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   VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644   

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VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644 (https://dejure.org/2007,2014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2007 - 11 CS 06.1644 (https://dejure.org/2007,2014)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 (https://dejure.org/2007,2014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung - EU-Führerschein und MPU

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerscheintourismus nicht eingeschränkt durch neue EU-Richtlinie

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    3. Fuehrerscheinrichtlinie

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Führerscheintourismus nicht eingeschränkt durch neue EU-Richtlinie

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    3. Fuehrerscheinrichtlinie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 539
  • DAR 2007, 535
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (ZfS 2006, 416) bestätige, dass die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten erstellen zu lassen, gemeinschaftsrechtswidrig gewesen sei.

    Angesichts des Beschlusses vom 6. April 2006 (a.a.O.) könne die Rechtsmeinung, ein zu Unrecht angefordertes Gutachten sei gleichwohl verwertbar, nicht aufrechterhalten bleiben.

    Erklärt sich eine Person nach dem Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis gegenüber den Behörden des EU-Mitgliedstaates, in dem sie sich aktuell aufhält, auf diese Weise letztlich selbst für nicht fahrgeeignet, so erscheint es nicht schlechthin ausgeschlossen, darin ein nachträgliches - und damit gemeinschaftsrechtlich berücksichtigungsfähiges - "Verhalten" im Sinne der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (a.a.O., RdNr. 38, Satz 1) und vom 28. September 2006 (a.a.O., RdNr. 35) zu sehen (vgl. zur Einstufung eines nach der Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis erstellten Gutachtens, aus dem sich eine negative Zukunftsprognose ergibt, als berücksichtigungsfähige "Neutatsache" SaarlOVG vom 27.3.2006 NZV 2006, 615/616).

    Aus dem Wortlaut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (a.a.O., RdNr. 38, Satz 2) könnte zudem zu erschließen sein, dass nicht stets ein nach der Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis liegendes "Verhalten" des Betroffenen (im Sinne eines unmittelbar straßenverkehrsbezogenen Tuns oder Unterlassens) erforderlich ist, damit die Befugnisse des Aufnahmestaates nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG zum Tragen kommen, sondern dass hierfür auch sonstige "Umstände" genügen könnten, in denen sich Eignungsmängel manifestieren.

    Gelangt der Aufnahmestaat in den Besitz von Erkenntnismitteln, die eine derartige Gefahrenprognose erlauben, die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis jedoch noch nicht existierten, so erscheint es auch im Lichte der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (a.a.O.), vom 6. April 2006 (a.a.O.) und vom 28. September 2006 (a.a.O.) vertretbar, den Aufnahmestaat im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG zu einem Einschreiten auf der Grundlage seiner nationalen Entziehungsvorschriften als befugt anzusehen.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-236/97

    Codan

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Die Auslegung derartiger Normen erfordert vielmehr einen Vergleich ihrer verschiedenen sprachlichen Fassungen (vgl. z.B. EuGH vom 17.12.1998 Rs. C-236/97, RdNr. 25, zit. nach Juris; Herrmann, ebenda; Booß in: Lenz/Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 4. Aufl. 2006, RdNr. 7 zu Art. 290 EG).

    Weichen die Sprachfassungen voneinander ab, so ist eine Bestimmung anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (EuGH vom 17.12.1998, a.a.O., RdNr. 26), wobei Fassungen, denen ein offensichtlicher Übersetzungsfehler zugrunde liegt, als unbeachtlich zu eliminieren sind (Herrmann, ebenda; Booß, ebenda).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Damit soll ersichtlich der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs die Grundlage entzogen werden, es sei allein Sache desjenigen Mitgliedstaates, der einen Führerschein ausgestellt hat, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben (EuGH vom 29.4.2004 DAR 2004, 333/337, RdNr. 48).

    Bestimmungen in einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, sind jedoch eng auszulegen (vgl. zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG EuGH vom 29.4.2004, a.a.O., RdNr. 72).

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Bloße Auslegungszweifel erfordern in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dann keine Vorlage nach Art. 234 EG, wenn die Möglichkeit der Durchführung eines Hauptsacherechtsstreits besteht, in dem die im summarischen Verfahren vorläufig beurteilte (hier zudem offen gelassene) Frage neu geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Art. 234 EG bilden kann, ohne dass das mit der Hauptsache befasste Gericht an die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidung gebunden ist (vgl. EuGH vom 27.10.1982 DVBl 1983, 744/745); diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - 1 S 136.05

    Fahrerlaubnisentziehung; EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Verwertbarkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Zur Einholung einer Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 1 Buchst. b EG zum Zwecke der Klärung dieser Rechtsfrage wäre der Verwaltungsgerichtshof, obwohl der vorliegende Beschluss nicht im Sinne von Art. 234 Abs. 3 EG mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur verpflichtet, wenn er Zweifel an der Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht hätte (vgl. EuGH vom 21.2.1991 NVwZ 1991, 460/461, RdNr. 24; EuGH vom 9.11.1995 DVBl 1996, 247/248, RdNr. 32).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Erklärt sich eine Person nach dem Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis gegenüber den Behörden des EU-Mitgliedstaates, in dem sie sich aktuell aufhält, auf diese Weise letztlich selbst für nicht fahrgeeignet, so erscheint es nicht schlechthin ausgeschlossen, darin ein nachträgliches - und damit gemeinschaftsrechtlich berücksichtigungsfähiges - "Verhalten" im Sinne der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 6. April 2006 (a.a.O., RdNr. 38, Satz 1) und vom 28. September 2006 (a.a.O., RdNr. 35) zu sehen (vgl. zur Einstufung eines nach der Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis erstellten Gutachtens, aus dem sich eine negative Zukunftsprognose ergibt, als berücksichtigungsfähige "Neutatsache" SaarlOVG vom 27.3.2006 NZV 2006, 615/616).
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 C 05.2849
  • VGH Bayern, 02.01.2007 - 11 CS 06.2968
  • VG Potsdam, 08.07.2005 - 10 L 279/05
  • EuGH, 17.10.1996 - C-64/95

    Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

  • EuGH, 12.07.1979 - 9/79

    Koschniske / Raad van Arbeid

  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

  • BVerfG, 19.05.1994 - 1 BvR 322/94

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Vollständige Durchführung des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Der Wille des Normgebers, den Mitgliedstaaten ein möglichst wirksames Instrument zur Bekämpfung des Führerscheintourismus an die Hand zu geben, lasse sich auch aus den Materialien entnehmen (mit Hinweis auf VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, NZV 2007, S. 539 ).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Das angefochtene Urteil weiche zudem vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2007 (NZV 2007, 539) ab, da das Verwaltungsgericht entgegen dem in jener Entscheidung vertretenen Standpunkt der Auffassung sei, die Erkenntnisse aus dem vom Kläger nach dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis verlangten Gutachten seien verwertbar.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O.) gerade keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, wonach das vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, der nach deren Erwerb im Inland straßenverkehrsbezogen nicht mehr nachteilig in Erscheinung getreten ist, verlangte und beigebrachte Fahreignungsgutachten unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.

  • VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 3 S 08.287

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Bei Personen, die Werte von über 1, 6 Promille erreichen, liegt eine dauerhafte, ausgeprägte Alkoholproblematik vor, der ein abnormes Trinkverhalten zugrunde liegt, bei dem sich der übermäßige Konsum von Alkohol über einen längeren Zeitraum erstreckt haben muss (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 22.2.2007, ZfS 2007, 354 m.w.N.).

    Als Regelwerk, anhand dessen die Gemeinschaftskonformität des streitgegenständlichen Bescheids zu beurteilen ist, verbleibt damit die Richtlinie 91/439/EWG (Zweite Führerschein-Richtlinie; vgl. hierzu ausführlich: BayVGH vom 22.2.2007, a.a.O.).

    Selbst wenn der Auffassung gefolgt wird, dass offen sei, ob die Behörde aufgrund eines Gutachtens wegen eines Verhaltens, das vor Ausstellung der tschechischen Fahrerlaubnis lag, die Fahrungeeignetheit folgern darf (BayVGH vom 22.2.2007, a.a.O.), ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, die zu Lasten des Antragstellers ausfällt.

    Denn in den bereits zitierten Entscheidungen (vom 6.4.2006, a.a.O.; vom 28.9.2006, a.a.O.) unterstreicht der Gerichtshof den Vorrang der uneingeschränkten Pflicht zur Anerkennung von im Gemeinschaftsgebiet erteilten Fahrerlaubnissen vor dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr (vgl. BayVGH vom 22.2.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239

    Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19.

    Bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.1644) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Richtlinie 2006/126/EG ausweislich zahlreicher Erklärungen, die im Laufe des Normsetzungsverfahrens seitens der Kommission, des Rates sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments abgegeben wurden, u. a. ausdrücklich dem Zweck dient, den Führerscheintourismus zu bekämpfen.

    Auf die Ausführungen in der Randnummer 25 des in mehreren Fachzeitschriften (DAR 2007, 535; ZfS 2007, 354; NZV 2007, 539) veröffentlichten, zudem im juristischen Informationssystem "Juris" zugänglichen Beschlusses vom 22. Februar 2007 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Ebenfalls bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O., RdNr. 25) wurde aufgezeigt, dass die am Normsetzungsverfahren beteiligten Stellen unter "Führerscheintourismus" - in Übereinstimmung mit dem Sprachgebrauch, der sich insoweit in Deutschland herausgebildet hat - das Phänomen verstanden, dass Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat (z.B. wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen) entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu unterlaufen (vgl. Seite 32 des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments vom 3.2.2005, Dok.-Nr. A6-0016/2005).

  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Das angefochtene Urteil weiche zudem vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2007 (NZV 2007, 539) ab, da das Verwaltungsgericht entgegen dem in jener Entscheidung vertretenen Standpunkt der Auffassung sei, die Erkenntnisse aus dem vom Kläger nach dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis verlangten Gutachten seien verwertbar.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O.) gerade keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, wonach das vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, der nach deren Erwerb im Inland straßenverkehrsbezogen nicht mehr nachteilig in Erscheinung getreten ist, verlangte und beigebrachte Fahreignungsgutachten unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.1644) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Richtlinie 2006/126/EG ausweislich zahlreicher Erklärungen, die im Laufe des Normsetzungsverfahrens seitens der Kommission, des Rates sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments abgegeben wurden, u. a. ausdrücklich dem Zweck dient, den Führerscheintourismus zu bekämpfen.

    Auf die Ausführungen in der Randnummer 25 des in mehreren Fachzeitschriften (DAR 2007, 535; ZfS 2007, 354; NZV 2007, 539) veröffentlichten, zudem im juristischen Informationssystem "Juris" zugänglichen Beschlusses vom 22. Februar 2007 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Ebenfalls bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O., RdNr. 25) wurde aufgezeigt, dass die am Normsetzungsverfahren beteiligten Stellen unter "Führerscheintourismus" - in Übereinstimmung mit dem Sprachgebrauch, der sich insoweit in Deutschland herausgebildet hat - die Erscheinung verstanden, dass Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat (z.B. wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen) entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu unterlaufen (vgl. Seite 32 des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments vom 3.2.2005, Dok.-Nr. A6-0016/2005).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08

    In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

    Diese Sichtweise erklärt zudem, warum der Europäische Gerichtshof schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Fragen nicht näher auf die Befugnisse des Aufnahmestaates, den in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen in Rechtsmissbrauchsfällen die Anerkennung zu versagen, eingegangen war und auch die seinen jüngsten Entscheidungen zu Grunde liegenden - gerade den Gedanken des Rechtsmissbrauchs ansprechenden - neuerlichen Vorlagefragen bereits dahin umformuliert hat, dass sie sich für ihn wiederum nur unter dem Blickwinkel dieser Kompetenzthematik beantworten ließen (vgl. Hailbronner, NJW 2007, S. 1089, Dauer, NJW 2008, S. 2381 sowie bereits Beschluss des 7. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650, OVG Hamburg, DAR 2007, S. 106 und VGH München, DAR 2007, S. 535) .
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    Selbst dann, wenn der Angehörige die Behörden des ausländischen Mitgliedstaates durch rechtsmissbräuchliches Verhalten zur Ausstellung der Fahrerlaubnis veranlasst hat, ist es ausschließlich Sache der ausstellenden Behörde des Mitgliedstaates, die erteilte Fahrerlaubnis zu widerrufen (EuGH. Beschluss vom 29. April 2004 = NJW 2004, 1725. Beschluss vom 6. April 2006 = NJW 2006, 2173. Beschluss vom 28. September 2006 = NJW 2007, 1863. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 = ZfSch 2007, 354).

    c) Rechtlich unerheblich für einen Ersatzanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 2 Nds.SOG ist, dass das Handeln der Bediensteten des Beklagten womöglich entschuldbar war, weil sie sich von der teilweise nicht europarechtskonformen Fahrerlaubnisverordnung des Bundesministers für Verkehr (BGBl. I 1998, 2214. BGBl. I 2002, 3267. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. FeV § 28 Rn. 5 ff.. BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 Rn. 44 zitiert nach juris. Nds. OVG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 in 12 ME 28805 = DAR 2005, 701 und 12 ME 28205) haben leiten lassen und ihr Verhalten nach Ansicht von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beanstandungsfrei gewesen sein mag.

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Zum anderen spricht gegen eine die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berücksichtigende, einschränkende Auslegung des Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG der Umstand, dass diese Richtlinie u.a. dem Zweck dient, den sogenannten Führerscheintourismus zu bekämpfen (vgl. die eingehende Darstellung im Beschluss des Senats vom 22.2.2007 zfs 2007, 354; ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, Vorbemerkung zur FeV, RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 CS 10.2311

    Verurteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland wegen vorsätzlichen

    Bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (Az. 11 CS 06.1644) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass die Richtlinie 2006/126/EG ausweislich zahlreicher Erklärungen, die im Laufe des Normsetzungsverfahrens seitens der Kommission, des Rates sowie des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments abgegeben wurden, u. a. ausdrücklich dem Zweck dient, den Führerscheintourismus zu bekämpfen.

    Auf die Ausführungen in der Randnummer 25 des in mehreren Fachzeitschriften (DAR 2007, 535; ZfS 2007, 354; NZV 2007, 539) veröffentlichten, zudem im juristischen Informationssystem 'Juris' zugänglichen Beschlusses vom 22. Februar 2007 wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Ebenfalls bereits im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O., RdNr. 25) wurde aufgezeigt, dass die am Normsetzungsverfahren beteiligten Stellen unter 'Führerscheintourismus' - in Übereinstimmung mit dem Sprachgebrauch, der sich insoweit in Deutschland herausgebildet hat - die Erscheinung verstanden, dass Personen, denen die Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat (z.B. wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen) entzogen wurde, einen Scheinwohnsitz im Ausland begründen und dort eine Fahrerlaubnis erwerben, um damit die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu unterlaufen (vgl. Seite 32 des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments vom 3.2.2005, Dok.-Nr. A6-0016/2005).

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752

    Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV

  • VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492

    Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791

    Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VG Berlin, 12.11.2007 - 11 A 707.07

    Beschluss zum sog. Führerscheintourismus

  • VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3.

  • VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009; Anwendbarkeit von § 28

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 10.264

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis

  • VG Ansbach, 22.08.2008 - AN 10 K 07.02712

    Vorlage eines frühere Fahreignungsmängel bestätigenden Fahreignungsgutachtens

  • VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 10 S 10.01649

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009

  • VG Augsburg, 22.04.2010 - Au 7 S 10.447

    Verzicht auf Fahrerlaubnis, um deren Entzug zu vermeiden

  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

  • OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
  • VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941

    Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

  • VG Neustadt, 05.10.2010 - 6 K 513/10

    Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss

  • OVG Thüringen, 27.04.2007 - 2 EO 485/06
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 24.04.2008 - 11 CS 08.82

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 31/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 28/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 30.11.2012 - M 6b K 12.1353

    EU-Fahrerlaubnis (A...) vor dem 19.01.2009; Ordentlicher Wohnsitz in A...

  • VG München, 29.09.2010 - M 6a S 10.4378

    EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009; isolierte Sperrfrist

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2008 - 7 L 521/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08

    EU-Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 7 S 11.1253

    Eine nach dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis; kein

  • VG München, 30.08.2010 - M 6a S 10.3879

    EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009

  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 11 CS 09.511

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

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