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   AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09   

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AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
AG Schweinfurt, Entscheidung vom 31. August 2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 (https://dejure.org/2009,2595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 100h StPO; § 46 OWiG

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung im "bayerischen Brückenabstandsmessverfahren"

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit von Videoabstandsmessungen in Bayern

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Verwertungsverbot bei Video-Abstandsmessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des "bayerischen" Brückenabstandsmessverfahrens mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Praktische Konkordanz als Einschränkungsmöglichkeit des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung; Fahrlässige Unterschreitung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bayerisches Brückenabstandsmessverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Polizeiliche Videokontrollen sind auch in Bayern zulässig

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Brücken-Abstandsmessung und Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessung (wohl) rechtswidrig- Erfolgreicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Videoabstandsmessungen

Papierfundstellen

  • DAR 2009, 660
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    Nach den eindeutigen Vorgaben des BVerfG stellt eine Videoüberwachung mit einer Aufzeichnung des hierdurch gewonnenen Bildmaterials einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und dessen besondere Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar (BVerfG NVwZ 2007, 688, 690).

    Die konkrete Eingriffsintensität kann zwar dem Grunde nach durch das anlassgebende eigene Verhalten des von der eingreifenden Maßnahme Betroffenen reduziert werden (BVerfGE 100, 313, 376; BVerfGE 107, 299, 318; BVerfGE 109, 279, 353), andererseits jedoch auch im Falle verdachtsloser Eingriffe mit großer Streubreite, wodurch auch Unbeteiligte, die durch ihr Verhalten den Eingriff nicht veranlasst haben und in keiner vorwerfbaren Beziehung zu dem Fehlverhalten stehen, wieder ansteigen (BVerfG NVwZ 2007, 688, 691; BVerfGE 100, 313, 376, 392; BVerfGE 107, 299, 320 f.).

    Erhöht wird eine solche Eingriffsintensität noch zusätzlich durch die Möglichkeit, das durch Aufzeichnungen gewonnene Bildmaterial in vielfältiger Weise auswerten, bearbeiten und mit anderen Informationen verknüpfen zu können (BVerfG NVwZ 2007, 688, 691).

    Der jüngsten Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009 lässt sich nicht abschließend entnehmen, ob und inwieweit das BVerfG die Videoaufzeichnungen im Brückenabstandsmessverfahren mit den "Ganzkörper-Aufnahmen" auf öffentlichen Plätzen, wie dies etwa der Entscheidung des BVerfG vom 23.02.2007 zu Grunde lag (BVerfG NVwZ 2007, 688 ff.), in der Eingriffsintensität gleichstellt.

    Der in der vorgenannten Entscheidung des BayObLG in Rede stehende Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG durch den polizeilichen Gewahrsam im Sinne des Art. 17 PAG stellt, zumindest nach der derzeitigen Beurteilung durch das erkennende Gericht, eine dem Grunde nach in seiner Schwere mit der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eines durch eine polizeiliche Videoaufzeichnung Betroffenen dar, wie sie vom BVerfG im "Gedenkstätten"-Fall angenommen worden ist (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 688, 691), womit die vom BayObLG vorgegebenen Grundsätze auch im vorliegenden Fall anwendbar und beachtlich erscheinen.

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das Gericht sieht sich durch die Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, an der Verwertung der Videobänder im Rahmen der Beweisaufnahme nicht gehindert, nachdem insoweit gerichtlicherseits zunächst festzustellen ist, dass der dem Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009 zugrunde liegende Ausgangssachverhalt nicht mit dem im vorliegenden Fall anzutreffenden Sachverhalt hinsichtlich der Messmethode und -durchführung ohne Weiteres vergleichbar ist.

    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht etwa dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum erhoben wurden, nachdem das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre gewährleistet, sondern auch in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung trägt (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16 f. m. w. N.).

    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Zwar setzt Willkür gerade keinen subjektiven Willen voraus, sondern ist bereits mit einem objektiv willkürlichen Verhalten, das in tatsächlicher und eindeutiger Weise zur zu beherrschend suchenden Situation unangemessen ist, anzunehmen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08; BVerfGE 62, 189, 192; BVerfGE 70, 93, 97).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Das BVerfG hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Frage der Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG jeweils ausgeführt, dass zwar die Videoaufzeichnungen einen Eingriff in dieses hochrangige Grundrecht darstellen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08; BVerfGE 120, 378, 397 ff.), insbesondere im Falle der Vorbereitung hoheitlich belastender Verwaltungsakte (BVerfG NVwZ 2007, 688, 689).

    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Schließlich erhält die Ermittlungsmaßnahme noch durch die vergleichsweise "Heimlichkeit" eine zunehmende Schwere (BVerfG NJW 2008, 1505, 1508, m. w. N.), nachdem die Betroffenen bestenfalls die im Vorbeifahren flüchtig wahrnehmbare "Leitplankenkamera", über welche punktuell das "Fahrerband" gespeist wird, bemerken werden, nicht jedoch die "Brückenkamera", die den gesamten Fahrbahnabschnitt durchgehend erfasst (vgl. BVerfG NJW 2008, 1505, 1509).

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Nach einer Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden DAR 2005, 637 f.) stellt das Verkehrsüberwachungsgerät VKS in der Softwareversion 3.01 ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) dar.

    In seiner Entscheidung hat das OLG Dresden im Zuge der Annahme eines standardisierten Messverfahrens über die genaue Funktionsweise unter anderem das Nachfolgende ausgeführt (nachfolgend Zitat OLG Dresden DAR 2005, 637 f.):.

    Als gefährdender Abstand wird, auch und gerade auf Autobahnen, die Strecke verstanden, die innerhalb von 0, 8-0,9 s durchfahren wird (OLG Koblenz v. 10.07.2007, 1 Ss 197/07; OLG Koblenz v. 13.05.2002, 1 Ss 75/02 [jeweils 0, 9]; OLG Dresden, DAR 2005, 637 [0,8]; König , in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. A. 2007, § 4 StVO Rn. 6, m. w. N.).

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGHSt 38, 372, 373 f.; BGHSt 37, 30, 31 f.; BGHSt 35, 32, 34 f.; BGHSt 31, 304, 307 ff.; BGHSt 27, 355, 357; BGHSt 19, 325, 329 ff.).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGHSt 37, 30, 32, m. w. Nachw.).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Vielmehr ist diese Frage nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und des Gewichts des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGHSt 38, 372, 373 f.; BGHSt 37, 30, 31 f.; BGHSt 35, 32, 34 f.; BGHSt 31, 304, 307 ff.; BGHSt 27, 355, 357; BGHSt 19, 325, 329 ff.).

    Maßgeblich mitbeeinflußt wird das Ergebnis der demnach vorzunehmenden Abwägung vom Gewicht des in Frage stehenden Verfahrensverstoßes (vgl. BGHSt 42, 372, 377; BGHSt 38, 372, 373).

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Denn für die Allgemeinheit von Bedeutung ist im allgemeinen nicht, gegen welche Einzelnorm verstoßen ist, sondern wie schwerwiegend die Auswirkungen auf schützenswerte Rechtsgüter sind, die sich aus dem Verstoß ergeben könne (vgl. BayVerfGHE 43, 107 [128f.] = NVwZ 1991, 664), und welches Gewicht diesen Rechtsgütern zukommt.

    Da nur Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit einen Gewahrsam rechtfertigen können, setzt dessen Anordnung zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten eine besonders sorgfältige Abwägung der Gefahren für das zu schützende Rechtsgut mit dem Grundrecht der Freiheit der Person voraus (BayVerfGHE 43, 107 [128] = NVwZ 1991, 664; vgl. auch BVerwGE 45, 51 [59f.] = NJW 1974, 807).".

  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    An die außergewöhnliche Härte, die dem Grunde nach an sich nur im Falle einer nachhaltigen Existenzgefährdung angenommen werden kann und die dann erst im Einzelfall das Absehen der an sich angezeigten und gebotenen Verhängung eines Fahrverbots als Regelfahrverbot im Sinne des § 4 Abs. 1 BKatV rechtfertigen könnte (vgl. BGHSt 38, 106, 125; BayObLGSt 1994, 118, 121), sind hohe Anforderungen zu stellen.

    Gerade der Umstand, bereits durch die Verhängung eines nur einmonatigen Fahrverbots beruflich besonders betroffenen zu sein, sollte und müsste jeden Fahrzeugführer bereits bei Fahrtantritt veranlassen, die geltenden und anzunehmend auch hinlänglich bekannten Verkehrsregeln genauer einzuhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118, 119).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    Die repressive Verkehrsüberwachung verfolgt den legitimen Zweck, durch staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455), zur Erhaltung und Stärkung der Sicherheit der Allgemeinheit beizutragen.

    Zuletzt stünde der im Zusammenhang mit dem gerade auch im bayerischen Landesrecht vorzufindende Begriff der "Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung", wie er in Art. 32 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. c, in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 1. HS sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 2. HS lit. c PAG gebraucht wird und wohl überwiegend als Ausschluss der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten verstanden wird, der Annahme eines notwendigen Schutzes hochrangiger Interessen durch die verfahrensgegenständliche Brückenabstandsmessung als staatliche Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften, welche der Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs dienen und die Verkehrsdisziplin gewährleisten (BayObLG NJW 1997, 3454, 3455) nicht entgegen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09
    40 Allerdings ist, so das BVerfG in fortlaufender Rechtsprechung, auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Vielmehr bedarf es nach den uneingeschränkten Vorgaben des BVerfG eines Akts des Gesetzgebers selbst, mithin eines formellen Bundes- oder Landesgesetzes, welches zudem den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit entspricht und, wie jede Schrankenregelung, auch verhältnismäßig ist (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 16; BVerfGE 65, 1, 43 f.; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • FG München, 21.03.1995 - 13 K 2958/94

    Kirchensteuerpflichtigkeit einer finnischen Staatsangehörigen;

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

  • OLG Koblenz, 02.05.2002 - 1 Ss 75/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes:

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • OLG Koblenz, 10.07.2007 - 1 Ss 197/07

    Abstandsunterschreitung: Zugrunde zu legende Werte bei einer Abstandsmessung mit

  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1995 - 5 Ss OWi 38/95
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • OLG Bamberg, 18.12.2007 - 3 Ss OWi 1662/07

    Abstandsmessung - VAMA als standardisiertes Messverfahren

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Damit besteht ein Beweiserhebungsverbot (ebenso für vergleichbare Systeme OLG Oldenburg DAR 2010, 32, 33; AG Eilenburg, Urteil vom 28.10.2009 [5 OWi 256 Js 32476/09]; DAR 2009, 657, 658; AG Grimma DAR 2009, 659; StRR 2009, 478; AG Meißen , Urteil vom 16.12.2009 [13 OWi 705 Js 32778/09]; VRR 2009, 472; jeweils mit überzeugender Begründung; a.A. OLG Bamberg NJW 2010, 100, 101; AG Schweinfurth DAR 2009, 660, 661/662).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Den Ausführungen des OLG Bamberg (aaO für das in Bayern verwendete System VAMA, welches dem Verfahren ViBrAM-BAMAS ähnlich ist) schließt sich der Senat an (ebenso Thüringer OLG vom 6. Januar 2010 - 1 Ss 291/09 - für eine Geschwindigkeitsmessanlage und AG Schweinfurt DAR 2009, 660 für ein anderes nicht standardisiertes Überwachungssystem) .
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

    Auch § 100 h StPO kommt (entgegen der Auffassung des AG Schweinfurt, Urteil vom 31.08.2009, 12 Owi 17 Js 7822/09) nicht in Frage.

    Das AG Schweinfurt unterliegt nach Auffassung des erkennenden Gerichts einem Denkfehler, wenn es zum einen feststellt, ?bei einer hypothetischen Gegenüberstellung der konkreten Gefährdung durch einen mehr oder weniger alkoholisierten Verkehrsteilnehmer einerseits und einem 'Drängier' andererseits erscheint das Gefährdungspotential des Straftäters nach §§ 315 c, 316 StGB auf Grund der Unbeherrschbarkeit und hohen Streubreite fahrerischen Unvermögens jedoch keineswegs höher als die nur zunächst eher punktuelle Gefährdung allein des vorausfahrenden Fahrzeugs.(AG Schweinfurt, 12 Owi 17 Js 7822/09, Nr. 5 g)?, dann aber bei gleichem Gefährdungspotential für den geringeren Eingriff der Blutentnahme strengere Voraussetzungen annimmt als für den schwereren der Lichtbildaufnahme.

  • AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08

    Vereinbarkeit massenhafter, verdachtsunabhängiger Verkehrsüberwachung mit Hilfe

    Dem steht die Entscheidung des AG Schweinfurt vom 31.08.2009, Az. 12 OWi 17 Js 7822/09, nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

    Nach Auffassung des Senats ist die Regelung des § 100 h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO auch in Bußgeldverfahren anwendbar (vgl. Göhler, OWiG, 15. Aufl., Rdnr. 145 a vor § 59) und setzt insbesondere nicht voraus, dass die Bildaufnahmen nur für Observationszwecke gefertigt werden (entgegen Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., Rdnr. 1 zu § 100 h; ebenso OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Thüringen, Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09, veröffentlicht bei BeckRS 2010, 04679; AG Schweinfurth, DAR 2009, 660).
  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

    Dieser Anfangsverdacht muss durch eine konkret-individuelle Ermittlungsentscheidung des Messbeamten festgestellt werden, vgl. hierzu AG Schweinfurt, Beschluss vom 31.08.2009, Az. 12 OWi 17 Js 7822/09, bestätigt durch OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2009, Az. 2 Ss OWi 1215/2009, verlangt also konkrete Tatsachen.
  • AG Herford, 12.04.2010 - 11 OWi 2835/09

    Vernichtung und Nichtverwendung eines im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung

    AG Schweinfurt, DAR 2009, Seite 660 ff.,.
  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2010 - 14 L 2/10

    Fahrtenbuch und Problem von Videoaufzeichnungen bei Abstandsverstößen

    vgl. - zu dem auch vorliegend verwendeten - Video-Aufzeichnungs- Messverfahren des Herstellers JVC/Piller vom Typ CG-P 50 E/TG-3 mit einer Panasonic Messkamera: AG Schweinfurt, Urteil vom 31. August 2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09 -, DAR 2009, 660 und nachfolgend OLG Bamberg, Beschluss vom 16. November 2009 - 2 Ss OWi 1215/2009 -, NJW 2010, 100, jeweils zitiert nach Juris.
  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 153 Js 34830/09

    Anwendbarkeit der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur

    (AG Schweinfurt, 12 OWi 17 Js 7822/09, Nr. 5 g)", dann aber bei glei­chem Gefährdungspotential für den geringeren Eingriff der Blutent­nahme strengere Voraussetzungen annimmt als für den schwereren der Lichtbildaufnahme.
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