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   LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03   

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https://dejure.org/2007,29261
LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.05.2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Mai 2007 - 17 O 524/03 (https://dejure.org/2007,29261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsführungsschaden einer berufstätigen Hausfrau mit 4-Personen-Haushalt; Differenzierung zwischen "vermehrten Bedürfnissen und Minderung der Erwerbsfähigkeit; Quotenmäßige Aufteilung zwischen vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschaden; Schmerzensgeld für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Rechtlich hat dies zur Folge, dass im Umfange der Leistung von Pflegekosten der entsprechende Anspruch auf die Berufsgenossenschaft übergeht (vgl. BGH NJW 85, 735).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2005 - 5 U 195/05

    Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Im letztgenannten Fall hat also der verletzte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz seines Schadens hinsichtlich der Verminderung seiner häuslichen Arbeitsleistung (OLG Nürnberg MDR 06, 93).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1972 - 4 U 149/71

    Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente bei schweren Verletzungen von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    Ein solches Verhalten fällt ins Gewicht dann, wenn sich der Versicherer gegenüber einem erkennbar begründeten Anspruch verzögerlich verhält (u. a. OLG Karlsruhe NJW 73, 851).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03
    79 Dabei gehört der Ausfall der Haushaltstätigkeit zur Alternative der "vermehrten Bedürfnisse", soweit er sich auf die eigene Bedarfsdeckung bezieht, zur Alternative der "Minderung der Erwerbsfähigkeit", soweit er die Unterhaltsleistung an Familienangehörige betrifft (BGH NJW-RR 90, 34).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und

    - unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (Senat, Urt. v. 09.10.2009 - 10 U 2309/09 [[...]]; OLG Brandenburg NZV 2010, 154 ; OLG Köln MedR 2012, 601 = VersR 2012, 907 ; Bachmeier Rz. 562) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [[...]]; v. 24.09.2010 - 10 U 2671/10 [[...]]; LG Frankfurt a. d. O. DAR 2008, 29 ; Wussow/Schmitt, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 54 Rz. 31), etwa der Versuch, einen Abfindungsvergleich zu erzwingen (OLG Frankfurt a. M. NVersZ 1999, 144 m. abl. Anm. Wiedemann NVersZ 2000, 14 [15]).
  • LG Coburg, 19.01.2011 - 12 O 541/08

    Funktion des Schmerzensgeldes als Verschaffung von Genugtuung für infolge der

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Wohnortregion des Klägers (Kammergericht DAR 2008, 25 und LG Frankfurt/Oder DAR 2008, 29 ) einerseits und dem von der Beklagten vorgetragenen Tariflohn andererseits ist nach Auffassung des Gerichts ein Stundenlohn von 7, 00 EUR erforderlich, aber auch angemessen.
  • LG Aachen, 13.11.2009 - 6 S 122/09

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Dabei ist von einem Stundenlohn in Höhe von 10, 00 EUR auszugehen (vgl. nur LG Frankfurt/Oder, 17 O 524/03, zitiert nach juris), sodass der Klägerin 900, 00 EUR zustehen.
  • LG Stendal, 24.07.2013 - 21 O 151/11

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung bei

    Der in Ansatz gebrachte Stundensatz von 10, 00 Euro pro Stunde erscheint dem Gericht auch angemessen (§ 287 ZPO; vgl. hierzu auch LG Frankfurt DAR 2008, S. 29, 30).
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