 37/12

    Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegender Tat

    Eine Fahrverbotsverhängung, die sich nach allgemeinen Strafzumessungserwägungen richtet, kommt nach einhelliger Ansicht jedenfalls für sehr lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 2004, 2 Ss 112/04, und vom 23. Juli 2007, 2 Ss 224/07 in DAR 2007, 714; OLG Hamm, Beschlüsse vom 15. März 2005, 4 Ss 54/05 in DAR 2005, 406 und vom 7. Februar 2008, 4 Ss 21/08; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001, 5 StR 439/01 in ZfS 2004, 133).

    Trotz der grundsätzlich bestehenden Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe konnte der Senat vorliegend in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 15. März 2005, a.a.O.; OLG Köln, DAR 2005, 697).

  • AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22
    Ein Fahrverbot kann seine Warnungs- und Besinnungsfunktion - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (OLG Hamm, Beschluss vom 23.07.2007, Az. 2 Ss 224/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht