Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 24.09.2009

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09   

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https://dejure.org/2010,7233
LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 331 S 137/09 (https://dejure.org/2010,7233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Winterreifen, Sommerreifen, grobe Fahrlässigkeit

  • openjur.de

    § 2 Abs. 3a StVO; § 81 Abs. 2 VVG
    Leistungskürzung einer Versicherung bei der Nutzung von Sommerreifen während winterlichen Verhältnissen

  • Justiz Hamburg

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei Fahren mit Sommerreifen bei teilweise winterlichen Straßenverhältnissen

  • verkehrslexikon.de

    Beurteilung fehlender Winterreifen als nicht grobfahrlässig im Fahrzeug-Versicherungsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 38
  • streifler.de

    Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 81 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 3 Buchst. a
    Fahren und Abkommen von der Straße eines mit Sommerreifen ausgestatteten PKW bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen als grob fahrlässiges Handeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nach dem Schnee ist vor dem Schnee - Der Sommerreifen im Winter

  • heise.de (Pressebericht, 09.12.2010)

    Versicherungsschutz trotz Sommerreifen im Winter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sommerreifen im Winter sind nicht zwingend grob Fahrlässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine grobe Fahrlässigkeit bei Sommerreifen im Winter

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Fehlende Winterreifen alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei wechselhaften Witterungsverhältnissen ist Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht grob fahrlässig - Kein Recht zur Leistungskürzung durch Vollkaskoversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 3 U 186/02

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
    Sie setzt neben einem objektiv verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260 ff).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.10.2009 - 916 C 359/09

    Wenn von der Straße abgekommen wird, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen!

    Auszug aus LG Hamburg, 02.07.2010 - 331 S 137/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Hamburg-St. Georg vom 28.10.2009 (Az.: 916 C 359/09) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
  • AG Mannheim, 22.05.2015 - 3 C 308/14

    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Glatteisunfall: Gefahrerhöhung durch

    Weder war es an diesem Morgen ungewöhnlich kalt (laut Polizeibericht herrschten zum Unfallzeitpunkt -3°C) noch gab es an diesem Tag Niederschlag, der auf Glatteis hätte schließen lassen (vgl. dazu auch LG Hamburg, Urteil vom 02.07.2010, 331 S 137/09, zitiert nach Wenker, jurisPR-VerkR 20/2010 Anm. 3).
  • AG Papenburg, 10.03.2016 - 20 C 322/15

    Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall durch Benutzung von Sommerreifen im Winter

    Neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten setzt sie subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus (OLG Braunschweig, VersR 1997, 182; OLG Frankfurt, VersR 2004, 1260; LG Hamburg, DAR 2010, 473).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14097
LG Münster, 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24.09.2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
LG Münster, Entscheidung vom 24. September 2009 - 015 O 275/09 (https://dejure.org/2009,14097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei Führen eines Kraftfahrzeugs im alkoholbedingten Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Das Führen eines Kfz im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit führt zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ab 1,1 Promille zahlt die Kaskoversicherung nichts

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vollständige Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 487
  • DAR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09
    Die Kammer hält es (wie im Urteil der Kammer vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09, bereits näher dargelegt) für sachgerecht, von einem Standard-Einstiegswert abzusehen und die Bemessung der Quote nach den besonderen Umständen des Einzelfalls entsprechend ohne starre Vorgaben vorzunehmen.
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte lässt eine vollständige Leistungskürzung seitens des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit in Einzelfällen zu und nimmt dies überwiegend bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185, 186 f.; OLG Hamm VersR 2011, 206; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461, 462; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen vom 19. August 2010 - 7 C 1001/09, juris).

    b) Die Gegenansicht vertritt die Auffassung, bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles komme ein vollständiger Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers nicht in Betracht (KG VersR 2011, 487; Marlow, VersR 2007, 43, 45; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 3. Aufl. S. 157 f.; Schimikowski/Höra, Das neue Versicherungsvertragsgesetz S. 148; Rokas, VersR 2008, 1457, 1462; Kerst, VW 2010, 501; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper aaO Rn. 1096-1100).

    Entsprechend lagen den bisherigen Gerichtsentscheidungen zu § 81 Abs. 2 VVG, die eine vollständige Leistungskürzung gebilligt haben, durchweg Sachverhalte zugrunde, bei denen der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen aaO).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4 U 101/10

    Kraftfahrzeugversicherung - Leistungskürzung - Maßstab

    Aus Sicht des Senats bietet es sich auch nicht an, nach dem "Einstieg" bei 100 % Leistungspflicht des Versicherers, die dann auf der Grundlage der konkreten Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers um einen näher zu begründenden und festzusetzenden Prozentsatz reduziert wird, von vornherein, also zunächst einzelfallunabhängig, eine bestimmte Größenordnung von "Reduzierungsschritten" (zum Beispiel von 10 %: so wohl OLG Hamm aaO, oder in Schritten von 25 %: LG Münster r+s 2010, 321), in Ansatz zu bringen.
  • LG Kleve, 13.01.2011 - 6 S 79/10

    Leistungsfreiheit eines Versicherers bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung

    Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird - zumindest ganz herrschend - davon ausgegangen, dass im Rahmen des § 81 Abs. 2 VVG auch eine Kürzung auf null grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 15.09.2010, Az. 7 U 466/10 mit weiteren Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur; LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, Az. 4 O 326/09; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, Az. 15 O 275/09; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, R. 27) Dieser Auffassung folgt die Kammer, weil sich anderes weder aus dem Wortlaut, noch aus der Systematik oder dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt.
  • LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10

    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt ( LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, 4 O 326/09 , [...]; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, 15 O 275/09, [...] ).
  • AG Daun, 31.05.2011 - 3a C 440/10

    Volle Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (LG Oldenburg vom 24.09.2010, 13 O 1964/10, LG Münster vom 24.09.2009, 15 O 275/09, Juris).
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