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   BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07   

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https://dejure.org/2008,920
BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Rücksichtnahmepflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf einem farblich getrennten Radweg und Fußweg; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Fahrradunfalls; Sturz eines Radfahrers wegen einer Körperbewegung eines Fußgängers in Richtung Radweg; Mitverschulden eines ...

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1 Da; ; BGB § 254 Abs. 1 F; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Pflicht zur Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auch auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen im Sinne des Zeichens 241 zu § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenstoß von Radler und Fußgänger an Bushaltestelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radunfall an der Bushaltestelle - Radfahrer müssen so fahren, dass sie das Rad ständig im Griff haben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Radfahrer müssen auf Fußgänger auch auf getrennten Rad- und Fußwegen Rücksicht nehmen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme von Radfahrern auf Fußwegen auch auf getrennten Rad- und Fußwegen!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Radfahrerunfall: Klingeln allein genügt nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 239
  • MDR 2009, 203
  • NZV 2009, 177
  • VersR 2009, 234
  • DAR 2009, 386
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. etwa Senatsurteil vom 9. Juli 1968 - VI ZR 171/67 - VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - VersR 1998, 474, 475).

    Es kommt danach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - aaO; vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239 m.w.N.).

    Die unter diesem Gesichtpunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar in besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - aaO).

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung gemäß § 254 BGB ist eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten aber nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94 - VersR 1995, 583, 584 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - VersR 2006, 663).

    Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    a) Das Berufungsgericht geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer zu heftigen und objektiv nicht erforderlichen Bremsreaktion - dann kein Verschulden darstellt, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 62/75 - VersR 1976, 734 m.w.N. zum plötzlichen Platzen eines Reifens während der Fahrt sowie Senatsurteile vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458; vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 - VersR 1988, 291 und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lag jedoch eine solche ohne Verschulden des Klägers eingetretene und für ihn nicht voraussehbare Gefahrenlage nach den Umständen des Streitfalles nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - aaO).

  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    a) Das Berufungsgericht geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer zu heftigen und objektiv nicht erforderlichen Bremsreaktion - dann kein Verschulden darstellt, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 62/75 - VersR 1976, 734 m.w.N. zum plötzlichen Platzen eines Reifens während der Fahrt sowie Senatsurteile vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458; vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 - VersR 1988, 291 und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303).
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91

    Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO).
  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Bei der gebotenen Abwägung im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. etwa Senatsurteil vom 9. Juli 1968 - VI ZR 171/67 - VersR 1968, 1093, 1094 m.w.N.; vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - VersR 1998, 474, 475).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89
    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Nach der bisher herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung begründet das Radfahren ohne Schutzhelm - zumindest bei Erwachsenen - nicht oder zumindest nicht ohne weiteres - den Vorwurf des Mitverschuldens (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 86; OLG Hamm NZV 2002, 129, 131; OLG Stuttgart VRS 97 (1999), 15, 18; OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Nürnberg DAR 1999, 507; OLG Karlsruhe NZV 1991, 25; OLG Düsseldorf NZV 2007, 619; OLG Saarbrücken NZV 2008, 202, 303).
  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

    Auszug aus BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
    Es kommt danach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97 - aaO; vom 12. Juli 1988 - VI ZR 283/87 - VersR 1988, 1238, 1239 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • OLG Nürnberg, 23.10.1990 - 3 U 2574/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

  • OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden

  • BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94

    Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Allein der Umstand, dass es sich um einen unbefestigten Weg handelte, erforderte es nicht, weniger als eine "normale" Geschwindigkeit, die bei den hier als Mindestgeschwindigkeit des Geschädigten festgestellten 16 km/h ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 7), zu wählen.

    Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 13).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Objektiv falsche Reaktionen von Verkehrsteilnehmern stellen nach ständiger Senatsrechtsprechung dann kein schuldhaftes Verhalten im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB dar, wenn der Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (Senat, Urteil vom 28. September 1976 - VI ZR 219/74, VersR 1977, 36; vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Allein der Umstand, dass es sich um einen unbefestigten Weg handelte, erforderte es nicht, weniger als eine "normale" Geschwindigkeit, die bei den hier als Mindestgeschwindigkeit des Klägers festgestellten 16 km/h ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 7), zu wählen.

    Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 13).

  • KG, 15.01.2015 - 29 U 18/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Radfahrers mit einem aus

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass der dargestellten Auslegung des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 2 StVO das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07 -, NJW-RR 2009, 239 ff. zitiert nach Juris) nicht entgegensteht.
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Der BGH (NJW-RR 2009, 239, 240 Rn. 8) hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner anschließenden Revisionsentscheidung (BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/07, VersR 2009, 234-236) diese Frage offen gelassen, da nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf der Kläger keine Kopfverletzungen erlitten hatte, mithin das Tragen eines Fahrradhelms nicht den Eintritt seiner sturzbedingten Verletzungen hätte verhindern können.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar bei besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97, VersR 1998, 474, 475), eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94, VersR 1995, 583, 584; vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05, VersR 2006, 663 und vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 15).

    Abstrakt gefährliche Situationen können zwar eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme dann begründen, wenn sich das abstrakte Gefährdungspotential zu einer kritischen Situation verdichtet (vgl. zu lediglich farbig getrennten Fußgänger- und Radfahrwegen: Senatsurteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 11 ff.).

  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auch bei einer "normalen" Geschwindigkeit kann es zu einem solchen Sturz vom Fahrrad kommen, wenn das Vorderrad plötzlich blockiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008, VI ZR 171/07, juris, Rdn. 7), wie dies bei der Kollision mit dem Hund hier der Fall war.

    Ohne erkennbare Reaktion auf ein Klingelzeichen hätte sie ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren und sich bremsbereit verhalten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008, VI ZR 171/07, juris, Rdn. 14).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2015 - 9 U 9/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden eines Fußgängers bei Schreckreaktion

    Für "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat, und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, NJW 1976, 1504; BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg a.a.O., § 276 BGB, RdNr. 17; Spiegel a.a.O., S. 291).

    Wer in dieser Situation bei einer nachträglichen Betrachtung objektiv falsch reagiert, weil der Zaun den Hund zurückgehalten hat, handelt nicht schuldhaft (vgl. für entsprechende Fälle BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris).

  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

  • OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Einfahrt

  • OLG München, 24.04.2013 - 10 U 3820/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Überholen eines ohne Ankündigung abbiegenden

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg befahrenden 14-jährigen

  • OLG München, 05.10.2012 - 10 U 1869/12

    Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf einem nur optisch getrennten Geh- und

  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20

    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten

  • BGH, 27.04.2023 - IX ZR 99/22

    Erklärung der Rücknahme des Widerspruchs gegenüber dem anmeldenden Gläubiger oder

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

  • OLG Brandenburg, 14.09.2017 - 12 U 12/17

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnung der Betriebsgefahr bei einem berührungslosen

  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 81/19

    Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Radweg, Sperrpfosten, ERA 2010

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

  • LG Flensburg, 12.01.2012 - 4 O 265/11

    Haftung bei Radfahrerunfall im öffentlichen Straßenverkehr: Mitverschulden bei

  • OLG Hamm, 27.06.2022 - 7 U 19/22

    Einfahren; Abbiegen; Überholen bei unklarer Verkehrslage; doppelte Gefährlichkeit

  • OLG Köln, 17.02.2021 - 5 U 110/20

    Zur Haftung von niedergelassenen Kinderärzten wegen unterlassener

  • LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17

    Aufzugsanlage - Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an den Betreiber

  • OLG Hamm, 22.11.2022 - 7 U 8/22

    Haftung eines Fahrradfahrers wegen Kollision mit einem anderen Radfahrer im Zuge

  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

  • OLG München, 30.04.2010 - 10 U 3822/09

    Beurteilung der Schuldfrage eines Verkehrunfalls in Österreich nach dortigem

  • OLG München, 03.07.2009 - 10 U 1711/09

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines auf eine Vorfahrtstraße einfahrenden

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10

    Schadensersatzansprüche aus einem Fahrradunfall

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 84/18
  • LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Sturz eines Radfahrers bei

  • VG Düsseldorf, 08.05.2009 - 14 K 329/09

    Überprüfung einer durch Verkehrszeichen geregelten Pflicht zur Benutzung eines

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