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   VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037   

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VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037 (https://dejure.org/2007,9313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.06.2007 - 11 CS 06.3037 (https://dejure.org/2007,9313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 11 CS 06.3037 (https://dejure.org/2007,9313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund von 26 Punkten im Verkehrszentralregister; Anforderung an die maßgebliche Sach- und Rechtslage zur Anrechnung von tilgungsfähigen Punkten im Verkehrsregister; Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der ...

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1547
  • DAR 2007, 717
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 16 B 1093/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Hierzu wiederholte die Landesanwaltschaft Bayern im Wesentlichen die in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Februar 2005 (DÖV 2005, 746) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2006 Az. 16 B 1093/05 (zitiert nach Juris) verwendeten Argumente.

    Der Senat schließ sich damit im Ergebnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.5.2006 Az. 16 B 1093/05, zitiert nach Juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06, zitiert nach Juris) sowie dem zur Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 Az. 3 BS 232/05 an.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Hierzu wiederholte die Landesanwaltschaft Bayern im Wesentlichen die in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Februar 2005 (DÖV 2005, 746) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 2006 Az. 16 B 1093/05 (zitiert nach Juris) verwendeten Argumente.

    Der Senat schließ sich damit im Ergebnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.5.2006 Az. 16 B 1093/05, zitiert nach Juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06, zitiert nach Juris) sowie dem zur Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 Az. 3 BS 232/05 an.

  • VGH Bayern, 11.08.2006 - 11 CS 05.2735

    Punktereduzierung bei Überschreiten der 18 Punkte-Grenze zwischen Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Soweit er bisher die Auffassung vertreten hat, aus dem materiellen Recht ergebe sich nicht, dass für die Beurteilung der Begründetheit einer gegen eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gerichteten Klage nicht wie im Regelfall eines Anfechtungsbegehrens auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Widerspruchsbescheids, sondern auf die Sach- und Rechtslage bei Ergehen des Ausgangsbescheids abzustellen sei (vgl. zuletzt Beschluss vom 11.8.2006 Az. 11 CS 05.2735; offen gelassen im Beschluss vom 12.2.2007 Az. 11 CS 06.2300), hält er daran nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen, 15.11.2005 - 3 BS 232/05

    Punktereduzierung, Tilgung, Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Der Senat schließ sich damit im Ergebnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.5.2006 Az. 16 B 1093/05, zitiert nach Juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06, zitiert nach Juris) sowie dem zur Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 Az. 3 BS 232/05 an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 10 B 10750/06

    Verringerung des Punktestandes vor Erlass des Widerspruchsbescheides

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Die vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 19.7.2006 Az. 10 B 10750/06, zitiert nach Juris) geäußerten Zweifel an der Richtigkeit dieser Rechtsprechung teilt der Senat nicht.
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Soweit er bisher die Auffassung vertreten hat, aus dem materiellen Recht ergebe sich nicht, dass für die Beurteilung der Begründetheit einer gegen eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gerichteten Klage nicht wie im Regelfall eines Anfechtungsbegehrens auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Widerspruchsbescheids, sondern auf die Sach- und Rechtslage bei Ergehen des Ausgangsbescheids abzustellen sei (vgl. zuletzt Beschluss vom 11.8.2006 Az. 11 CS 05.2735; offen gelassen im Beschluss vom 12.2.2007 Az. 11 CS 06.2300), hält er daran nicht mehr fest.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Abweichend von dem Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheids, zu befinden ist (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250), kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Der Senat schließ sich damit im Ergebnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.5.2006 Az. 16 B 1093/05, zitiert nach Juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06, zitiert nach Juris) sowie dem zur Anordnung eines Aufbauseminars gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 Az. 3 BS 232/05 an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - 16 B 2710/04

    Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037
    Auf die Zweifel, die der Senat an der Richtigkeit der vom Vertreter des öffentlichen Interesses vertretenen Auffassung hat (ablehnend auch OVG NW vom 17.6.2006 Az. 16 B 2710/04, zitiert nach Juris), braucht hier deshalb nicht weiter eingegangen zu werden.
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG (Aufgabe der im Beschluss vom 8.6.2007 Az. 11 CS 06.3037 vertretenen Rechtsauffassung);.

    Das Verwaltungsgericht verkenne ferner, dass nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2007 (NJW 2008, 1547) bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung abzustellen sei.

    Sie vertritt die Auffassung, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2007 (a.a.O.) sei durch das im Verfahren 3 C 21.07 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) insoweit überholt.

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. Juni 2007 (a.a.O., S. 1548) die Auffassung vertreten hat, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis komme es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an, verstand sich diese Aussage vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in jenem Verfahren nur darüber zu befinden war, ob sich eine nach der Bekanntgabe des Ausgangs-, aber vor dem Wirksamwerden des Widerspruchsbescheids eintretende Tilgung zugunsten des Betroffenen auswirkt (das Widerspruchsverfahren war seinerzeit in Bayern insoweit noch nicht abgeschafft worden).

  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG

    Begründet seien der Fortsetzungsfeststellungs- und der Anfechtungsantrag deswegen, weil es nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2007 (DAR 2007, 717) für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung ankomme.

    a) Bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O., RdNr. 23) hat der Senat festgehalten, dass er im Hinblick auf das im Verfahren 3 C 21.07 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) an der im Beschluss vom 8. Juni 2007 (a.a.O.) vertretenen Auffassung, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis komme es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an, nicht mehr festhält.

  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2008 - 3 M 445/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Wegen der Besonderheit des materiellen Rechts kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an (im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007 - 11 CS 06.3037 - juris).

    Der Senat schließt sich im Ergebnis der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 08.06.2007 - 11 CS 06.3037 - juris), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 17.02.2005 - 10 S 2875/04 - DÖV 2005, 746), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 24.05.2006 - 16 B 1093/05 - DÖV 2006, 924) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 23.11.2006 - 1 M 140/06 - juris) sowie dem zur Anordnung eines Aufbauseminars gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergangenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. November 2005 (- 3 BS 232/05 - juris) an.

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.69

    Punktesystem; Punktereduzierung; Tilgung; Verwertungsverbot; Nebeneinander der

    Abweichend von dem Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheids, zu befinden ist (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250), kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an (vgl. BayVGH vom 8.6.2007 Az. 11 CS 06.3037 m.w.N.).

    Die Richtigkeit der Auffassung, auch die nach einer Reduzierung des Punktestands gemäß § 4 Abs. 5 StVG eingetretene Tilgungsreife von Eintragungen über zuvor begangene Verkehrszuwiderhandlungen schließe deren Verwertung zum Nachteil des Betroffenen so lange nicht aus, als die auf diese Eintragungen entfallenden Punkte den Umfang der Punktereduzierung nach § 4 Abs. 5 StVG nicht überstiegen, ist vom Senat bereits im Beschluss vom 8. Juni 2007 Az. 11 CS 06.3037 bezweifelt worden.

  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 11 ZB 07.680

    Straßenverkehrsrecht: Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Mit dieser Entscheidung entwickelt der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof seine mit dem ­ ebenfalls als ,,Wichtige neue Entscheidung" veröffentlichen ­ Beschluss vom 08.06.2007 (Az.: 11 CS 06.3037) eingeleitete Rechtsprechung weiter.

    Diese Rechtsansicht hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Juni 2007 (11 CS 06.3037) vertreten.

  • VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.2935

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

    Der Gegenauffassung des BayVGH (vom 8.6.2007 DAR 2007, 717), nach der es auf den Punktestand im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Entziehungsbescheids ankomme, sei nicht zu folgen.

    Im Übrigen steht die Entscheidung des Erstgerichts auch nicht in zwingendem Widerspruch zur Auffassung des Senats in der Entscheidung vom 8. Juni 2007 (DAR 2007, 717).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 16 B 1269/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rückwirkende Korrektur des

    2007, 24 = VRS 111 (2006), 230 = DAR 2007, 164; ebenso VGH BW, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746 = VRS 108 (2005), 454; OVG Bautzen, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 BS 232/05 -, Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. November 2006 - 1 M 140/06 -, Juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 11 CS 06.3037 -, DAR 2007, 717; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 1 B 167/06 -, NJW 2007, 394; zweifelnd OVG RP, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 10 B 10750/06 -, DÖV 2006, 834 = DAR 2007, 41.
  • VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.838

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) ausdrücklich klargestellt, dass, soweit das Gericht im Beschluss vom 8. Juni 2007 (DAR 2007, 717) die Auffassung vertreten hat, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis komme es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an, dies vor dem Hintergrund erfolgt ist, dass in jenem Verfahren nur darüber zu befinden war, ob sich eine nach der Bekanntgabe des Ausgangs-, aber vor dem Wirksamwerden des Widerspruchsbescheids eintretende Tilgung zugunsten des Betroffenen auswirkt (das Widerspruchsverfahren war seinerzeit in Bayern insoweit noch nicht abgeschafft worden).
  • VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08

    Fahrerlaubnisentziehung; Zustellung der Aufforderung zur Teilnahme am

    Abweichend von dem Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, regelmäßig also des Widerspruchsbescheids, zu befinden ist, kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der in § 4 StVG getroffenen Regelung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.2005 - 10 S 2875/04 -, DÖV 2005, 746; Bay. VGH, Beschl. v. 8.6.2007 - 11 CS 06.3037 -, NJW 2008, 1547).
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 11 B 07.1813

    Punktsystem; Punktereduzierung; Tilgung; Verwertungsverbot; Nebeneinander der

  • VG Augsburg, 23.03.2009 - Au 7 S 09.280

    Sofortvollzug; Entzug der Fahrerlaubnis; 18 Punkte

  • VG München, 19.05.2010 - M 1 S 10.1885

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

  • VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1595

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz

  • VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip

  • VG München, 05.06.2008 - M 6a S 08.1867

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Bindung an rechtskräftige

  • VG München, 14.04.2008 - M 1 K 07.4691

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktsystem

  • VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem - Tilgung vor Abschluss des

  • VG München, 01.06.2010 - M 1 K 10.1887

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; Begriff der Handlung in § 4 Abs.

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 7 S 09.734

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Erlöschen der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

  • VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 7 S 09.513

    Entzug der Fahrerlaubnis; mehr als 18 Punkte; Verkehrszuwiderhandlungen

  • VG München, 10.06.2008 - M 6a S 08.2241

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Bindung an rechtskräftige

  • VG Augsburg, 22.04.2008 - Au 3 S 08.378
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