Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009, 1 St OLG Ss 232/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot
- openjur.de
Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten; Indizwirkung eines hohen Atemalkoholwerts für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konsequenzen einer wegen "Übung der Dienststelle" nicht erfolgten Einholung einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Anordnung zur Blutentnahme bei Nichtvorliegen von Gefahr im Verzug
- RA Kotz
Blutentnahme - Missachtung des Richtervorbehalts
- RA Kotz
Trunkenheitsfahrt - Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen Polizist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316; StPO § 81a Abs. 2
Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blutuntersuchung angeordnet - Ergebnis nicht immer verwertbar!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anordnung einer Blutuntersuchung durch Polizisten
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt jetzt auch in Bayern!
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Polizei muss sich auf Atem-Alkoholtest beschränken
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt
- 123recht.net (Kurzinformation)
Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrt unverwertbar
Papierfundstellen
- StV 2010, 624
- DAR 2010, 217
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.;… Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (…zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.;… OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.;… v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris). - OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16 Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).
- OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, …
Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009;… OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).
- OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11
Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung …
Dass der Zeuge G. etwa einer die Rechtsprechung zur Bedeutung des Richtervorbehalts außer acht lassenden polizeilichen Übung folgte, die Verdachtsmomente des § 81 Abs. 1 StPO mit den Anordnungskompetenzen nach § 81a StPO gleich zu setzen und deswegen den Richter "auszuschalten", hat selbst die Revision nicht angeführt (SchlH OLG StV 2010, 13/15; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 f.).Dass der Polizeibeamte sich der von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für die nachrangige Anordnungskompetenz der Polizei nach § 81a Abs. 2 StPO jedenfalls im Ansatz bewusst war, folgt schon daraus, dass er seine Dokumentations- - und wenn auch unzureichend - seine Begründungspflicht erfüllte (anders etwa im Fall des SchlH OLG 2010, 13/14; vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217 f.; OLG Oldenburg NZV 2010, 101/102 bei der Mitteilung der vorgesetzten Dienststelle und des Amtsgerichtspräsidenten, eine richterliche Anordnung sei entbehrlich = NJW 2009, 3591; KG NStZ-RR 2009, 243 bei Nichterreichbarkeit des Richters trotz entsprechender Versuche).
- OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11
Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der …
Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg ZfS 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.). - OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10
Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit
Dabei kann, jedenfalls für die Feststellung einer relativen Fahruntüchtigkeit, der Atemalkoholwert ein gewichtiges Indiz darstellen, das in der Gesamtschau mit anderen Anzeichen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit der Beweiswürdigung durch den Tatrichter zuganglich ist (vgl. OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Celle NJW 2009, 3524). - AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11
Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des …
Ein solches Vorgehen missachtet klar die Regelung des § 81 a StPO (vgl. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 3591; OLG Dresden NStZ 2009, 526; OLG Brandenburg zfs 2010, 587; OLG Nürnberg DAR 2010, 217; OLG Hamm DAR 2009, 336; OLG Celle NJW 2009, 3524 ff.).