Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 28.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 198/07   

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OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs; Gewährung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bei einer fehlenden "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung; Gleichbehandlung von Pkw und Motorrädern im Zusammenhang mit den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motorradunfall - Nutzungsausfallentschädigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motorrad - Nutzungsausfallentschädigung bei eigenem PKW

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; RVG § 14 Abs. 2

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Nutzungsentschädigung für Luxusmotorrad Eigentümer zugesprochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei Nutzungsausfall einer Harley-Davidson

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Doch Nutzungsentschädigung für Fahrspaßmobile

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Göttliche Eingabe

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Normaler Pkw ersetzt genutztes Spezialfahrzeug nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall für Motorrad - auch wenn Pkw vorhanden ist?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfall für Motorrad trotz Vorhandenseins eines Pkws

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Geld gibt es auch das Motorrad

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch beim Ausfall eines Motorrades eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1964
  • MDR 2008, 1209
  • NZV 2008, 460
  • DAR 2008, 521
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (Senat, VersR 2001, 208; BGH VersR 1976, 170).

    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2007, 265) ist geklärt, dass der Ansatz einer 1, 3 Gebühr bei der Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalles gerechtfertigt ist.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Folglich bleibt die bereits entstandene Geschäftsgebühr unangetastet und durch die hälftige Anrechnung verringert sich allein die später nach Nr. 3100 VV RVG entstehende Verfahrensgebühr (BGH Urteil vom 7. März 2007, Az.: VIII ZR 86/06, veröffentlicht in zfs 2007, 344 mit Anmerkung Hansens; NJW 2007, 2049).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Dementsprechend gewährt die Rechtsprechung auch einen Geschädigten, der ein kleineres Ersatzfahrzeug anmietet, einen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung anstelle der konkreten Mietwagenkosten (BGH NJW 1970, 1120).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (s. Senat vom 15.10.2007; I - 1 U 52/07), dass eine Obliegenheit des Geschädigten, solche schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, in der Regel nicht gegeben ist.
  • OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99

    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Danach kann der Geschädigte grundsätzlich auch Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH, VersR 2008, S. 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11 und NJW 2008, 1964).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Eine Gebühr von mehr als 1, 3 kann nach Nr. 2300 VV RVG nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich war (Senat, Urteil vom 10.03.2008, Az.: I-1 U 198/07, 1 U 198/07; zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Der Kläger hat im Hinblick auf eine Entscheidung des Senats vom 10. März 2008 zu dem Az.: I-1 U 198/07 ( NJW 2008, 1964 ) die Ansicht vertreten, der Verzicht auf das spezielle Fahrgefühl in seinem Oldtimer-Sportwagen stelle einen Verlust von Gebrauchsvorteilen dar, der seinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung begründe.

    Insbesondere beruft sich der Kläger ohne Erfolg auf die Senatsentscheidung vom 10. März 2008 zu dem Aktenzeichen I-1 U 198/07 (NJW 2008, 1964), welche die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung wegen des reparaturbedingten Ausfalls eines Motorrades der Luxusklasse zum Gegenstand hatte.

    Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt deshalb gegenüber dem Substanzwert einen selbständigen Vermögenswert dar, deren Verlust schadensersatzrechtlich vom Schädiger auszugleichen ist (Senat, Urteil vom 10. März 2008, Az.: I-1 U 198/07, Rdnr. 22, zitiert nach juris).

    Dagegen wendet der Kläger ohne Erfolg ein, dass der Senat in dem bezeichneten Urteil vom 10. März 2008 zu dem Aktenzeichen I-1 U 198/07 (veröffentlicht in NJW 2008, 1964) dem unfallgeschädigten Eigentümer eines Motorrades der Luxusklasse (Harley Davidson Electra-Glide) für einen 78-tätigen Reparaturzeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von insgesamt 5.148 EUR zuerkannt hat, obwohl diesem während der Abwesenheit des Krades ein Pkw zur Verfügung stand.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Vorliegend geschah der Unfall im Frühling, so dass die Nutzungsmöglichkeit eines Motorrads in dieser Jahreszeit nicht mit dem Nutzungswert eines PKW vergleichbar ist (vgl. nur OLG Düsseldorf 10.3.2008 - 1 U 198/07 -).
  • OLG München, 23.05.2014 - 10 U 5007/13

    Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verkehrsunfallprozess

    Die Einholung des Gutachtens ist hingegen nicht vorgeschrieben, wenn das Verfahren einen Streit zwischen dem Mandanten und seiner Rechtsschutzversicherung betrifft oder es sich um einen Rechtsstreit zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung handelt (OLG Hamm zfs 1992, 23; OLG Düsseldorf NJW 2008, 1964 = MDR 2008, 1209 = OLGR 2008, 514 = SP 2008, 328 = NZV 2008, 460 = DAR 2008, 521 ; AG Aachen SP 2005, 210 = AGS 2005, 107 = JurBüro 2005, 192; AG Nürnberg VA 2005, 37 = RVGreport 2005, 192-193 [jew. red.
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Ein Gutachten ist hingegen nicht erforderlich, wenn das Verfahren einen Streit zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger betrifft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.3.2008 - 1 U 198/07, in: NJW 2008, 1964 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Ein Geschädigter kann grundsätzlich Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, soweit er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH VersR 2008, 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, I-1 U 50/11; Urteil vom 10.03.2008, I-1 U 198/07, abgedruckt in: NJW 2008, 1964).
  • LG Düsseldorf, 07.06.2018 - 14e O 252/14

    Fahrzeugkauf - Dauer Kurzzulassung als Sachmangel

    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeugs wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen ( BGH , NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

    Voraussetzung für die Annahme, dass das Vorhandensein und die Zugriffsmöglichkeit auf ein Ersatzfahrzeug den durch den Entgang der Gebrauchsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeugs entstandenen vermögenswerten Nachteil ausgleicht, ist, dass dem Zweitfahrzeug ein zumindest ähnlicher Nutzungswert zukommt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

    Damit kommt ihm zwar kein identischer, dennoch aber ein durchaus ähnlicher Nutzungswert zu, worauf es entscheidend ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    Die abweichende, übrigens in ihrer Argumentation gegen § 253 Abs. 1 BGB verstoßende (so Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 209, vor § 249 Rn. 20) Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964 [juris insbes. Rn. 26 ff]) betrifft eine nicht vergleichbare Fallgestaltung, da diese Entscheidung wesentlich auf das Fahrgefühl eines dort streitgegenständlichen "Motorrads der Luxusklasse" abstellt, welches hier nicht streitgegenständlich ist.
  • LG Aschaffenburg, 24.07.2014 - 23 S 21/14
  • OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Treppensturz aufgrund Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2b O 25/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfalls gegenüber einer

  • LG Darmstadt, 05.05.2020 - 28 O 263/16

    Verkehrsunfall Linienbus: Fahrgastanspruch auf Schadenersatz

  • LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10

    Der zeitweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Motorrades stellt sich unter

  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

  • AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
  • LG Dortmund, 07.12.2011 - 21 S 33/11

    Nutzungsausfallschaden nach einem Verkehrsunfall bei Verfügung des Geschädigten

  • AG Rüsselsheim, 17.08.2011 - 3 C 374/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direktflug / Verspätung bei Zwischenlandung /

  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
  • AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11

    Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall

  • LG Schweinfurt, 07.12.2017 - 12 O 237/17
  • LG Kassel, 26.05.2014 - 1 S 96/14

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung wenn Zweitwagen zur Verfügung steht

  • LG Passau, 29.10.2009 - 3 S 7/09

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Möglichkeit der

  • LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16

    Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei "fühlbarer"

  • LG Landshut, 02.12.2014 - 81 O 13/14
  • AG Rüsselsheim, 27.06.2012 - 3 C 2655/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Darlegungs- und Beweislast /

  • AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

  • AG Kusel, 16.02.2011 - 2 C 500/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht wegen

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3255
OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08 (https://dejure.org/2008,3255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2008 - 7 U 131/08 (https://dejure.org/2008,3255)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 7 U 131/08 (https://dejure.org/2008,3255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Unfallgeschädigten auf Zahlung von Mietwagenkosten; Angemessenheit eines Unfallersatztarifs bei Übernahme eines ähnlichen Tarifs durch eine andere Versicherung anlässlich eines nicht lange zurückliegenden anderen Unfalls

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und Normaltarif

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Mietwagenkosten, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 313a Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Zulässige Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifs bei anstandsloser Regulierung durch einen anderen Haftpflichtversicherer vor mehreren Jahren

  • captain-huk.de

    Angemessenheit eines Unfallersatztarifs bei Mietfahrzeugen

  • rechtsportal.de

    Zur Frage, wann ein Unfallgeschädigter Zweifel an der Angemessenheit des angebotenen Unfallersatztarifes haben muss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Kein Wechsel des Vermieters erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallersatztarif, wenn kein Zweifel an der Angemessenheit besteht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 455
  • VersR 2008, 1128
  • DAR 2008, 521
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
    Maßgebend sind insoweit die konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. zu Vortsehendem nur BGH, Urteil vom 19.02.2008, Az. VI ZR 32/07; BGH, Urteil vom 30.01.2007, Az.: VI ZR 99/06 m.w.N.; zitiert nach juris).

    Nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen (vgl. nur BGH, Urteil vom 30.01.2007, a.a.O.), denen sich der Senat anschließt, muss der Geschädigte darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen kein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - zugänglich war.

  • LG Chemnitz, 28.12.2007 - 1 O 1493/07
    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 28.12.2007 (1 O 1493/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst: .
  • BGH, 19.02.2008 - VI ZR 32/07

    Anforderungen an die Substantiierung der Notwendigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
    Maßgebend sind insoweit die konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. zu Vortsehendem nur BGH, Urteil vom 19.02.2008, Az. VI ZR 32/07; BGH, Urteil vom 30.01.2007, Az.: VI ZR 99/06 m.w.N.; zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
    Anders wäre es nur gewesen, wenn der Kläger Kenntnis von der bezüglich des Unfallersatztarifes kontrovers geführten Diskussion bzw. der dazu seit dem Jahr 2004 ergangenen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.10.2004, Az. VI ZR 151/03, zitiert nach juris) gehabt hätte oder er von der Beklagten vor der Anmietung informiert worden wäre, dass ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu wesentlich günstigeren Tarifen angemietet werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. VI ZR 338/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2008 - 7 U 131/08
    Anders wäre es nur gewesen, wenn der Kläger Kenntnis von der bezüglich des Unfallersatztarifes kontrovers geführten Diskussion bzw. der dazu seit dem Jahr 2004 ergangenen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.10.2004, Az. VI ZR 151/03, zitiert nach juris) gehabt hätte oder er von der Beklagten vor der Anmietung informiert worden wäre, dass ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu wesentlich günstigeren Tarifen angemietet werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az. VI ZR 338/04, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09

    Ersatzfahrzeuganmietung - Anwendung der Schwacke-Liste

    Nachdem er das Ersatzfahrzeug mithin berechtigt zum Unfallersatztarif angemietet hat, war er grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nicht gehalten, das Mietfahrzeug später wieder zurückzugeben und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2008, Az: 7 U 131/08).

    Allerdings muss sich der Geschädigte bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges regelmäßig ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von 10 % der Mietkosten anrechnen lassen (vgl. Senatsurteil vom 28.05.2008, Az: 7 U 131/08; OLG Hamm, MDR 2000, 1246).

  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    technischer Beratung durch Sachverständige, deren tatsächliche Grundlagen rechtzeitig zu sichern sind (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 03.06.2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 f. und vom 08.07.2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1128; ebenso die Instanzrechtsprechung, vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2015, 330; OLG München, Schaden-Praxis 2012, 111; OLG Hamm, VersR 2002, 992; OLG Frankfurt, Zfs 2008, 266).
  • OLG Naumburg, 08.11.2018 - 3 U 37/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten unterhalb

    Soweit die Beklagten darauf verwiesen, dass die Klägerin bei den von ihr geltend gemachten Mietwagenkosten keine ersparten Aufwendungen infolge Eigenersparnisse berücksichtigt habe, wobei diese nach der Rechtsprechung des OLG Celle (NJW 2008, 447), OLG Dresden (NZV 2008, 455, 456) und OLG Hamm (MDR 2000, 1246) mit 10 % der Mietwagenkosten in Abzug zu bringen seien, vermag auch dieser Einwand nicht zu verfangen.
  • OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12

    Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung geht auch konforn mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des OLG Dresden (vgl. Beschl. v. 19.02.2007, Az: 7 U 720/06; Urt. v. 28.05.2008, Az: 7 U 131/08; Beschl. v. 29.06.2009, Az: 7 U 499/09).
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 8 WF 230/08

    Voraussetzungen der Abänderung einer Jugendamtsurkunde

    Die Prüfung, ob eine derartige Änderung eingetreten ist, bedingt folglich substantiierten Vortrag zu den Einkommensverhältnissen nicht nur zum Zeitpunkt des Abänderungsbegehrens, sondern auch zum Zeitpunkt der Errichtung des Alttitels (vgl. zum Ganzen OLGR Dresden 2008, 646).
  • LG Saarbrücken, 19.01.2018 - 13 S 122/17

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens bei

    Es bedarf hierzu regelmäßig medizinischer und gegebenenfalls technischer Beratung durch Sachverständige, deren tatsächliche Grundlagen rechtzeitig zu sichern sind (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, VersR 2008, 1133 f.; Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1128; OLG Frankfurt zfs 2008, 266 f.; OLG Hamm VersR 2002, 992; Kammerurteile vom 4. Januar 2008 - 13 A S 31/07 - und 13 S 43/08).
  • AG Stollberg, 04.12.2009 - 2 C 368/09
    Beim Vergleich ist von dem jeweiligen Tagespreis auszugehen, da zum Anmietzeitpunkt regelmäßig noch nicht ersichtlich ist, wie lange das Mietfahrzeug benötigt wird (OLG Dresden 7. Senat, Urteil vom 20.05.2008, Az . : 7 U 131/08; Beschluss vom 29.06.2009, Az.: 7 U 499/09).
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