Weitere Entscheidung unten: LG Darmstadt, 28.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06   

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https://dejure.org/2007,1330
OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06 (https://dejure.org/2007,1330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2007 - 19 U 127/06 (https://dejure.org/2007,1330)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2007 - 19 U 127/06 (https://dejure.org/2007,1330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles durch fehlende Sicherung des abgestellten Fahrzeugs gegen Wegrollen auf Gefällestrecke

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit einer Kfz-Versicherung aufgrund eines grob fahrlässigen Handelns des Versicherungsnehmers; Rechtfertigung des Vorwurfs groben Fehlverhaltens bei unbewusster Fahrlässigkeit; Sicherung eines Kraftfahrzeugs gegen Wegrollen bei einem Straßengefälle von 10 % ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Fahrzeugsicherung gegen Wegrollen

  • Judicialis

    VVG § 61; ; StVO § 14 Abs. 2 S. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gefälleparken - ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; StVO § 14 Abs. 2 S. 1
    KfZ-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines PKW bei 10%igem Gefälle ohne Einlegen des Rückwärts- oder 1. Ganges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Unzureichende Absicherung eines Fahrzeugs an abschüssiger Stelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf steiler Straße geparkt und nur die Handbremse angezogen - grobe Fahrlässigkeit

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Im Gefälle reicht die Handbremse nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen - Bei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Parken bei 10 Prozent Gefälle ohne Gangeinlegen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollkasko - Bei zehn Prozent Gefälle nur Handbremse: Grob fahrlässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 830
  • MDR 2007, 721
  • NZV 2007, 473
  • VersR 2007, 1405
  • DAR 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
    Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364).

    Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147).

    Dennoch wäre es zunächst Sache des Klägers gewesen, ihn entlastende Tatsachen vorzutragen, da die Beklagte außerhalb des zu beweisenden Geschehensablaufes steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie dem Kläger bekannt sind und ihm ergänzende Angaben deshalb zuzumuten sind (BGH VersR 2003, 364 m.N.).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
    Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem nach den gesamten Umständen die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt ist und dasjenige unbeachtet bleibt, was jedem in der gegebenen Situation hätte einleuchten müssen, wobei grundsätzlich auch unbewusste Fahrlässigkeit den Vorwurf groben Fehlverhaltens rechtfertigen kann (BGH VersR 1989, 582; BGH VersR 2003, 364).

    Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838).

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
    Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist nur dann der typische Fall eines Augenblicksversagens, der das "Verdikt der groben Fahrlässigkeit" nicht verdient, wenn der Versicherungsnehmer einen der Routinehandgriffe ausnahmsweise - durch äußere Umstände abgelenkt - vergisst (BGH VersR 1989, 582; BGH NJW 1986, 2838).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
    Zwar kann aus objektiv grob fahrlässigem Fehlverhalten nicht regelhaft auch auf eine subjektive Unentschuldbarkeit geschlossen werden, jedoch erlaubt das Ausmaß des objektiven Verstoßes jedenfalls grundsätzlich Rückschlüsse auf innere Vorgänge (BGH VersR 2003, 364; BGHZ 119, 147).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 119/01

    Verkehrssicherungspflichten eines Lkw-Fahrers als Versicherungsnehmer beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 127/06
    Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts sind deshalb nicht zu beanstanden und tragen die rechtliche Wertung, der Kläger habe sich, da er sein Fahrzeug nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert hatte, objektiv grob fahrlässig verhalten (vgl. OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 364).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer

    Damit hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007 - 19 U 127/06 -, juris).

    Insofern kann sich die Beklagte auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen einer doppelten Sicherung berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007, a. a. O., juris Rn. 9; vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Beamtenrecht nur Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

  • VG Augsburg, 13.04.2018 - Au 2 K 17.1704

    Schadenersatz wegen Dienstpflichtverletzung durch nicht hinreichend gesichertes

    Hierfür wäre erforderlich, dass der Kläger einen Routinehandgriff wegen einer Ablenkung durch äußere Umstände ausnahmsweise vergessen hätte (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 20.11.2017 - 2 K 6134/16 - UA S. 11; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 14).
  • VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.843

    Regressforderung des Dienstherrn, Abrollunfall, grobe Fahrlässigkeit, Umfang des

    Hierfür wäre erforderlich, dass der Kläger einen Routinehandgriff wegen einer Ablenkung durch äußere Umstände ausnahmsweise vergessen hätte (vgl. VG Augsburg, U.v. 13.4.2018 - Au 2 K 17.1704 - juris Rn. 35; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 14).

    Eine Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss einer Versicherung für derartige Fälle wie hier besteht schon nicht und hätte wohl auch keine Entlastung für den Kläger gebracht, da auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Leistungspflicht im Fall der groben Fahrlässigkeit (vgl. OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris), wiederum ausgeschlossen wäre.

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 11 K 13.01851

    Verpflichtung zum Schadensersatz einer Postbeamtin (Postzustellerin) wegen grob

    Eine Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss einer Versicherung für derartige Fälle wie hier besteht schon nicht und hätte wohl auch keine Entlastung für die Klägerin gebracht, da auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung eine Leistungspflicht im Fall der groben Fahrlässigkeit, wie sie hier wohl anzunehmen wäre (OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris), wiederum ausgeschlossen wäre.
  • LG Hildesheim, 13.06.2018 - 1 S 17/18

    Zur Haftung für Beschädigung eines Mietwagens durch unterlassene Sicherung gegen

    Insoweit hat das Amtsgericht mit Recht einen objektiv schwer wiegenden Pflichtverstoß in der Tatsache gesehen, dass der Beklagte entgegen der zu 8 14 Abs. 2 Satz 1 StVO normierten Sicherungspflicht die erforderliche doppelte Sicherung des abgestellten Fahrzeuges mittels Handbremse und Einlegen des Ganges bei Gefälle nicht vorgenommen hat (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 830).
  • VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 2 K 13.276

    Bundesbeamtenrecht; Schadensersatz wegen Dienstpflichtverletzung; grobe

    Mangels Vorliegens von Anhaltspunkten, die auf eine Sondersituation schließen lassen, hat der Kläger damit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem Maß verletzt, das objektiv und subjektiv den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigt (vgl. NdsOVG, B.v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 23.6.2008 - Au 2 K 07.306 - juris Rn. 11; U.v. 9.4.2008 - Au 2 K 07.737 - UA S. 3; VG Wiesbaden, U.v. 25.6.2007 - 8 E 384/05 - juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, U.v. 8.3.2007 - 19 U 127/06 - juris Rn. 6).
  • VG Wiesbaden, 25.06.2007 - 8 E 384/05

    Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und die Voraussetzungen für die

    Der entsprechende Nachweis kann auch nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erbracht werden (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 22.09.1999, Az.: 22 VG 292/99, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007, Az.: 19 U 127/06, zitiert nach Juris).
  • LG Potsdam, 25.06.2013 - 3 O 170/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Nur vorsorglich (im Hinblick auf ein mögliches Berufungsverfahren) wird jedoch angemerkt, dass die Klägerin für ein - prinzipiell denkbares - Augenblicksversagen als Entschuldigungsgrund nichts Konkretes vorgetragen hat (vgl. zu den Anforderungen OLG Karlsruhe v. 8.3.2007, 19 U 127/06, Rn. 14; BGH v. 8.2.1989, IVa ZR 57/88).
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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6937
LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05 (https://dejure.org/2007,6937)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28.08.2007 - 13 O 602/05 (https://dejure.org/2007,6937)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28. August 2007 - 13 O 602/05 (https://dejure.org/2007,6937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Ausgestaltung der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls zwischen einem von hinten kommenden sowie auffahrenden Fahrzeugführer und dem geschädigten Motorradfahrer; ...

  • RA Kotz

    Motorradkleidung - Abzug neu für alt bei Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    Höhe des Schadensersatzes bei unfallbedingt beschädigter Motorradschutzkleidung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Abzüge für Wertverlust Neu für Alt bei Motorradschutzkleidung

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Kein Abzug 'neu für alt' bei Beschädigung von Motorradkleidung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Abzug neu für alt bei beschädigter Motorradkleidung

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05
    Ausgehend davon, dass bei der Berechnung von Verdienstausfallbeträgen das jährliche Weihnachts- und Urlaubsgeld unter Abzug der Urlaubs- und Freistellungstage verteilt werden muss (vgl. hierzu BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.05.1996 - VI ZR 102/95) ergibt sich ausgehend von den Jahresgesamtzahlen des Klägers gemäß Lohnabrechnung Dezember 2004 (Anlage 16) nachvollziehbar allein folgendes:.
  • OLG München, 26.06.2015 - 10 U 2581/13

    Kollision zwischen Pkw und Motorrad beim Überholvorgang

    Der Schädiger hat im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter Kleidungsstücke den Wert dieser Kleidungsstücke ohne Abzug "neu für alt" zu ersetzen, da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient (Senat, Urt. v. 23.01.2009 - 10 U 4104/08 (Juris); LG Oldenburg DAR 2002, 171; LG Darmstadt DAR 2008, 89 m. zust. Anm. Szymanski; AG Lahnstein DAR 1998, 240; AG Schwartau DAR 1999, 458 f.) Da weitere Schutzbekleidung, insbesondere der Helm beschädigt bzw. zerstört wurden, schätzt der Senat den Kleiderschaden des Klägers auf 2.000 EUR.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2009 - 15 U 71/08

    Haftungsverteilung zwischen einem auf einer Bundesstraße wendenden Pkw und einem

    Die für Motorradkleidung mitunter vertretene gegenteilige Ansicht (LG Köln vom 25.01.2005 - 16 O 381/03, Rn. 23; LG Darmstadt vom 28.08.2007 - 13 O 602/05 = DAR 2008, 89 , Rn. 30; AG Lahnstein v. 31.03.1998 - 2 C 44/98 = DAR 98, 240; AG Bad Schwartau v. 17.06.1999 - 3 C 321/99 = DAR 99, 458; AG Aachen vom 25.11.2004 - 8 C 471/04, Rn. 5, jeweils zitiert nach Juris) vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 23.01.2009 - 10 U 4104/08

    Berufung: Widerspruch in Tatbestand und Entscheidungsgründen des

    Hinsichtlich der Motorradschutzkleidung und des Motorradhelms kommt ein Abzug neu für alt nicht in Betracht (vgl. zuletzt Landgericht Darmstadt, DAR 2008, 89).
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