Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
StPO § 267; StPO § 261
Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches Gutachten; - openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Strafrahmens hinsichtlich der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Identifizierung eines Fahrers anhand von Messfotos; Wertung und Würdigung eines Messfotos als Beweismittel im Gerichtsverfahren
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit von Angaben zur Merkmalshäufigkeit gefundener Merkmalsübereinstimmungen bei der Wiedergabe eines anthropologischen Sachverständigengutachtens in einem Urteil; Möglichkeit der Identifizierung eines sich ordnungswidrig verhaltenden Kraftfahrers anhand ...
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
StPO § 56 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 4; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3
- rewis.io
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ahaus - 2 Ds 62 Js 6588/04
- AG Ahaus - 2 Ds 646/04
- LG Münster, 19.11.2007 - 14 Ns 10/07
- OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 287
- NStZ-RR 2008, 287
- DAR 2008, 395
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsbegründung im Bezug …
Konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit in der Bevölkerung sind nicht erforderlich (Anschluss OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.).Demgegenüber schließt sich der Senat der durch den 4. Senat des OLG Hamm vertretenen Auffassung (OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.) an, wonach die Angabe der Merkmalshäufigkeit schon deshalb nicht verlangt werden kann, weil es sowohl an fest definierten Merkmalen als auch an statistischem Material zur Merkmalshäufigkeit fehlt.
Umgekehrt könne eine Gesamtwürdigung aller Umstände - der sich aus dem Foto ergebenden Anhaltspunkte sowie weiterer Indizien, etwa der Haltereigenschaft, der Fahrtstrecke oder -zeit - auch dann zur Überführung des Beschuldigten ausreichen, wenn der Vergleich des Fotos mit dem Betroffenen für sich allein diesen Schluss nicht rechtfertigen könne (BGH, BGHSt 41, 376, 385; vgl. auch OLG Hamm, DAR 2008, 395 (397)).
- OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.). - OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12
Urteilsgründe im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen …
Insoweit reicht bereits ein besonders prägnantes Gesichtsmerkmal, um einen Identitätsausschluss zu erreichen (OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).Das Amtsgericht war dabei im Übrigen nicht gehalten, auch konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit zu machen (ebenso OLG Oldenburg, NZV 2009, 52; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).
- OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben …
Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit erforderlich sind.Der Senat hält insoweit auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit verlangt werden.
- OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 (6) Ss OWi 987/09
Fahrverbot, Verhängung, Anforderungen, Urteilsgründe
Die Urteilsgründe genügen dabei den Anforderungen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darstellung von anthropologischen Sachverständigengutachten (zu vgl. OLG Hamm, SVR 2009, 269-270; OLG Hamm, DAR 2008, 395-398; OLG Hamm, NZV 2000, 428-429, jeweils m. w. N.) und an die Darstellung der Ordnungsgemäßheit des Messverfahrens unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens zu stellen sind.