Weitere Entscheidung unten: KG, 22.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07   

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https://dejure.org/2007,847
OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.10.2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 (https://dejure.org/2007,847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietfahrzeugkosten bei bevorstehender Lieferung eines vor dem Unfall bestellten Ersatzfahrzeuges; Verpflichtung zur Anschaffung eines gebrauchten Ersatz-Lkw als Interimsfahrzeug; Zahlung einer weiteren ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 254 BGB
    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges; Einmalige Geltendmachung einer Nebenkostenpauschale pro Unfallereignis; Frist zur Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges; Einmalige Geltendmachung einer Nebenkostenpauschale pro Unfallereignis; Frist zur Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem ...

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Mietwagendauer

  • Judicialis

    BGB § 249

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Keine Verpflichtung zur Anschaffung eines Interimfahrzeugs bei erfolgter Neuwagenbestellung mit vertretbarer Lieferfrist

  • RA Kotz

    Ersatzfahrzeug/Interimsfahrzeug - Geschädigter darf auf ein vor Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Schadensersatzpflicht bei unfallbedingtem Totalschaden eines Fahrzeugs - Mietwagenkosten; Schadensminderung durch Anschaffung eines Interimsfahrzeugs; Nebenkostenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ersatz für Mietfahrzeugkosten bei Verkehrsunfall: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Interimsfahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Unfall auf Neuwagen warten?

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Mietwagen nach Unfall mit Totalschaden

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkostenersatz bei Unfall

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ersatz für Mietfahrzeugkosten bei Verkehrsunfall: Geschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten bei Unfall: Geschädigter darf auf sein bestelltes Neufahrzeug warten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallgeschädigter darf auf sein vor dem Unfall bestelltes Neufahrzeug warten - Versicherung muss Mietfahrzeugkosten für 47 Tage ersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 446
  • NZV 2008, 145
  • ZMR 2008, 781
  • VersR 2009, 276
  • DAR 2008, 205
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 247/05

    Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung bei anteiliger Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2397 und 2007, 66), der sich der Senat anschließt, ist entgegen der Auffassung des Beklagten die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Vollkaskoversicherung nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Geschädigten ein eigenes Mitverschulden an dem betreffenden Unfall trifft.
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Bei der gebotenen Beurteilung aus einer Sicht ex ante (vgl. dazu BGH, NJW 1985, 2637 - jurisRn. 12) stellte sich insoweit die Lage für die Klägerin zum Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschaffung eines Interimsfahrzeuges am 24. und 25. Oktober 2005 so dar, dass bei einem Verzicht darauf die angemessene Wiederbeschaffungsfrist lediglich um maximal 24 Tage (nämlich vom 7. bis 30. November 2005) überschritten werden würde.
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Hierbei sind die Kosten zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzuges seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, NJW 1982, 1518 - jurisRn. 9 m. w. N.).
  • OLG Celle, 08.04.1968 - 5 U 1/68
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Unfallgeschädigte bereits vor dem Unfall einen Neuwagen bestellt hatte, der Schädiger grundsätzlich bis zum Tage der Lieferung des gekauften Fahrzeugs Nutzungsausfall zu erstatten hat, sofern sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen hält (vgl. OLG München, a. a. O., jurisRn. 43; ebenso OLG Bremen, VersR 1969, 333).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 2006, 2397 und 2007, 66), der sich der Senat anschließt, ist entgegen der Auffassung des Beklagten die Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der Vollkaskoversicherung nicht deshalb ausgeschlossen, weil den Geschädigten ein eigenes Mitverschulden an dem betreffenden Unfall trifft.
  • OLG München, 27.11.1975 - 24 U 813/75

    Neuwagenbestellung; Wirtschaftlicher Totalschaden; Mietfahrzeug;

    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Der Unfallgeschädigte hat dabei aber lediglich die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssen, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (vgl. OLG München, VersR 1976, 1145 - jurisRn. 32 m. w. N.).
  • AG Emmendingen, 09.03.2004 - 3 C 218/03
    Auszug aus OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07
    Selbst wenn man annimmt, die Klägerin habe wegen eines schon aufgrund der äußerlichen Beschädigungen des Lkw ohne weiteres erkennbaren Totalschadens nicht eine Woche auf das Gutachten warten dürfen, sondern bereits vorab telefonisch beim Gutachter den Wiederbeschaffungswert erfragen müssen (vgl. dazu z. B. AG Emmendingen, VRS 107, 162), bestand eine dahingehende Erkundigungspflicht der Klägerin jedenfalls nicht vor Montag, dem 24. Oktober 2005.
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle , NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NZV 2012, Seite 339 ).
  • AG Brandenburg, 27.05.2022 - 31 C 290/20

    Verkehrsunfall - Vorfahrtverletzung durch Linksabbieger

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle, NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.; AG Brandenburg an der Havel, NZV 2012, Seite 339).
  • AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15

    Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle , NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NZV 2012, Seite 339 = BeckRS 2011, Nr.: 23216 ).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Bei einem einheitlichen Unfall kann die Unkostenpauschale nur einfach geltend gemacht werden, auch wenn unterschiedliche Schäden auf verschiedene Rechts-gutsinhaber entfallen (OLG Celle 24.10.2007 - 14 U 85/07 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins

    Zwar kann ein Unfallgeschädigter u.U. gehalten sein, sich telefonisch beim Sachverständigen nach dem Wiederbeschaffungswert zu erkundigen (BGH, Urteil vom 24.06.1986 - VI ZR 222/85, VersR 1986, 1208; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07, VersR 2009, 276).

    Zuzubilligen ist nach Erhalt der Entscheidungsgrundlage in Form des Schadensgutachtens schließlich eine - kurze - Überlegungsfrist zum weiteren Vorgehen (BGH, Urteil vom 24.06.1986 - VI ZR 222/85, VersR 1986, 1208: drei Tage; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07, VersR 2009, 276 und OLG München, Urteil vom 24.11.2006 - 10 U 4748/06, BeckRS 2006, 14236: zwei Tage; OLG Köln, Urteil vom 29.08.2006 - 15 U 38/06, Schaden-Praxis 2007, 13: fünf Tage).

  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Sofern tatsächlich höhere Kosten entstanden sein sollten, ist es der Klägerseite aber auch unbenommen, ihre Unkosten konkret zu belegen und abzurechnen ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 291; OLG Celle , NJW 2008, Seiten 446 ff. = NZV 2008, Seiten 145 ff. = DAR 2008, Seiten 205 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.; AG Brandenburg an der Havel , NZV 2012, Seite 339 ).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Für die Entscheidung, welchen Weg er insoweit gehen will, sind ihm drei Tage ab Erhalt des Gutachtens zuzubilligen (vgl. OLG Gelle NJW 2008, 446; OLG Brandenburg Schaden-Praxis 2007, 361; OLG Köln Schaden-Praxis 2007, 13).
  • OLG Jena, 05.07.2016 - 5 U 165/15

    Mietwagenkosten, Ersatz, Darlegungslast

    (vergl. Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 249 Rn. 442, OLG Celle VersR 1963, 567; NJW 2008, 446; 2008, 447).
  • AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15

    Dauer der Nutzungsausfall-Entschädigung

    Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).

    Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).

  • LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12

    Ermittlung des Restwerts eines Taxis im Rahmen der Geltendmachung von

    Nach diesen Grundsätzen darf ein Eigentümer eines total beschädigten Fahrzeugs grundsätzlich Mietwagenkosten nur für den Zeitraum vom Schädiger beanspruchen, in dem ihm die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich gewesen wäre (OLG Celle v. 24.10.2007, 14 U 85/07, Versicherungsrecht 2009, 276 (276 f.) - zitiert nach juris).

    Nach Zugang des Gutachtens war der Klägerin noch eine Überlegungsfrist von weiteren zwei Tagen zuzubilligen, so dass der Wiederbeschaffungszeitraum grundsätzlich am 24.12.2011 begann (vgl. OLG Celle v. 24.10.2007, 14 U 85/07, VersR 2009, 276 (277) - zitiert nach juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den

  • LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges als Kosten der Schadensbehebung

  • OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens

  • LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Verzögerung der

  • LG Bonn, 05.06.2012 - 8 S 84/12

    Zulässigkeit der Vermischung einer fiktiven und konkreten Abrechnung im Rahmen

  • LG Braunschweig, 13.01.2009 - 7 S 93/08

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges,

  • AG Brandenburg, 22.09.2011 - 31 C 1241/11

    Verkehrsunfall - Höhe der Kostenpauschale

  • LG Berlin, 07.08.2018 - 50 S 25/18

    Unfallregulierung, Gutachten, Ausfallschaden, Anwaltskosten

  • LG Braunschweig, 15.01.2009 - 7 S 278/08

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten, Anforderungen an die Anmietbemühungen zu

  • AG Bonn, 06.11.2012 - 109 C 145/11

    Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten,

  • LG Schweinfurt, 20.03.2023 - 23 O 846/22
  • LG Stuttgart, 14.06.2016 - 26 O 23/16

    Unfall: Kfz-Haftpflichtversicherung Verzugsschaden verspätete Zahlung

  • LG Braunschweig, 13.01.2009 - 7 S 394/08

    Bestimmung der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten unter Bezugnahme auf den

  • LG Frankenthal, 30.07.2010 - 3 O 313/08

    Erfüllung der Schadensminderungspflicht i.R.d. Schadenersatzes nach

  • LG Braunschweig, 10.02.2009 - 7 S 404/08

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten bei notwendiger Anmietung zur Nachtzeit,

  • AG Hannover, 04.08.2017 - 417 C 3296/17
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Rechtsprechung
   KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6954
KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
KG, Entscheidung vom 22.01.2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 (https://dejure.org/2007,6954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Sachverständigengutachtens auf Basis der Fahrzeugschäden zum Beweis eines behaupteten Fahrstreifenwechsels des Unfallgegners; Überholen bei unklarer Verkehrslage; Fahrstreifenwechsel ohne Fahrtrichtungsanzeiger nach links auf einen befahrenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 286; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Zulassung eines Sachverständigengutachtens bei einem PKW-Unfall aufgrund eines Fahrstreifenwechsels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 520
  • DAR 2008, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.07.2005 - 12 U 50/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Unfallverursachung durch Polizeifahrzeug mit

    Auszug aus KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
    Die Höhe des Nutzungsausfalls sowie der zugesprochenen pauschalen Unkosten von 70 EUR (Unkostenpauschale, 20 EUR, Senat DAR 2006, 211 = MDR 2006, 568 = NZV 2006, 307 zuzüglich pauschalierter Ummeldekosten, 50 EUR, vgl. OLG Düsseldorf NZV 2006, 415) bewegen sich im Bereich des Üblichen (§ 287 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05
    Die Höhe des Nutzungsausfalls sowie der zugesprochenen pauschalen Unkosten von 70 EUR (Unkostenpauschale, 20 EUR, Senat DAR 2006, 211 = MDR 2006, 568 = NZV 2006, 307 zuzüglich pauschalierter Ummeldekosten, 50 EUR, vgl. OLG Düsseldorf NZV 2006, 415) bewegen sich im Bereich des Üblichen (§ 287 ZPO).
  • LG Berlin, 23.08.2012 - 44 O 262/11

    Kein Anspruch auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt und Beilackierungskosten

    Denn ein Sachverständiger kann zwar den genauen Anstoßwinkel der Fahrzeuge ermitteln, nicht aber feststellen, wo auf der Straße die Fahrzeuge gefahren sind und auch nicht welcher Fahrzeugführer nach rechts oder nach links oder geradeaus gelenkt hat, sofern nicht zumindest die Position eines der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn im Unfallzeitpunkt feststeht (KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2007, 12 U 207/05, NZV 2007, 520).
  • LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand,

    Das Gericht hält jedoch entgegen der Auffassung der Klägerin für diese Kosten nur eine Pauschale in Höhe von 50, 00 ? nach § 287 ZPO für angemessen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.01.2007, AZ.: 12 U 207/05).
  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07

    Verkehrsunfall: Absehen von der Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

    10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123).
  • AG München, 27.06.2011 - 331 C 29216/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe der Kostenpauschale des Geschädigten

    (KG, Beschl. v. 22.01.2007 - 12 U 207/05, NZV 2007, 520).
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