Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 14.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3722
OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 2 Ss-OWi 352/08, 2 Ss OWi 352/08 (https://dejure.org/2009,3722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 Nr 1 StVG, § 29 Abs 6 StVG, § 29 Abs 7 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist der Voreintragungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot bei einem Neuverstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist der Voreintragungen

  • Judicialis

    StVG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von straßenverkehrsrechtlichen Vorahnungen während der sog. Überliegefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auf den Kopf gestellt: Können nun doch tilgungsreife Voreintragungen verwertet werden?

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Eintragungen im VZR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von straßenverkehrsrechtlichen Voreintragungen während der sog. Überliegefrist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Eintragungen im VZR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 255
  • NZV 2009, 350
  • DAR 2009, 710
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Sinn und Zweck der Einführung der am 1 Januar 2004 in Kraft getretenen (BTDrucks 15/1508 S. 15) erweiterten Ablaufhemmung von Voreintragungen während der gerichtlichen Entscheidungsphase war die gesetzgeberische Intention, dass von einer Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit bereits dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn eine neue Tat vor Eintritt der Tilgungsreife einer Voreintragung begangen wird.

    Daher soll eine Ablaufhemmung nicht nur dann eintreten, wenn eine weitere Entscheidung eintragen ist, sondern auch dann, wenn eine weitere Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, die zu einer Eintragung führt (Tatzeitprinzip so ausdrücklich BTDrucks 15/1508 S. 36).

    Durch die Einführung der maximal 1 jährigen Ablaufhemmung für die Tilgung von Voreintragungen während der gerichtlichen Entscheidungsphase (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG) soll der anwaltlichen Praxis entgegen gewirkt werden, nur deshalb Rechtsmittel einzulegen, um das Verfahren herauszuzögern, mit dem Ziel, durch den Ablauf der Tilgungsfrist die Tilgung bereits in das Verkehrszentralregister (VZR) eingetragener Verstöße zu erreichen (so BTDrucks 15/1508 S.15 Zif. 4).

    Diese an der Verkehrssicherheit ausgerichtete Intention der konsequenten Ahndung von Mehrfachtätern (vgl. auch BTDrucks 15/1508 S. 36 zu § 29 Abs. 6 Satz 1 und 2) hat der Gesetzgeber versucht, durch das in § 29 Abs. 6 StVG wenig geglückt formulierte Regel / Ausnahmeprinzip dadurch zu erreichen, indem er vom Wortlaut her die Voraussetzungen für die Ablaufhemmung während der gerichtlichen Entscheidungsphase an zwei Voraussetzungen knüpft.

    Genau dies wollte der Gesetzgeber durch seine Änderung verhindern (vgl. BTDrucks 15/1508 S. 36 zu § 29 Abs. 6 Satz 1 und 2).

  • OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06

    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist unterliegt die Voreintragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

    Die genannten Obergerichte gehen davon aus, dass die Überliegefrist lediglich verhindern soll, dass eine Entscheidung aus dem Register gelöscht wird, obwohl eine weitere Entscheidung während der Überliegefrist ergangen, dem Verkehrszentralregister aber noch nicht übermittel worden ist (so OLG Hamm, NZV 2006, 487 Rdn. 10).

  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 2 Ss OWi 90 B/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorliegen des Verwertungsverbots wegen Tilgungsreife

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

    Dies würde sich auch daraus ergeben, dass bei Annahme einer Hemmung der Tilgungsreife während der Überliegefrist der jeweilige Tatrichter antizipieren müsste, ob die von ihm abgeurteilte Tat rechtskräftig wird und zu einer Eintragung führt (so OLG Brandenburg, DAR 2008, 218 Rdn. 10 f).

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ss OWi 175/06

    Betriebsinhaber; Überwachungspflicht; Dauer-OWi; Überliegefrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Der erkennende Senat hat im vorliegenden Fall trotz entgegenstehender Rechtsprechung anderer Obergerichte davon abgesehen, dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (§ 121 Abs. 2 GVG), da auch bei grundsätzlicher Bedeutung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorlegungsvoraussetzungen regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn die vorgelegte Rechtsfrage gerade auch für das anhängige Verfahren rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BGHSt 33, 310 Rdn. 11f; BGHSt 30, 55, 58/59 m. w. Nachw.).

    Soweit der Bundesgerichtshof zur Vorlagepflicht nach § 42 Abs. 1 IRG entschieden hat, das von diesem Grundsatz in eng umgrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden kann, wenn z.B. damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof - z. B. wegen des Ablaufs gesetzlich festgelegter Fristen - voraussichtlich nicht möglich sein wird (BGHSt 33, 310 Rdn. 12 m.w.Nachweis ebenfalls nur zum § 42 IRG), ist zu berücksichtigen, dass § 42 Abs. 1 IRG einen viel weiteren Anwendungsbereich für Vorlagen eröffnet als § 121 Abs. 2 GVG.

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss OWi 228/05

    Fahrverbot; Voreintragung; Verwertbarkeit; Tilgungsreife; Überliegefrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Die Voreintragungen unterliegen keinem auf Sachrüge zu beachtenden Verwertungsverbot (so auch OLG Bamberg ZfSch 2007, 535; entgegen OLG Hamm Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156; OLG Schleswig-Holstein ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend; OLG Brandenburg DAR 2008, 218).

    Die von den Oberlandesgerichten Hamm (Beschluß vom 3. Mai 2005, Az. 3 Ss OWi 228/05; NZV 2006, 487; NZV 2007, 156); Schleswig-Holstein (ZfSch 2006, 348 - nur im Ergebnis, ohne auf die Rechtsfrage eingehend) und Brandenburg (DAR 2008, 218) vertretene Rechtsauffassung, dass mit Ablauf der 2 jährigen Tilgungsfrist des § 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG Voreintragungen - zwar nicht getilgt sind, aber vor Eintragung der neuen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, überzeugt nicht.

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08
    Der erkennende Senat hat im vorliegenden Fall trotz entgegenstehender Rechtsprechung anderer Obergerichte davon abgesehen, dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorzulegen (§ 121 Abs. 2 GVG), da auch bei grundsätzlicher Bedeutung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorlegungsvoraussetzungen regelmäßig nur dann gegeben sind, wenn die vorgelegte Rechtsfrage gerade auch für das anhängige Verfahren rechtlich bedeutsam sein kann (vgl. BGHSt 33, 310 Rdn. 11f; BGHSt 30, 55, 58/59 m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Die Generalstaatsanwaltschaft geht mit Antragschrift vom 18.12.2009 bezüglich des Schuldspruchs von keinen Rechtsfehlern zum Nachteil des Betroffenen aus und beantragt im Bezug auf die Rechtsfolgenentscheidung im Hinblick auf die Divergenz zum Beschluss des OLG Frankfurt v. 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 (= VRR 2009, 194 f. m. Anm. Gübner = NZV 2009, 350 ff. m. Anm. König = NStZ-RR 2009, 255 ff.) die Vorlage des Verfahrens gem. § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof.

    Die Regelung des § 29 Abs. 6 Satz 2 StVG kann mit ihrem temporaler Element auch nicht dahingehend erweiternd ausgelegt werden, dass nur die Voraussetzung einer Eintragungsfähigkeit insoweit gegeben sein müssen, dass die neuerliche Entscheidung innerhalb der Überliegefrist ergeht und somit zu einer Eintragung führen wird (so aber noch OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 = VRR 2009, 194 f. m. Anm. Gübner = NZV 2009, 350 ff. m. Anm. König = NStZ-RR 2009, 255 ff.).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte mit Beschluss vom 22.01.2009 (a.a.O.) zwar die Rechtsauffassung vertreten, dass der Tatrichter nicht gehindert sei, Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der 2-jährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen wird, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt, eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG aber gleichwohl mit nicht überzeugender Argumentation als unzulässig verneint, weil die aufgeworfene Rechtsfrage im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen Ablaufs der Überliegefrist prozessual überholt sein werde.

  • AG Wolfratshausen, 27.07.2009 - 3 OWi 53 Js 25993/08

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit von Voreinträgen im Verkehrszentralregister für

    An der bereits in früheren Entscheidungen vertretenen Rechtsauffassung, wonach an sich tilgungsreife Voreinträge im Verkehrszentralregister während der Überliegefirst grundsätzlich verwertbar bleiben (Urteil vom 26.09.2005 - 3 OWi 55 Js 608/05; Urteil vom 19.01.2009 - 3 OWi 56 Js 28448/08; ebenso nunmehr OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08) hält das Gericht aus demnach folgend nochmals dargelegten Gründen auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen weiterhin fest.

    Von dieser Intention war (was König in seiner Anmerkung zu dem oben zitierten Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.2009, NZV 2009, S. 350 ff. übersieht), nicht nur der Gesetzentwurf des Bundesrats geleitet, sondern auch der Gesetz gewordene Entwurf der Bundesregierung; dies gilt unabhängig davon, dass den Bedenken des Bundesrats (vgl. BTDrucks aaO, S. 46, 52 f.) gegenüber der Gesetzesfassung nicht Rechnung getragen wurde.

    Insgesamt darf der Gesetz gewordene Entwurf nicht nur formulierungstechnisch als wenig geglückt bezeichnet werden (OLG Frankfurt a.M. aaO, Rz. 14; vgl. auch König, der in seiner sonst kritischen Anmerkung hierzu in NZV 2009, S. 350 von einem "gewiss wünschenswerten Ergebnis" spricht).

  • OLG Frankfurt, 07.01.2010 - 2 Ss OWi 552/09

    Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen

    10 Das Amtsgericht ist vorliegend weiterhin - unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, dass es diese (alleinige) Voreintragung bei seiner Entscheidung verwerten durfte, da nach dem Grundsatzbeschluss des Senats vom 22. Januar 2009 - 2 Ss-OWi 352/08 - (NZV 2009, 350 ff) der Tatrichter nicht gehindert sein soll, Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der zweijährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen worden ist, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt.
  • LG Karlsruhe, 14.11.2022 - 16 Qs 62/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, Beweisverwertungsverbot,

    Einen solchen Fall nimmt die Rechtsprechung an, wenn fraglich ist, ob ein Beweisergebnis einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen DAR 2009, 710; LG Schweinfurt StV 2008, 462; LG Köln StV 2017, 173; Schmitt in Mey-er-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 140 Rn. 28), wenn es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen handelt (OLG Hamm BeckRS 2020, 21130; KG BeckRS 2013, 19704; OLG Cello StV 2009, 8; BeckOK StPO/Krawczyk, 45. Ed. 1.10.2022, StPO § 140 Rn. 29) oder wenn Sachverständigengutachten einzuholen und zu würdigen sind (LG Hamm StraFo 2002, 293; OLG Frankfurt a. M. StraFo 2003, 420; KG StV 1990, 298; BeckOK StPO/Krawczyk, a.a.O.).
  • AG Wolfratshausen, 20.09.2010 - 3 OWi 57 Js 41083/09

    Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreinträge im VZR während der Überliegefrist

    Eine grundlegende Entscheidung der für die forensische Praxis bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ist bisher unterblieben, weil das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 22.01.2009 - 2 Ss OWi 352/08 - zwar im Ergebnis die vom hiesigen Gericht seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung geteilt, eine an sich gebotene Vorlage an den Bundesgerichtshof indes aus nicht überzeugenden Gründen unterlassen hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26296
OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09 (https://dejure.org/2009,26296)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.07.2009 - Ss BS 15/09 (https://dejure.org/2009,26296)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - Ss BS 15/09 (https://dejure.org/2009,26296)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger in OWI-Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • DAR 2009, 710
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    In den Fällen, in denen der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, bedarf es grundsätzlich keiner näheren Feststellungen dazu, ob der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg auch mit einer höheren Geldbuße hätte erreicht werden können (BGHSt 38, 125, 136; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21.07.2005 - Ss (B) 12/05 -).

    Der Tatrichter muss sich aber einer solchen Möglichkeit bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben (BGHSt 38, 125, 136; BGHSt 38, 231, 236; Hans. OLG Bremen a. a. O.; OLG Köln NZV 2001, 391 f.).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 (NJW 2007, 1345) ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, welche Folgen sich aus einer fehlerhaften Annahme polizeilicher Eilkompetenz nach § 81 a Abs. 2 StPO für die Verwertbarkeit des so gewonnenen Beweismittels ergeben (vgl. zuletzt OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; LG Schwerin, Beschluss vom 09.02.2009 - 33 Qs 9/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 322 Ss Bs 300/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009 - 1 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]).

    Die von dem Betroffenen im Rahmen der Verfahrensrüge einer Verletzung von §§ 338 Nr. 5, 140 Abs. 2 StPO im Zusammenhang mit der Schwierigkeit der Rechtslage thematisierte Frage, ob die Anordnung einer Blutentnahme nach § 81 a StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG durch einen Polizeibeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345 f.) zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wäre vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin zu prüfen (Hans. OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Hamm NJW 2009, 242; LR-Krause26 § 81 a StPO Rn. 101; Meyer-Goßner51 § 81 a StPO Rn. 34).

  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).

    Unter Hinweis auf immer dieselbe und einzige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.1956 (BGHSt 9, 243 = NJW 1956, 1366) wird in der Literatur ohne weitere Begründung die Verlesung des Anklagesatzes als wesentlicher Teil der strafrechtlichen Hauptverhandlung angesehen (Meyer-Goßner51 § 338 StPO Rn. 37; LR-Hanack25, § 338 StPO Rn. 84; KK-Kuckein6, § 338 StPO Rn. 74; SK-StPO/Fritsch § 338 Rn. 105; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rn. 378).

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Die von dem Betroffenen im Rahmen der Verfahrensrüge einer Verletzung von §§ 338 Nr. 5, 140 Abs. 2 StPO im Zusammenhang mit der Schwierigkeit der Rechtslage thematisierte Frage, ob die Anordnung einer Blutentnahme nach § 81 a StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG durch einen Polizeibeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345 f.) zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wäre vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin zu prüfen (Hans. OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Hamm NJW 2009, 242; LR-Krause26 § 81 a StPO Rn. 101; Meyer-Goßner51 § 81 a StPO Rn. 34).

    Im Übrigen folgen Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend der vom Amtsgericht Bremen vertretenen Ansicht, dass selbst ein bewiesenes Beweiserhebungsverbot nur in Ausnahmefällen, wenn die Durchführung der Maßnahme auf einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts und willkürlichen Annahme von Gefahr im Verzug beruht, zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnte (vgl. BVerfG NZV 2008, 636; Hans. OLG Hamburg NZV 2008, 362, 364; OLG Stuttgart VRS 113, 365, 367; OLG Köln DAR 2008, 710; LR-Krause a. a. O. Rn. 94; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 32, KK-Senge, § 81 a StPO Rn. 14).

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).
  • BGH, 03.06.1986 - 5 StR 208/86

    Voraussetzungen der rechtlichen Unbedenklichkeit der vorübergehenden Abtrennung

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Die von dem Betroffenen im Rahmen der Verfahrensrüge einer Verletzung von §§ 338 Nr. 5, 140 Abs. 2 StPO im Zusammenhang mit der Schwierigkeit der Rechtslage thematisierte Frage, ob die Anordnung einer Blutentnahme nach § 81 a StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG durch einen Polizeibeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345 f.) zu einem Beweisverwertungsverbot führt, wäre vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin zu prüfen (Hans. OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Hamm NJW 2009, 242; LR-Krause26 § 81 a StPO Rn. 101; Meyer-Goßner51 § 81 a StPO Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 27.12.1994 - Ss 547/94

    Urteilsverkündung, Verteidiger, Anwesenheit, Beruhensfrage, Revision,

    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Allerdings gestattet der absolute Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit nur dann keine Prüfung der Beruhensfrage (§ 337 Abs. 1 StPO), wenn der Verfahrensverstoß einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft (BGHSt 9, 243, 244; BGHSt 26, 84, 91; BGH StV 1986, 465; BGH NStZ 1987, 135 f.; OLG Oldenburg StV 1995, 345, 346; LR-Hanack a. a. O. Rn. 84, 95).
  • OLG Bremen, 21.07.2005 - Ss (B) 12/05
    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    In den Fällen, in denen der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorsieht, bedarf es grundsätzlich keiner näheren Feststellungen dazu, ob der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg auch mit einer höheren Geldbuße hätte erreicht werden können (BGHSt 38, 125, 136; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 21.07.2005 - Ss (B) 12/05 -).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

  • OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09

    Strafverfahren: Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

  • OLG Köln, 03.02.1970 - 1 Ws (OWi) 20/70

    Tat im prozessualen Sinn; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 Ss 264/04

    Ordnungswidrigkeit, Verkehr, Fahrverbot

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

  • OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutprobenentnahme durch

  • BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88

    Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft; Schwierigkeiten der Sach-

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

  • LG Schweinfurt, 14.05.2008 - 1 Qs 50/08

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung bei Fragen über

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des OLG Bremen (NStZ-RR 2009, 353 = StV 2011, 83 = DAR 2009, 710) und des OLG Brandenburg (NJW 2009, 1287), wonach von einem Fall notwendiger Verteidigung auszugehen ist, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob das Ergebnis eines Blutalkoholgutachtens wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. a. OLG Hamm BeckRS 2010, 05625 = NStZ-RR 2009, 353 Ls = DAR 2009, 710).
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